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2. April 2012: Von  an Intrepid

> Es gibt nur die Personenkontrolle durch die Bundespolizei, und die ist (oder war, die letzten Jahre habe ich das nicht mehr gebraucht) > flexibler

Beim Ausflug von D nach Nicht-Schengen aber EU wird gar nicht mehr geprüft,solange nur Deutsche an Bord sind.

Bei der Ankunft auf anderen als den 'Airport of entry' kann man voher per email eine Ausnahmegenemigung beantragen. In der Regel wird dann auch die örtliche Polizei die Personenkontrolle vornehmen. Hatte ich 2 Mal in Bamberg so gemacht.

> In die Schweiz geht das nicht, da gilt das eigene Flugzeug als Handelsware.

Das ist nicht nur so bei Flugzeugen. Ich kenne einige Deutsche in der Schweiz, und da kann das auch mit dem Auto schiefgehen.

Wenn ein Deutscher, der ein schweizer Auto nach Deutschland fährt, das weder dem Ehepartner, der Firma oder einer Mietwagengesellschaft gehört, darf auch Versteuern. Also mit dem Porsche des Bekannten aus der Schweiz mal eine Runde ohne ihn/ihr auf einer deutschen Autobahn drehen, kann auch sehr teuer werden.


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