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2. April 2012: Von  an 
Fährst du mit dem Auto von Kreuzlingen (CH) nach Konstanz (D) wirst du in 90% keinen Zöllner mehr in "D" vorfinden.

Fliegst du aber von Altenrhein (St. Gallen Airport -CH) nach Konstanz (D), dann wirst du ein riesiges Problem bekommen.

1. Ein Straftatbestand wg. Zollvergehen min. € 2.500,-
2. Du musst dein Flugzeug nachversteuern !!!

Glaubst es nicht - dann tue es mal.

Zollrechtlich korrekt ist es, einen Airport of Entry (Friedrichshafen | Donaueschingen) anzufliegen, um dort 1 h auf einen Zöllner zu warten, der i.d.R. nicht kommen wird.


2. April 2012: Von Intrepid an 
Von Deutschland in das Vereinigte Königreich gibt es kein Zollvergehen und auch kein Nachversteuern. Es gibt nur die Personenkontrolle durch die Bundespolizei, und die ist (oder war, die letzten Jahre habe ich das nicht mehr gebraucht) flexibler. Da reichte ein Fax mit den Personendaten und dann gab es ein Grenzerlaubnis. Auf der Insel gibt es ein ähnliches Verfahren. In die Schweiz geht das nicht, da gilt das eigene Flugzeug als Handelsware.
2. April 2012: Von  an 

>Zollrechtlich korrekt ist es, einen Airport of Entry (Friedrichshafen | Donaueschingen) anzufliegen, um dort 1 h auf einen Zöllner zu warten, der i.d.R. nicht kommen wird.<

Zollrechtlich korrekt ist es, einen Flugplatz mit Zollabfertigung anzufliegen und diese dort ggf. vorher zu beantragen. Ein Airport of Entry muss das keineswegs sein. Beispiel Schönhagen: Vorher PPR für Zoll machen und direkt aus der Schweiz anfliegen. Mal kommen die Herren, mal nicht. Und wenn sie kommen, wollen sie keinen Pass sehen...

2. April 2012: Von  an 

Fährst du mit dem Auto von Kreuzlingen (CH) nach Konstanz (D) wirst du in 90% keinen Zöllner mehr in "D" vorfinden.

Eher 99%. Ich habe heuer noch keinen Deutschen Zöllner dort gesehen (bei 70 Grenzüberquerungen)

Nur die Schweizer stehen da.


2. April 2012: Von  an Intrepid

> Es gibt nur die Personenkontrolle durch die Bundespolizei, und die ist (oder war, die letzten Jahre habe ich das nicht mehr gebraucht) > flexibler

Beim Ausflug von D nach Nicht-Schengen aber EU wird gar nicht mehr geprüft,solange nur Deutsche an Bord sind.

Bei der Ankunft auf anderen als den 'Airport of entry' kann man voher per email eine Ausnahmegenemigung beantragen. In der Regel wird dann auch die örtliche Polizei die Personenkontrolle vornehmen. Hatte ich 2 Mal in Bamberg so gemacht.

> In die Schweiz geht das nicht, da gilt das eigene Flugzeug als Handelsware.

Das ist nicht nur so bei Flugzeugen. Ich kenne einige Deutsche in der Schweiz, und da kann das auch mit dem Auto schiefgehen.

Wenn ein Deutscher, der ein schweizer Auto nach Deutschland fährt, das weder dem Ehepartner, der Firma oder einer Mietwagengesellschaft gehört, darf auch Versteuern. Also mit dem Porsche des Bekannten aus der Schweiz mal eine Runde ohne ihn/ihr auf einer deutschen Autobahn drehen, kann auch sehr teuer werden.


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