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29 Beiträge Seite 1 von 2
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Wie verhält sich das denn wenn man einen eigenständigen US PPL mit dem Bestätigungsvermerk " English proficient " besitzt ? Hat man damit die Anforderung erfüllt, um mit seinem deutschen ( zusätzlichen ) ICAO LBA PPL / IR Schein auch englisch 18 Jahre nach Lizenzprüfung weiterfunken zu dürfen ?
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Diese Frage sollte man an das LBA richten. Auch die Validierung einer Lizenz in der USA setzt nach den damit verbundenen Formalien language proficiency voraus, die der FSDO-Beamte prüfen/beurteilen muß. Das BFR, um dort fliegen zu können erst recht.
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English proficient im US PPL oder auch Validation entspricht dem ICAO Level 4.
Die Gebühr der Flugschule in Marl beträgt für die Prüfung Level 4, 110,--, Level 5, 170,-- Die Preise wurden mir heute von der Flugschule in Marl genannt.
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Wenn man einen FAA-Schein mit "4" hat, braucht man dann doch keinen Test mehr für den deutschen Schein, oder liege ich da falsch?
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>Wenn man einen FAA-Schein mit "4" hat, braucht man dann doch keinen Test mehr für den deutschen Schein, oder liege ich da falsch?<
Teils. Einmal geht's mit dem US-Schein. Dann, so das LBA, hat man ja LEvel 4 im deutschen Schein. Und das bedeutet: Nachprüfung alle drei/vier Jahre.
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Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird, oder durch eine nach § 125a anerkannte Stelle bestätigt worden ist. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
LuftpersV § 125 die letzten Zeilen des Absatz 5
Modellprüfung zum Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 4 auf der Homepage des LBA. Fünf Sprachproben von Hörtexten. Kein Kommentar!!
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Damit alle diesen Test lesen/hören können und nicht lange auf der LBA-Seite rumsuchen müssen, hier der Link: https://www.lba.de/cln_010/nn_57212/DE/Luftfahrtpersonal/Sprachanforderungen/Modellpr_C3_BCfung.html__nnn=true
Der Test selber ist einfach und sollte kein wirkliches Problem darstellen. Da war mein IFR-Theorie-Unterricht in Englisch "schwerer". Also keine Angst, das klappt schon...
Wenn alle Piloten auf der Welt so Englisch können, wie in dem Test vom LBA, haben wir keine Probleme mehr. Und der Test ist nicht schwer. Meine Tochter (14) hat damit auch kein Problem.
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Ich glaube auch, die meisten hier werden mit dem (Level 4) Test nicht wirklich Probleme haben.
Was mich ein wenig stört ist wie es jetzt gehandhabt werden soll. Hatte das LBA damals doch eine unbürokratische Lösung im Rahmen des Übungsfluges in Aussicht gestellt sehe ich jetzt "LBA anerkannte Prüfungszentren" und Gebühren um die hundert Euro.
Hat man im LBA mit der damaligen Argumentation nur auf Zeit gespielt und erstmal nur die Gemüter beruhigt um dann zwei Jahre später doch den Bürokratieschimmel wieder springen zu lassen? Oder IST das die unbürokratische Lösung? Liebes LBA - wie sehen dann eure bürokratischen Lösungen aus?
Wenn ich für einen Level 5 Test erst ein paar hundert Meilen fliegen muss (oder noch schlimmer mit dem Auto fahren) und dieser Test dann auch fast doppelt so viel kostet (hab jetzt mal die 90,- und die 170,- angesetzt) dann kann ich das auch lassen. Und wenn ich auch für Level 4 erst Stundenlang auf die Autobahn muss werde ich mir langsam ernsthaft Gedanken machen müssen...
Grüsse von einem doch einigermassen enttäuschten
Gerdl
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"English Proficient" endorsement from FAA. Weitere Info.
https://www.faa.gov/other_visit/aviation_industry/airline_operators/airline_safety/info/all_infos/media/2008/inFO08012.pdf
Es ist bestimmt vorteilhafter sich eine US FAA validation ausstellen zu lassen, mit dem Vermerk "English Proficient". Für Betreiber mit N-reg Flugzeugen ist das im EASA land ausreichend. Nach heutiger Rücksprache mit dem LBA wird English proficient im US Schein für die deutsche Lizenz nicht anerkannt. Man muß den Test machen! Die Durchführungsverordnung für den § 125 Luftpersv ist noch in Arbeit. Warum? Bin mal gespannt ob die europaweit gültige Zertifikatsstufe nach dem Common European Framework of Language Learning and Teaching (CEF)vom LBA anerkannt wird. Und wird Europa den LBA Test anerkennen? Wie zB.beim Medical. Gesamtbestand an Lizenzen in der BRD (2008) 82,418 ohne UL Scheine. LBA Zertifizierte Sprachprüfer (Lt.Antrag) dürfen bis zu 8 Prüfungen am Tag abnehmen. Noch Fragen$$$$$$
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Hallo zusammen
Das ist ja alles schön und gut zu lesen wer alles wie und wo die Prüfung gemacht hat; und vielleicht auch noch bei wem und für wieviel :-)
Die Frage war jedoch eine andere:
>>>Anerkennung von Level 4 z.b. aus FAA-Lizenzen<<<<
Das ist eine Thematik die m.E. nicht uninteressant ist, da dies eine ICAO-Forderung ist. Mir ist schleierhaft wieso ich diese mehrfach erfüllen sollte.
