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6. Januar 2010: Von M Schnell an Steffen Roschek
Hallo,

Haben sie auf www.lba.de schonmal die Lärmlisten angeschaut??
da steht ne erklärung dabei wie sich ihre Grenzwerte errechnen.Dabei ist Wissenswert das bei Antrag auf Lufttüchtigkeitszeugnis bislang immer ein Antrag auf Lärmzeugnis mit eingereicht werden musste.
Die Daten hierzu wurden aus den Lärmlisten entnommen..
Wenn das Lfz in der Kombination LFZ Muster+Motor(evtl mitzubehör abgasanlage..liese/Gomolzig)+Luftschraube nicht in der Lärmliste erfasst war/ist musste/muß ein Messflug durchgeführt werden und die dort festgestellten werte wurden übernommen...somit haben Sie ihren Bestehenden "Ist"Wert.
diesen setzt das LBA beim antrag dem "zulässigen"grenzwert gem MTOW gegenüber und erteilt ihnen Individuell für ihre Werte ein Lärmzeugnis..erfüllen Sie die werte für erhöht gut..wenn nicht dann pech..
In der Praxis heißt das entweder sie stellen fest ihr Flieger war schon immer weit unter dem wert und erfüllt die bedingungen immer noch ,dann müssen Sie das Lärmzeugnis neu beantragen(so wie ich das seh)..alle anderen Flieger müssten eben einen anderen auspuff via STC einrüsten oder und andere Luftschraube oder (bei manchen fliegern geht das) einfach das zulässige abfluggewicht (sorry abflugmasse) via stc (wenn zulässig) erhöhen...

Ich hoffe das ging jetzt nicht an ihrer Frage vorbei. Wenn ich den entsprechenden Schriftsatz welcher alles "von Amtswegen" erklärt finde stell ich den link dazu noch ein.

Mfg: Sf23

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