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2. April 2012: Von  an 

>Zollrechtlich korrekt ist es, einen Airport of Entry (Friedrichshafen | Donaueschingen) anzufliegen, um dort 1 h auf einen Zöllner zu warten, der i.d.R. nicht kommen wird.<

Zollrechtlich korrekt ist es, einen Flugplatz mit Zollabfertigung anzufliegen und diese dort ggf. vorher zu beantragen. Ein Airport of Entry muss das keineswegs sein. Beispiel Schönhagen: Vorher PPR für Zoll machen und direkt aus der Schweiz anfliegen. Mal kommen die Herren, mal nicht. Und wenn sie kommen, wollen sie keinen Pass sehen...


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