Desweiteren stellt sich die Frage wieso das LBA die Tenzenz zu zeigen scheint den L4 aus FAA Lizenzen nicht anerkennen zu wollen (DVO gibts ja wohl immer noch nicht)
Ausserdem meine ich, das spätestens wenn EU-FCL eingeführt wird, dann wohl dieser Unsinn aufhören sollte..
Mir gehts nun nicht um die diskussion ob man das schaffen kann oder nicht oder ob es sinnvoll ist oder nicht.. Es geht um den rechtlichen Aspekt; nichtzuletzt ums Prinzip
Meinungen ??
Lg
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"Die Gebühr der Flugschule in Marl beträgt für die Prüfung Level 4, 110,--, Level 5, 170,--" Lasst Euch nicht abzocken! Das geht auch deutlich billiger: So um 50-70 und für DAeC Mitglieder noch günstiger. INGMAR FREI kann ich als Prüfer sehr empfehlen:015156144327.
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und hier die "offizielle" Antwort des LBA als Referenz:
habs probiert...hat nicht geklappt...schade
" Sehr geehrter Herr Komorowski, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das "English proficient" aus den Staaten kann leider nicht anerkannt werden da die ICAO einen spezifizierten Stufeneintrag mit Gültigkeitsdauer fordert. Auf www.lba.de finden Sie unter den Links Luftfahrtpersonal und Sprachanforderungen von uns zugelassene Prüfstellen, bei denen Sie sich testen lassen können. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Birgit Szymanski "
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Haha, das ist schon kurios, im Umkehrschluß darf man also in den Staaten mit einer orginalen US_Lizenz mit den Eintrag "English proficient" trotzdem nicht english funken, da ja die ICAO-Forderung (Level und die Gültigkeitdauer fehlt), irgend jemand hat da wohl etwas verpasst
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ICAO "Forderungen" gehn an die dem abkommen angeschlossenen staaten. ein pilot unterliegt mit seinen lizenzen nie dem chicagoer abkommen direkt, sondern es gibt noch ein FAA oder LBA dazwischen. ebenso sind auf länder-ebene ICAO empfehlungen nie zwingend umzusetzen - im schlimmsten fall sogar per notification auszusetzen, sofern dieser staat das will (und mit genügend vorlauf publiziert etc.).
trotzdem, die nichtanerkennung des FAA proficient ist inhaltlich nicht logisch, ich tippe nach wie vor eher darauf dass unser LBA mit einführung des standard-prozesses schon so überlastet ist (in münchen gibt's z b immer noch absolut niemanden, der ein paar kümmerliche levels abnehmen kann), dass logischerweise die ausnahme-regelungen einfach hinten anstehn müssen.
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Hallo,
die FAA sagt ganz klar:
"To satisfy the ICAO language proficiency endorsement requirement, on February 11, 2008, the FAA is making available replacement certificates for affected airmen with the additional endorsement English Proficient. All affected airman certificate holders are considered to have met the ICAO English language proficiency requirements based on the eligibility requirements of parts 61, 63 and 65. The FAAs issuance of an English Proficient endorsement on a U.S. airman certificate attests that the airman meets the Level 4 operational standards found in ICAO Annex 1 (a copy of the ICAO Level 4 criteria is attached). All affected airmen have until March 5, 2009 to comply with this requirement and we encourage airmen to apply for a replacement certificate as soon as possible."
Also, US Lizenzen mit "English proficient" beinhalten "Level 4".
(Information for Operators)
Das ganze kann man hier nachlesen .
Wurde auch schon in den AC und FSIM eingearbeitet.
Ich "fühle" mich "English proficient Level 4" mit dieser Info und werde abwarten, wann das LBA auch zu dieser Einsicht kommt....
Happy landings,
Julian
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Gegen den übergroßen Bürokratismus des LBA hilft ausflaggen. Gemäß JAR-FCL 1.065 c) kann der Lizenzinhaber die Zuständigkeit für die Lizenz auf einen anderen JAA-Mitgliedstaat übertragen, vorausgesetzt, dass der Lizenzinhaber in diesem Staat in einem Arbeitsverhältnis steht oder seinen Haupt-Wohnsitz dort hat.
