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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Februar 2016: Von Alexander Callidus an Lutz D.
"Du kannst doch nicht ernsthaft meinen, dass ausgerechnet der von dir eingenommen Standpunkt zu Experimentals, ausländischen Registrierungen, Wartung etc. der eine Meinung auf einer Skala dutzender Möglichkeiten von Ansichten zu diesem Thema darstellt, derjenige ist, dem alles unterliegen soll?"

Nicht? N
atürlich hat jeder wie auf der Autobahn ein anderes persönliches Limit: die Grenze zwischen Rasern und Schleichern ist die eigene Geschwindigkeit.

Wir kommen ja auf den Punkt: eine Regelung als Eingriff in die persönliche Freiheit kann man rechtfertigen über das Produkt aus möglichen Folgen einer Nicht-Regelung, Größe des betroffenen Personenkreises und den Alternativen zu einer Regelung (Markttransparenz). Wie weit die Regelungswut geht, hängt von vielen Faktoren ab und mag am ehesten kultureller Konsens sein. Der ist eben in Schwaben oder Norddeutschland anders sein als im Rheinland, in Deutschland anders als in Frankreich und dort anders als in den USA, in Libyen oder in Rußland.
Das Ergebnis Deiner Abwägungen ist eine sehr viel höhere Wichtung der persönlichen Freiheit als der Sicherheit, wenn Du die Freiheit nicht gar absolut setzt. Das Problem ist doch nur, daß Deine Forderung nach Freizügigkeit nicht Deine Privatsache ist, sondern wegen der Auswirkungen auf Andere politisch. Und darum sind die Auseinandersetzungen erforderlich, was wir ja gerade tun.
25. Februar 2016: Von Tee Jay an Alexander Callidus
Eine solche Gesellschaftskonstruktion ex negativo führt zu weniger Überbau, auch kulturellem. Würde mir fehlen.

Alexander ich empfehle die Lektüre von Rolf Dobelli mit seinen Denkfehlern, dort insbesondere das Kapitel über die "via negativa" - sehr lesenswert...

Insgesamt stehe ich zwischen beiden Sichtweisen. Der Markt regelt nunmal nicht alles. Grenzenlose Freiheiten existieren nicht... gleichwohl bedeutetet eine Regulierung (oder allgemein gesprochen ein System mit Regeln) nicht immer zwangsläufig auch einen Sicherheitsgewinn und ein Mehr an Transparenz.
25. Februar 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Erik N.
In Innsbruck wird sicher kein UL zur Schulung eingesetzt:

1.) Diese Dynamic ist kein UL, erkennbar am MTOM, aber auch am Kennzeichen OE-AFZ; ULs sind in Österreich als OE-7xxx registriert

2.) übrigens auch KEIN LSA, wie jemand meinte. Meines Wissens nach ist die LSA-Zulassung eine rein amerikanische Angelegenheit und eine Zulassung nach EASA nicht ohne Weiteres möglich. Kann sein, dass die Dynamic ein "permit to fly" hat wie manche CTSW bzw. CTLS, kann auch sein dass es sich um ein ELA1 handelt. Schon die technischen Daten (max. speed 149KTAS) zeigen, dass die amerikanischen LSA- Auflagen nicht erfüllt werden.

3.) gilt nach wie vor die AIP:
c) Flugbetrieb mit Ultraleichtluftfahrzeugen ist auf dem
Flugplatz Innsbruck NICHTzulässig;
e) Para- und Hängegleiterbetrieb in der CTR LOWI ist
grundsätzlich NICHTzugelassen;
25. Februar 2016: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Gibt mittlerweile auch EU-LSA... (CS-LSA).
25. Februar 2016: Von Tee Jay an Flieger Max L.oitfelder
und Ich dachte ELA1 ist eine Wartungs- und keine Zulassungsspezifikation...
25. Februar 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay
Nein, eher nicht:
Ich habe das aber falsch im Gedächtnis gehabt: ELA 1 ging bis 1200kg
25. Februar 2016: Von Alexander Callidus an Tee Jay
Alexander ich empfehle die Lektüre von Rolf Dobelli mit seinen Denkfehlern, dort insbesondere das Kapitel über die "via negativa" - sehr lesenswert

Die Bücher hatte ich mal geschenkt bekommen, bin nicht sicher, ob ich sie noch habe … schaue mal nach
25. Februar 2016: Von Malte Höltken an Flieger Max L.oitfelder
Die WT9 ist als LSA zugelassen. Aerospool ist eines der Unternehmen, die eine alternative zur Zulassung als DOA zur "Restricted Type Certificate for WT9 Dynamic LSA and changes and repairs thereto" unter der Referenznummer AP356 genehmigt bekommen haben. (vgl. EASA)

ELA1: Naja, ne Zulassungsspezifikation ist ELA1 in dem Sinne daß sie einer eigenen CS-ELA1 genügte nicht, da hat TeeJay mal recht. (Aber halt auch keine Wartungsspezifikation). ELA1 beschreibt eine Klasse (passt auch nicht so recht, das Wort) unkomplexer Flugzeuge, für die vereinfachte Wartung (ELA1 in Teil M) und Nachweisführung (ELA1 in Teil 21) gilt. ELA1 ist halt ELA1 :-)
26. Februar 2016: Von Tee Jay an Malte Höltken
okay ich stelle fest, wir alle dürften spätestens jetzt komplett offtopic sein... :-)

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