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15. Juni 2010: Von Max Sutter an Julian Koerpel
Wenn Ausbildung in CH = Prüfung in CH = Lizenz in CH

So ausschließlich stimmt das aber schon seit etwa 50 Jahren zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich nicht mehr, denn die Ausweise wurden schon seit so lange auf staatsvertraglicher Ebene gegenseitig anerkannt.

Das müsste der aktuelle Stand sein (drittletztes .pdf), denn es ist aus der derzeit gültigen (schweizerischen) Bundesrats-Homepage www.admin.ch.

Der Weg durch das BYLAS bringt einen möglicherweise nach Art des Buchbinders Wanninger an lauter inkompetenten Leuten vorbei. Dagegen ist anzunehmen, dass im LBA immer noch ein paar Leute mit Durchblick sitzen. Ich würde dort anrufen, ich bin fast sicher, Sie bekommen dort nach wie vor kompetente Auskunft, auch wenn man wohl jedes Mal davorsetzen dürfte, dass man eigentlich nicht mehr zuständig sei.

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