Lösung: In England eine limited company gründen (geht innerhalb von 24 h und ohne Einzahlung von Stammkapital) und sich selbst als Geschäftsführer anstellen.
Dann die folgenden beiden Dokumente (application to change the state of issue to united kingdom)
https://www.caa.co.uk/docs/33/SRG1136FF.pdf ###-MYBR-###https://www.dragonhelicopters.co.uk/FORSRG1187.pdf
downloaden, ausfüllen und senden an:
Civil Aviation Authority Personnel Licensing Department Aviation House Gatwick Airport South West Sussex RH6 0YR United Kingdom
Sechs Wochen später schickt die CAA die Lizenz mit automatischer Eintragung von language proficiency 6. Damit hat man dann das language proficiency und das ZÜP Problem ein für allemal gelöst.
Viel Erfolg
Klaus
###-MYBR-###
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ja aber was hilft das wenn es ausdrücklich nicht akzeptiert wird?!
ich habe das selbe problem andersrum, eine "alte" Plastik FAA Validation ohne den Aufdruck, dafür aber ein Level4 im JAR Schein - wird angeblich genauso wenig akzeptiert. Nur das man extra in die USA reisen muss, um eine neue Validation zu erhalten.
Immerhin Antwortet das LBA auf emails, die FAA war bisher zu keinerlei Stellungnahme zu überreden.
Viel Erfolg!
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Hallo Daniel,
da gibt es dann nichts mehr, was nicht akzeptiert werden könnte. Das ist ein gültiger JAR-FCL-Schein mit eingedruckter language proficiency, ohne wenn und aber!
Es gibt dann auch niemanden mehr, der es nicht akzeptieren könnte! Das LBA geht das Ganze dann überhaupt nichts mehr an.
Gruß
Klaus
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Moin Klaus,
coole Idee, aber hast Du bereits Erfahrungen mit dem Verlängerunsprocedere alle 5 Jahre? Limited in GB hab ich, die Schnauze voll vom LBA-ZÜP-LPT-und was-weiß-ich-noch-alles-Wahn ebenfalls. Habe gerade erst meine JAR-FCL-License hier verlängert und müßte dem zu Folge im Herbst den LP Test ansteuern. Hab zwar keine Angst vor der "Herausforderung", aber weder Zeit noch Lust auf den Gebührenschneiderwahn.
Viele Grüße,
Holger
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siehe hier...gerade ganz frisch:
da es nirgends im internet bis jetzt so klar steht, möchte ich es keinem vorenthalten, habe aber die mail unkenntlich gemacht:
Dear Mr. Komorowski:
Inspector James Emma has asked me to assist him with your request for information.
In response to your question regarding operating an N registered aircraft with your 61.75 U.S. restricted Private Pilot Certificate, which does not have the English Proficient endorsement, I offer the following information:
After March 05, 2009 the English Proficient endorsement is required on your certificate if you operate internationally. What this means to you is that without the English Proficient endorsement on your certificate you are only legal to operate an N registered aircraft within the United States. You may operate an N registered aircraft within your home state (the country that issued the license upon which your 61.75 license is based) without a U.S. pilot license. Therefore, the fact that you do not have the English Proficient endorsement on your 61.75 license is of no importance when you operate an N registered aircraft strictly within that airspace. Despite the fact that you hold a JAR license, please do not assume that the entire EU is included in your home state. If you operate an N registered aircraft outside of your home state or outside of the United States you will need to have the English Proficient endorsement added to your 61.75 certificate.
In order to have the required endorsement added to your certificate you will need to make an appointment with a FSDO or make arrangements with one of the two following FAA Designees, who are authorized to perform this function : (The Designees are authorized to charge a fee for their services.)
Thomas Hughston The Old Dairy Quarry Lane Snarestone, Derbyshire U..K. DE127DD Phone: 44 771710564421 or Adam House 39 Sydney Dye Court Sporle Kings Lynn Norfolk, U.K PE322EE Phone: 44 1530273866
Before you are able to make an appointment you must complete the Airman Verification process as outlined in the attachment to this message.
