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102 Beiträge Seite 1 von 5

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28. Februar 2011: Von Gustav HOLDOSI an Frank Naumann
Vorderhand war es gar nicht gegen die General Aviation, wie man hört, gegangen. Ursprünglich lautete der Entwurf zur Fluggebührenabgabe wie folgt:

234/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext
Verpflichtungen der Luftfahrzeughalter

§ 9. (1) Das Luftverkehrsunternehmen oder der private Halter eines motorisierten Passagierluftfahrzeuges (hier fehlt: im gewerblichen Verkehr) sind verpflichtet, für jeden Passagier, der von einem inländischen Flughafen abfliegt, an den Flugplatzhalter einen Geldbetrag in Höhe der Flugabgabe zu leisten. Dieser Geldbetrag ist auf dem Zivilrechtsweg einzufordern.

Ausgebessert wurde zu Ungunsten der Sportluftfahrt z.B. nach Scharfmacherparolen von Dr. Oberhammer - Schreiben 1/SN-234/ME XXIV. GP im Luftfahrtabgabengesetz § 2(3), der wie folgt "anregte":

--------------------
"Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erlaube mir eine Stellungnahme zum Flugabgabe (Flugabgabegesetz – FlugAbgG) abzugeben und führe wie folgt an:

Erstens
Um die Belastung von Familien zu reduzieren sollte die Altersgrenze (von zwei auf,sechzehn) für die Befreiung der Flugabgabe erhöht werden, deshalb wird folgende Änderung
vorgeschlagen:

„§ 3.1. Der Abflug von Passagieren, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“

Zweitens
Um eine sinnvolle Steueraufbringung und auch eine Anreizwirkung zur Reduzierung des Flugverkehrs durch den Steuereffekt zu erreichen, sollte die Steuerbefreiung für die Flugbesatzung gestrichen werden!
Letztendlich ist es egal ob eine Flugbelastung durch 10 Passagiere und einen Piloten oder durch 2 Passagiere, mit 2 Piloten, mit 3 Sicherheitskräften und 3 Stewardessen und 1 Koch gemacht werden. Die Steueraufbringung sollte in allen Fällen gleich hoch sein, ansonsten wäre dies wieder mal ein Gesetz welches den Luxus unterstützt und die kleine Frau
schädigt.
Deshalb wird dringlich empfohlen nachfolgenden Pkt zu streichen: „§ 3.2. Der Abflug von Personen, die zur Flugbesatzung gehören.“

Drittens
Die Höhe der Flugabgabe ist zu gering, eine Verdoppelung scheint sinnvoll. Damit sollte jedoch einhergehen, dass Jugendliche bis zum Alter von 30 Jahre einen Steuerbetrag von
nur ¼ Bezahlen, da zumeist die Einkommenssituation dieser Personengruppe geringer ist.
Dies auch unter Berücksichtigung der totalen Steuerbefreiung von Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren.

Viertens
Neben der Besteuerung von Passagieren sollte auch Warentransport im Flugverkehr besteuert werden. Dazu wird vorgeschlagen je angefangener 200 kg den gleichen Satz wie
ein Passagier zu verrechnen!
Dies errechnet sich unter Zugrundelegung eines Passagiergewichts von 100 kg, mit 30 kg Gepäck, anteiliger Inneneinrichtung und anteiliges Servicepersonal.
Damit sollte folgende Änderung durchgeführt werden:

„§ 5. (1) Die Flugabgabe beträgt je Passagier und je angefangener 200 kg Flugfracht für
Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der … „

