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6. Januar 2010: Von Steffen Roschek an Reiner Wanger
Entgegen dem Artikel in der Zeitschrift, kann ich nicht erkennen, dass Ab dem 1.Januar 2010 nun die verschärfte Reglung für "Erhöhten Schallschutz" gilt. also weitere 2 dB(A) unterhalb LSL.

vielmehr gilt und galt der §4 Abs(3) schon immer nur für Flugzeuge ab Baujahr 2000 das wird der wegfall des §4 Abs(2) nicht ändern.

Das bedeutet es gibt gar keine Reglung (ausser induvidueller Antrag) für die Erlangung "Erhöhten Schallschutz" für Flieger vor Bj 2000 .

Daher selbst für Flieger vor Bj 2000 welche bereits jetzt 7 dB(A) und mehr unterhalb LSL liegen gilt: nur "normaler Lärmschutz".

Wo liegt mein Irrtum ?
6. Januar 2010: Von M Schnell an Steffen Roschek
Hallo,

Haben sie auf www.lba.de schonmal die Lärmlisten angeschaut??
da steht ne erklärung dabei wie sich ihre Grenzwerte errechnen.Dabei ist Wissenswert das bei Antrag auf Lufttüchtigkeitszeugnis bislang immer ein Antrag auf Lärmzeugnis mit eingereicht werden musste.
Die Daten hierzu wurden aus den Lärmlisten entnommen..
Wenn das Lfz in der Kombination LFZ Muster+Motor(evtl mitzubehör abgasanlage..liese/Gomolzig)+Luftschraube nicht in der Lärmliste erfasst war/ist musste/muß ein Messflug durchgeführt werden und die dort festgestellten werte wurden übernommen...somit haben Sie ihren Bestehenden "Ist"Wert.
diesen setzt das LBA beim antrag dem "zulässigen"grenzwert gem MTOW gegenüber und erteilt ihnen Individuell für ihre Werte ein Lärmzeugnis..erfüllen Sie die werte für erhöht gut..wenn nicht dann pech..
In der Praxis heißt das entweder sie stellen fest ihr Flieger war schon immer weit unter dem wert und erfüllt die bedingungen immer noch ,dann müssen Sie das Lärmzeugnis neu beantragen(so wie ich das seh)..alle anderen Flieger müssten eben einen anderen auspuff via STC einrüsten oder und andere Luftschraube oder (bei manchen fliegern geht das) einfach das zulässige abfluggewicht (sorry abflugmasse) via stc (wenn zulässig) erhöhen...

Ich hoffe das ging jetzt nicht an ihrer Frage vorbei. Wenn ich den entsprechenden Schriftsatz welcher alles "von Amtswegen" erklärt finde stell ich den link dazu noch ein.

Mfg: Sf23
7. Januar 2010: Von  an Steffen Roschek
>Wo liegt mein Irrtum ?

Nicht wirklich ein Irrtum, die Verordnung ist schlecht formuliert. Aber der AOPA D liegt eine Interpretation des Ministeriums vor, dass der Paragraf dahingehend zu verstehen ist, das ab 2010 die Bedingungen auch für Flugzeuge mit Zulassung vor 2000 gelten.
9. Januar 2010: Von Axel Weuster an 
Interpretation???

Auf dem mir vorliegenen Lärmzeugnis ist unter 9. vermerkt, das der erhöhte Schallschutz nur bis zum 31.12.2009 erfüllt ist.
Steht das bei anderen Lärmzeugnissen nicht drauf?
9. Januar 2010: Von  an Axel Weuster
Bei Flugzeugen, die ab 2000 zugelassen sind, steht das nicht drauf. Bei Flugzeugen, die vor 2000 zugelassen sind, aber die schärferen Bedingungen für Flugzeuge ab 2000 erfüllen, weiß ich nicht, was drauf steht.

Aber das Ministerium hat bestätigt, dass die VO so gemeint war, dass ab 2010 die schärferen Bedingungen für alle Flugzeuge unabhängig vom Erstzulassungsdatum gelten sollen - nicht so, dass es ab 2010 für Flugzeuge mit Zulassung vor 2000 keinen erhöhten Lärmschutz mehr gibt.

Um's noch komplizierter zu machen: Diese Auslegung ist allerdings der ein oder anderen Landesbehörde unbekannt.

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