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10. Dezember 2009: Von RotorHead an Renzo Corvetta
Die "certificated maximum operating altitude" ist selbstverständlich ein Limit, das nicht überschritten werden darf. - Damit erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion. Öffentliche Prahlerei, wie weit und wie oft man dieses Limit bereits überschritten hat, ist völlig daneben.

Wer mit einer C182 tatsächlich in FL300 unterwegs ist, sollte sich einmal ernsthafte Gedanken machen:

1. Das Flugzeug wurde nicht für diese Höhe zugelassen und erprobt.

2. Für eine Zulassung über 25.000 ft schreibt FAR/JAR23 vor, dass eine Druckkabine vorhanden ist, die eine Kabinenhöhe von nicht mehr als 15.000 ft halten kann.

3. Instrumente wie Höhenmesser und auch Geschwindigkeitsmesser sind wahrscheinlich nicht für diese Höhe geeicht oder ohnehin zu ungenau.

4. Ab einer Höhe von 18.000 ft steigt die Wahrscheinlichkeit für die Dekompressionskrankheit erheblich.

5. Viele Sauerstoff-Anlagen sind nicht für die Flughöhen ausgelegt.
12. Dezember 2009: Von Alexander Stöhr an RotorHead
Daß man es nicht tun sollte, steht außer Frage: Die Ingenieure haben das Gerät schließlich für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgelegt. Den Grenzbereich sollte man nur mit hinreichend Erfahrung, unter Betreuung der Entwicklungsingenieure und am Besten im Auftrag des Herstellers erfliegen.

Gehen Sie aber bitte auf das "nicht überschritten werden darf" ein, insbesondere auf das "darf". Welcher Gesetzestext schreibt dies vor? Alles andere ist "sollte", entscheiden tut immer der Betreiber, niemand sonst. Es ist auch bloß er verantwortlich.

Höhen- und Fahrtmesser werden auch nicht geeicht. Sie verkaufen keine Höhe oder Fahrt. Bestenfalls kalibriert. Der Hersteller unterschreibt für eine notwendige Genauigkeit in gewissen Grenzen. Überschreitet man diese, kann es dazu kommen, daß man die gesetzlich geforderte genauigkeit der Anzeige nicht mehr einhalten kann. VFR ist das doch eh piepenhagen: Gehe davon aus, er hat es nicht im deutschen Luftraum gemacht.
12. Dezember 2009: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Herr Stöhr, Sie haben auch schon präziser formuliert. Macht Ihnen das kühle Wetter zu schaffen?

Der Reihe nach:

Den Grenzbereich sollte man nur mit hinreichend Erfahrung, unter Betreuung der Entwicklungsingenieure und am Besten im Auftrag des Herstellers erfliegen.

Was soll das? Die im Flughandbuch veröffentlichte Envelope darf jeder erfliegen, dazu braucht er nicht die Entwicklungsabteilung seines Flugzeugherstellers sturm zu reden bzw. fragen. Und woher soll man wohl den Auftrag des Herstellers ergattern? Herrn Dries fragen in der Flughafenkneipe in Wiener Neustadt? Und der vergibt dann informell die entsprechende Genehmigung. Die Haftpflichtdeckung besorgt man sich dann entweder vom lieben Gott direkt oder zumindest im Petersdom beim Stellvertreter, Ratzingers Sepp aus Regensburg?

Höhen- und Fahrtmesser werden auch nicht geeicht. Sie verkaufen keine Höhe oder Fahrt. Bestenfalls kalibriert

So wie der, welcher die kirchliche Trauung ausgelassen hat und dann allen stolz erzählt hat, er habe nicht geheiratet, er habe getraut. Seien Sie mir nicht böse, aber geeicht ist synonym zu kalibriert, und hier einen Unterschied hinein zu definieren ist mit Verlaub gesagt ziemlicher Quatsch.

Der Hersteller unterschreibt für eine notwendige Genauigkeit in gewissen Grenzen.

Wo haben Sie denn das gehört oder gelesen? Der Hersteller unterschreibt die Konformität mit den definierten Anforderungen, alles Spätere macht der (Nach-)Prüfer.
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