Fünftens
Im Gesetz fehlt eine Befreiung für Fahrten des österreichischen Bundesheeres und der österreichischen Sicherheitskräfte, alias Gendarmerie.
Dabei sollte jedoch Rücksicht genommen werden, dass nur Einsatzflüge befreit werden, dass z.B. also der Transport von Personen zum Einsatzort befreit ist, dessen Rücktransport, wenn diese auch anderwärtige Verkehrsmittel nehmen könnten, jedoch nicht.
Weiters sollt berücksichtigt werden, dass diese Befreiung im Stadtgebiet Wien nicht gilt, da dort sowieso eine dichte Bebauung herrscht und eine Landung als nicht sinnvoll erachtet wird, und da Wien bereits zum höchsten CO2 belasteten Gebiets Österreichs gilt und dieses Gesetz auch einen Steuereffekt in Richtung Umweltschutz haben sollte.
###-MYBR-###Zusammenfassung
Das Flugabgabegesetz wird begrüßt, sollte jedoch noch geändert werden um bessere Steuerungseffekte zu erreichen:
Keine Mehrbelastung von Jugendlichen und damit Familien
Einbeziehung des Flugpersonals in die Berechnung, damit Luxusflieger mit mehr Servicepersonal auch höheres Steueraufkommen bezahlen. Höherer Steuerbetrag um den Flugverkehr nicht wieder weiter explodieren zu lassen.
Einbeziehung von Piloten um Kleinflugzeuge im Einzelverkehr auch zu erfassen.
Befreiung des österreichischen Bundesheeres und der Gendarmerie.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Oberhammer e.h.
----------

Muss man dazu noch mehr sagen?
Wer zwischen den Zeilen liest, erkennt die wahren Absichten dieses Herrn. Da wird "die kleine Frau..." als angebliche Geschädigte herbeizitiert, als wenn wir nicht wüßten, was hinter seinen Formulierungen steckt.

Es scheint so, dass der klassenkämpferische Neid- und Scharfmacher-Vorschlag des Hr. Dr. Oberhammer teilweise umgesetzt worden sein dürfte, und damit kann er nun sicher sein dass die Sportluftfahrt und die Flugschulen mit diesem Kahlschlag in Österreich vernichtet werden!

Nun ist diesem sogenannten "Volksvertreter" in seiner unendlichen Weisheit offensichtlich aber entgangen, dass in Wien gar kein Flughafen existiert!
Der Flughafen, den er vermutlich meinen dürfte heißt zwar "Wien-Schwechat", liegt jedoch bekanntlicherweise in Niederösterreich! _Auch die Gendarmerie existiert in Österreich nicht mehr(!), da diese Einheiten allgemein sichtbar in die Polizei eingegliedert wurden!
Soviel zu seiner qualifizierten, wie unerhörten Fach- und Sachkenntnis! Und sowas sitzt im österreichischen Parlament?!

Diese ruinöse Flugabgaben-Gebühr mit ihrem wahnsinnig hohen Aufwand für gemeinnützige Vereine und Privatpersonen ist gemäß Kommentar des legistischen Betreuers des Finanzministeriums (BMF), Herrn Dr. Vock aus der RDW somit eindeutig schlagend.
Die ersten Schreiben der Flughäfen treffen hierzu bereits bei den Vereinen ein.

Eigentlich handelt es sich bei unseren Kleinflugzeugen um Peanuts, die auch dem Staat nichts bringen, ausser einen höheren Verwaltungsaufwand bei den Finanzämtern.

Beachte: So ist es aus finanziellen Gründen für Viele nicht mehr möglich,

*) Übungsflüge mit zwei Piloten an Bord durchführen zu können, da die Flugzeuge wohl über ein Doppelsteuer an Bord verfügen, aber Vereins-Flugzeuge fast ausschließlich in der Kategorie eines "Single Pilot Aircraft" betrieben werden. Damit wird luftfahrtrechtlich der Copilot zum Passagier!

*) Flüge zu Trainingszwecken in der Flughafen-Platzrunde (Touch and go) mit einem "Sicherheitspiloten" an Bord zu fliegen, da dem Finanzamt aus vorgenannten Gründen, Stichwort: "Single Pilot Aircraft", Passagiere an Bord gemeldet werden müssen.

Da kann sich bald den Flugsport niemand mehr leisten! Wir sind aber aus Gründen der Flugsicherheit auf laufendes Training angewiesen und auch die Lizenzerneuerungsbedingungen fordern eine bestimmte Anzahl von Landungen, die dann ergo dessen nicht mehr mit "Passagieren an Bord" auf einem Flughafen stattfinden werden. Die finanzielle Vertreibung der GA von den Flughäfen hat somit begonnen.