Best Regards,
Peter B. Smith Aviation Safety Inspector Federal Aviation Administration New York Flight Standards District Office Tel: 516.228.8029 x251 xxxxxxxxxxxx@faa.gov
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Ich habe mir im Laufe des Lebens angewöhnt alle Vorschriften zu ignorieren, die offensichtlich mit dem gesunden Menschenverstand unvereinbar sind. Als Inhaber einer FAA-Lizenz mit dem Eintrag "english proficient", gültigem BFR und und häufiger fliegerischer Tätigkeit in den USA kann mir einfach niemand erklären, daß ich hier einen englischen Sprachtest machen soll, ohne sich von mir auslachen lassen zu müssen. Die diesbezügliche Konversation führe ich dann gerne in Englisch ;-)
Die Österreicher sind hier sowieso mal wieder deutlich schlauer als das LBA. Da gibt es eine "Allgemeine Verlautbarung", nach der jeder Inhaber einer Austrocontrol-Lizenz automatisch für vier Jahre ab Ausstellungsdatum den Level 4 hat - und nach vier Jahren wird die Lizenz ohnehin neu ausgestellt ;-)
@Daniel Komorowski: Die FAA erwartet von Ihnen, daß Sie sich eine aktualisierte Lizenz mit dem "proficient"-Eintrag besorgen. Geht ganz einfach und kostet nur $2 einschließlich Porto: FAA Airmen Services
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Das Rad neu erfinden hin oder her ... für diejenigen, deren Lizenz in D verwaltet wird ist es nun einmal so. Ich würde auch gern alle meine FAA-Privilegien hier in Europa uneingeschränkt anwenden dürfen es geht aber nicht (immer).
Kontaktet das LBA Ref. L2 und versucht dort an der Quelle zu überzeugen, wenn Ihr wirklich zuviel Zeit habt. Das Ergebnis - nach derzeitiger Behördenauffassung (und eventuell inkorrekter Interpretierung der ICAO Richtlinien) - kann ich Euch schon jetzt mitteilen.
Äpfel mit Birnen zu vergleichen funktioniert beim "Amt" leider nicht. Ist reine Zeitverschwendung. Leider sehen die Damen und Herren sogar teilweise auch zwischen Äpfel gleicher Güte große Unterschiede.
Der kalkulatorische Stundenlohn vieler dieser Diskussionen hier könnte für einige Experten mittlerweise einen Jahrescheckflug finanzieren. Noch 2 bis 3 Beiträge und wir sind sowieso wieder bei irgendwelcher Klamaukpolitik angelangt, weil es nichts vernünftiges mehr zum eigentlichen Thema zu schreiben gibt.
Natürlich könnt Ihr für dieses ganze Übel in GB eine Ltd. gründen und Euch selbst zum CEO, Chiefpilot, Rocketeer oder was auch immer machen aber lassen wir die Kirche bitte einmal im Dorf ... investiert einmalig 30 Minuten ... Level 6 und gut.
Schon einmal richtig (besonders an Wochenenden) in den Funk hineingehört (beidseitig ... Boden- und Luftfunkstelle), was dort teilweise abgeht? Ich weiß nicht welche Frequenzen Ihr benutzt, aber eine kleine Qualitätssicherung ist schon lange überfällig ... und wer Level 5 oder 6 nicht schafft hat da draußen auf einigen Kanälen außerhalb der Platzrunde eigentlich nichts zu suchen. Ob nun diese LP-Lachnummer da Abhilfe schafft ... ganz sicherlich nicht.
... and to those who (think they) are proficient: "a comparison of apples and oranges is not gonna fly either!"
Gruss, ###-MYBR-###Jörg
www.FerryPilot.de
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vielen Dank für die Info mit dem "online für 2$" beantragen, jedoch geht das leider für Validations nach Part 61.75 nicht
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Hallo, ja, ich kenne die Stellungnahme und Aussage der FAA, wollte nur ein wenig die Denk- und Verfahrensweise unseres hochgelobten LBA´s ein wenig ad absurdum führen (zähneknirschend amüsiert)wenn es nicht so ernst wäre.(Bismark würde sich im Grabe rumdrehen)
Gruß Matthias
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Hallo Holger,
nein, mit der Verlängerung habe ich noch keine Erfahrung. Mein CAA-Schein datiert aus 2007, also steht die Verlängerung bei mir erst 2012 wieder an. Ich vermute aber, das wird problemlos gehen. Ich werde dort dann mal anrufen. Wahrscheinlich irgendeine application ausfüllen, eine Gebühr bezahlen, und dann kommt der neue Schein ins Haus.
2008 bekam ich - zu meinem Erstaunen - unaufgefordert einen neuen Schein zugesandt mit der fertig eingedruckten language proficiency.
Allerdings will ich nicht verhehlen, dass die Gebühren in England durchaus happig ausfallen. Für die Erstausstellung der Lizenz habe ich in 2007 159,- Pfund bezahlt.
Und es könnte sein, dass für jemanden, der nicht in England wohnt (dazu muss ich sagen, dass ich in England lebe) das eine oder andere sonstige Problem auftauchen könnte. Ich mache natürlich mein medical in England, ebenso meine Übungsflüge, IFR-checkflüge sowie das biennial flight review (für meinen parallelen US-Schein). Hinsichtlich des medicals hört man ja derzeit, dass deutsche medicals anderswo nicht mehr anerkannt werden. Kann also dazu führen, dass man dann die eine oder andere Aktivität auch nach England verlegen muss.
Gruß
Klaus
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