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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. August 2015: Von Thomas Nadenau an Thomas Magin
wow - es ist deiner Ansicht nach fahrlässig, sich nicht darüber zu informieren, dass es auf Samsö keinen Windsack gibt
Ja, ich weiß, ein bisschen polemisch - und ich entschuldige mich auch sofort wieder dafür.
Aber, wieder ganz ernsthaft. Ich bin per Gesetz verpflichtet, mich darüber zu informieren, dass es auf den Inseln keine Parkplätze gibt? Nein, es ist nicht freiwillig, ich muss!
Ich sage ja gar nicht, dass NOTAMs nicht hilfreich sein können ... aber per Gesetz zum Lesen als Bestandteil der Flugvorbereitung verpflichtet?!?
Am Wochenende will ich nach Juist. Ich habe eben aus Spass schon mal nachgeschaut - wirklich wichtige Informationen in den aktuellen NOTAMs für Samstag und Sonntag?
Ein Glück, dass es mittlerweile so einfach ist, an die Informationen zu kommen. Aber mich wundert nicht wirklich, wenn sich so manch einer fragt, wo denn der Sinn des Ganzen sein soll.

... und ich bin in Frankreich noch nie an eine nicht aktive FIS-Frequenz weiter geleitet worden!
5. August 2015: Von Achim H. an Thomas Nadenau
Ich sage ja gar nicht, dass NOTAMs nicht hilfreich sein können ... aber per Gesetz zum Lesen als Bestandteil der Flugvorbereitung verpflichtet?!?

Ja, so wird jeder Richter entscheiden. §3a LuftVO gibt ohne Zweifel her, dass man alle für den Flug relevanten NOTAMs kennen muss.
5. August 2015: Von  an Thomas Nadenau
Gerade für den Anflug von Juist ist es angesagt am Morgen des Fluges die aktuellen NOTAMs zu studieren. Es wäre doch schade ein Ticket für die Verletzung einer eventuell gerade aktivierten Paketdrohnen-EDR einzufangen.
5. August 2015: Von Thomas Nadenau an  Bewertung: +1.00 [1]
Sorry Rudolf, gerade nicht. Eine R-Area mit upper limit 300ft ground darf mich eigentlich gar nicht interessieren.
Die Relevanz dieses NOTAMS ist damit noch geringer als die für ein Windrad.
5. August 2015: Von  an Thomas Nadenau
War das Upper Limit in Juist über die ganze Zeit so niedrig? Keine Ahnung, war zu der Zeit nicht dort. 300ft macht doch für eine ED-R auch überhaupt keinen Sinn, bei unser geltenden Minimum Sicherheitshöhe von 500ft. Das Drohnengebiet bei Eutin April bis Juni hatte übrigens 2.500 ft AGL.
5. August 2015: Von Olaf Musch an  Bewertung: +2.00 [2]

Immer von sich auf andere schließen:

Sicherheitsmindesthöhen gelten erstens nicht unbedingt immer (es gibt Personen/AOCs, die drunter bleiben dürfen - z.B. auch Dein Fluglehrer für Ziellandeübungen etc.), und zweitens sind in der Hubschrauberei - und dort insbesondere im Arbeitsflug - 300ft schon hoch.

Wir Rotorköpfe fühlen uns in Bodennähe wohler ;-)

Ist ja nicht so die NOTAMS nur für private Flächenflieger auf dem Weg von Flugplatz zu Flugplatz gelten würden...

Olaf


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