Wie sich diese ungebührliche Maßnahme auf die Sicherheit der Luftfahrt, vermutlich negativ, auswirkt kann auch noch eingehend erörtert werden!

Jedenfalls: Wenn ein Privatpilot seine Mutter oder Verwandten nicht mehr - ohne abgezockt zu werden - mitnehmen kann, dann gibt er eher das Fliegen auf und geht Boot fahren.

Wir fürchten ernsthaft um den Verlust unserer Mitglieder in den Vereinen und insbesondere die private Luftfahrt in Österreich!

Dieser aufoktroyierte bürokratische Monster-Aufwand mit eigenem Fiskalvertreter für Ausländer etc. ist tiefste Ostblockmentalität - oder noch schlimmer - ist auf die Vernichtung der Sportluftfahrt ausgerichtet. Wer wird dann noch nach Österreich kommen - der Tourismus wird dadurch auch nachhaltig geschädigt!
Das ist alles kein Spaß mehr, denn hier geht es um unser aller Existenz!

Es kann so nicht mehr weitergehen:

Wir werden, wie keine andere Berufsgruppe in Österreich nach ACGV (Austro Control Gebührenordnung) u.a. geschröpft!

Wer muss schon seinen Berufsstand so wie wir verteidigen, ein Bäcker, ein Baumeister? Alle bekommen ihre Berufsberechtigung lebenslänglich(!) - jedoch wir in der Luftfahrt, wir sind die Trottel der Nation!
Natürlich muss Flugerfahrung und Gesundheit stimmen, aber andere Behörden verlangen für gleiche Tätigkeit nachweislich sehr viel weniger an Gebühren!

Dazu erfindet AUSTRO CONTROL noch viele weitere aus unserer Sicht unnötige bürokratische Hürden bei Verlängerung von Lizenzen, die allesamt in deren Abteilung LSA/PEL unter Aufsicht von Ing. RUDOLPH unter dem Arbeitstitel "Sicherheit der Luftfahrt" verkündet/ausgeheckt werden nach Mitteilung vieler mir bekannter Piloten "zum weiteren Gebührenlukrieren" dienen dürften.

Die österreichische Verkehrsministerin ist vermutlich willen-, macht- und offensichtlich auch ahnungslos.

AUSTRO CONTROL geriert sich, nach meiner persönlichen Rechtsmeinung, auch schon bereits als Gesetzgeber(!) und erfindet eigene Lizenzen – eine unglaubliche Entwicklung, die nicht mehr mit den derzeit geltenden österreichischen Gesetzen in Einklang zu bringen ist. Bin gerne bereit dies auch belegen.

Wir zahlen inzwischen das 10-20-fache an Gebühren im Vergleich zu anderen europäischen Ländern für die Ausstellung und Verlängerung unserer Lizenzen! Von den An- und Abfluggebühren und den hohen Landegebühren auf Flughäfen gar nicht erst zu reden.

So quält man Flugzeugbesitzer auch noch mit abstrus hohem Verwaltungsaufwand für die Luftfahrzeuge sondergleichen, genauso wie die Flugzeugwerften.

Wenn ich nur an die EASA-Bürokratie nachdenke - ein Horror!
Papier, Papier, Papier für nichts. 100 Jahre sind wir geflogen ohne diese aufoktroyierte Linienluftfahrt-Bürokratie - jetzt geht gar nichts mehr.
Und alles immer wieder unter dem Titel der "Sicherheit der Luftfahrt"! Auf so ein Europa können wir verzichten!

Für Vereine eine unerträgliche, weil schon fast nicht mehr handhabbare, Situation. Will man wirklich die Vereine und die GA vernichten?

Wir haben uns soeben an unseren Verbandspräsidenten Hr. Abg.z.NR. HAUBNER mit der dringlichen Bitte gewandt,"diesen Spuk möglichst rasch zu beenden".

Es kann doch nicht sein, dass sogenannte "Volksvertreter" wie Dr. Oberhammer vermutlich unserer Branche derart zu schaden versuchen - oder ist es schlichtweg Unwissenheit?.

Hat man gar vergessen, dass am Flugsport und der GA auch viele Hersteller (z.B. DIAMOND und BRDITSCHKA in Österreich) und Wartungs-Betriebe hängen, die mit dem Ausdünnen der Flugsportvereine aufgrund solch horribler Verfügungen viele Leute entlassen und wichtige Arbeitsplätze vernichten müssen?

Der vermutlich erste Erfolg dieser Politik: Soeben hat ein Luftfahrt-Maintenancebetrieb in Salzburg zusperren müssen! Warum wohl?

Wir wollen uns das einfach nicht mehr länger gefallen lassen und ich ersuche Euch daher alle diese Petition https://www.trytofly.at/petition/petition.php zu unterfertigen!

Vielleicht wachen die Verantwortlichen doch auf und hören auch einmal auf uns direkt Betroffene.

Gustav Z. HOLDOSI, Vereinsobmann
www.motorflugunion.at
28. Februar 2011: Von M Schnell an Gustav HOLDOSI
Hallo,

Kann denn keiner einfach in selber Manier beantragen das "Bundesbeamte" und vertreter öffentlicher Ämter mit einer "Vorbildfunktions-Flugabgabe" in doppelter Höhe des individuellen "Eigengewichts" bei Charterflügen, sowie bei benutzung Staatlicher Luftfahrzeuge in Höhe des gesamt Kraftstoffverbrauchs geteilt durch die Startrollstrecke mal 2 und bei Linienflügen in Höhe der Anzahl der Besatzungsmitglieder*Eigenes Gewicht durch 2 zu besteuern...

sorry, aber wenn die Verursacher nicht erkennen, das man sich mit solchen Regelungen "Wirtschaftlich" nur selber ins Knie F**** dann wird man wohl gespannt sein dürfen ob durch die Abgabe ein ähnlicher Effekt auftritt wie bei der Vulkanasche... (stille und ruhe über der Schlucht)..
Keine sorge liebe Nachbarn,wir haben noch Hangarplätze frei...

Mfg: Sf23

Ps. übel übel sprach der Dübel und verschwand in der Wand..
28. Februar 2011: Von Gustav HOLDOSI an M Schnell
Wir werden es schon noch herausfinden, wer denn dieser Herr ist und was er sonst noch kann, und hier mitteilen - versprochen!
28. Februar 2011: Von joy ride an Gustav HOLDOSI
herr holdosi, kaum geht's gegen austrocontrol (und damit an die eigene existenz), schon sollen wir solidar sein? (im gegenzug zu LBA-eskapaden, die Sie ja gerne unterstützen)

na ja, ich hab ihnen sowas nicht gewünscht, aber plötzlich merkt man, wie klein die welt doch ist ...

immerhin ist österreich in alle richtungen problemlos überfliegbar, was reichweite anbelangt, dafür sind die letzten streiche aber echt von unnötiger härte und sehr schlechtem beispielcharakter (LBA-grenzdebiles-sympathisieren hat mit sicherheit dazu beigetragen, also immer schön solitär in alle richtungen denken).
28. Februar 2011: Von RotorHead an Gustav HOLDOSI
Oberhammers und Konsorten steigen bei mir nicht ein. Wer etwas gegen Fliegen hat, soll auch konsequent andere Verkehrsmittel nutzen. - Warum man z.B. auch Flugplatzgegner nicht einfach auf die Schwarze Liste setzt, ist mir schon immer schleierhaft...
28. Februar 2011: Von Gustav HOLDOSI an joy ride
Was immer Sie mir "gewünscht haben" ist und bleibt Ihre Privatsache.
Würden Sie aber bitte auch für alle anderen Leser im Forum beschreiben, welche "LBA-Eskapaden" ich jemals gegen die Interessen der Luftfahrttreibenden unterstützt habe?

Offensichtlich haben Sie nicht bemerkt, dass auch Ihre Anwesenheit in Österreich einer Anmeldung beim österreichischen Finanzamt bedarf, andernfalls Sie künftig mit einem Flugzeug nicht mehr "herein" dürfen!
28. Februar 2011: Von Urs Wildermuth an Gustav HOLDOSI
Danke für die Infos.

Im Prinzip gäbe es hier nur eine Antwort. Ab 1.4. fliegt kein OE Registriertes Flugzeug irgendeinen Airport im Ausland an, ohne dort einen Rechtsvertreter zur Abrechnung seiner Gebühren bestimmt und registriert zu haben. Spätestens am 2.4. steht die gesamte AUA / Niki und anderen Flotten still und was dann?

Leider nur Wunschdenken. Hoffen wir mal noch auf einen "Formulierungsfehler" oder sowas und dass sich da noch was tut bis zum Scherzkekstag.
28. Februar 2011: Von  an Urs Wildermuth
Vieleicht meint Joyride dieses "alte Thema" mit dem HPA.

https://pilotundflugzeug.de:8001/servlet/use/Home.class?frame&main={https://pilotundflugzeug.de:8001/forum/2007,06,07,12,3443374}
28. Februar 2011: Von Albert Paleczek an Gustav HOLDOSI
Auch wenn hier mehr "richtige" Flieger unterwegs sind:
Gilt die Abzocker-Bestimmung auch für UL-Dreiachser?
28. Februar 2011: Von  an Albert Paleczek
Solange Sie nur alleine fliegen, nein. QWenn Sie einen 2. dabei haben (ist bei UL immer ein Pax), ja.

Das hat auch nichts mit "richtige" Flieger zu tun. Wir sitzen alle im selben Boot und sind der selben EASA "ausgeliefert".

Für können, wenn überhaupt, nur zusammen was erreichen. Fliegermagazin, Aerokurier, DAEC, AOPA-Europa + Länder und was es noch nur Verbände und Zeitschriften gibt.

Ach ja, natürlich auch PuF....
1. März 2011: Von Peter Schmidt an Gustav HOLDOSI
Liebe Freunde ! Danke für die großartige Unterstützung aus ganz Europa. Über 800 Unterschriften in 48 Stunden und mehr als 10.000 Besucher auf unserer Petitionsseite sprechen eine deutliche Sprache. Es stimmt was nicht in der General Aviation.Zumindestens nicht hier bei uns in Österreich. Gestern haben mich zwei "fliegende" Nationalräte aus dem österreichischen Parlament angerufen und gemeint, daß sich hier im Parlament sowieso keiner in den Belangen der General Aviation auskennt, die parlamentarischen Berater meistens reine Formaljuristen sind und ebenfalls wenig Ahnung von der Fliegerei haben. Bei den Abstimmungen im Plenar ist es zu spät, die Sachen werden in den verschiedensten Ausschüssen und in den diversesten Gremien aufbereitet. Freundliche und eher unverbindliche Einzelbriefe von Aeroclub , AOPA-Österreich oder von wem auch immer seien zwar nicht schlecht, aber mangels nachhaltigem Druck oder Bekanntheits- sowie Verbreitungsgrad eher wirkungslos. Ich hab da ein paar gute Tipps bekommen, wie man sich bei den Parlamentariern mehr Gehör verschaffen kann. Zu der Geschichte mit der verpatzten Passagiergebühr des österreichischen Finanzministers. Wir im Osten von Österreich und in der näheren Umgebung von Wien fliegen gerne IFR nach Brünn (LKTB), Bratislava (LZIB), Sharmelek(LHSM) oder Maribor.Das sind nette Destinationen mit angenehmen Flugzeiten und freundlichen Menschen. Aber das sind auch 4 verschiedene Länder. Bräuchten wir in jeden dieser 4 Länder eine Steuernummer plus eine in Österreich und müssten wir dann pro Monat in 5 Ländern regelmäßig Steuererklärungen abgeben oder Fiskalvertreter bestellen samt Dolmetscher, dann würden wir, wie man so schön in Wien sagt, "überschnappen". vielen Dank für eure Unterstützung Peter Schmidt PETITION PRO GENERAL AVIATION
1. März 2011: Von joy ride an Gustav HOLDOSI
" ist und bleibt Ihre Privatsache.
Würden Sie aber bitte auch für alle anderen Leser ..."

einfach mal an der eigenen nase fassen, recherchieren was noch so offen ist, aus den älteren beiträgen (sie haben sogar aktionen und berichte versprochen, um schikane-vorschriften in sinnhaftigkeit und nutzen zu unterstreichen), und hier zu diesem thema kein aufhebens dazu machen.

wie gesagt es lohnt sich zu diesem thema nicht off topic zu werden, sondern geimeinsam am gleichen strang zu ziehen - was ich mir für andere themen ebenfalls gewünscht hätte - und was hiermit hoffentlich einsicht bringt und "verbesertes mindset" in der community.

udo
1. März 2011: Von Christian R. an joy ride
Warum wird sowas eigentlich nicht mal an die große Glocke gehängt und an renomierte Tageszeitungen, Fernsehsender und weitere Medien versandt? Schließlich sind es mitunter gutsituierte Ausländer aus vielen Ländern und Staaten, welche Devisen bringen, Unmengen an Euros ausgeben für Grundstücke und Häuser, unternehmerische Zweigstellen in Österrreich haben, den Tourismus fördern und enormes gesellschaftliches Ansehen haben.

Der Tourismus wird darunter leiden, die Hotels, Gaststätten, Casinos und letzten Endes auch die Zweig-Unternehmen, dessen Inhaber per Flugzeug unterwegs ist, um seine Geschäfte zu tätigen.

Es kann doch wohl nicht wahr sein, das hier nur schlaue Leute mit eigenen Vögeln im Hangar schreiben und mitdiskutieren, mitunter eigene Unternehmen haben und weltweite Kontakte und keiner des Willens ist, hier einmal internationale Kontakte anzuheizen? Was ist mit einem Niki Lauda, Flieger aus Passion? Was ist mit einem Gerhard Berger, welcher auch geschäftlich fliegt? Was ist mit Red Bull??
Wir sind hier eine Gemeinde, welche nur zusammen auch stark ist. so wie die Gegner der Luftfahrt auch. Und wir sind Piloten, Herrschaften, keine Weicheier und Sesselpfurzer (sorry an die Red. für den Ausdruck, musste jetzt sein...)!

Seht Euch bitte die AERO an, welche mehr als nur verdeutlicht, welche Wirtschaftsmacht aus der GA hervorgehen kann. Und ihr wollt mir tatsächlich weismachen, dass es keine Möglichkeiten gibt, hier aufzubegehren? Seht euch Fürsty an, die geben auch nicht klein bei! Und langsam aber sicher bröckelt die Mauer der Fluggegner....seltsam oder?

Klar ist, wer sich nicht massiv wehrt, wird untergebügelt. Das war schon immer so und nur die Sieger schreiben die Geschichtsbücher.

Ich kann mir nun mal nicht vorstellen, das wir hier in good old Germany nur fliegende "Ja-Sager" haben, die nicht willens sind, für ihre Interessen zu kämpfen? Was sollen wir Jungpiloten davon halten, die kürzlich 13K Euronen in die Luft geblasen haben, um voller Stolz eine JAR-FCL Lizenz in Händen zu halten, um am vielversprochenen Freundschaftsgeist unter Pilotinnen und Piloten teil zu haben, was bitte sollen wir davon halten?

Ich bin nun einer davon, der sein Geld nun nicht nach Österreich tragen wird, weder weil ich dort hinfliegen werde (4 Touren waren geplant mit Wochenendaufenthalten) und auch nicht mehr sonst.
1. März 2011: Von  an Christian R.
Sie schrieben: "Der Tourismus wird darunter leiden, die Hotels, Gaststätten, Casinos und letzten Endes auch die Zweig-Unternehmen, dessen Inhaber per Flugzeug unterwegs ist, um seine Geschäfte zu tätigen

Ich glaube leider kaum, das die Stückzahlen so hoch sind, das ein Gastronon das Fehlen der Privarflieger wirklih merkt. Es würde bestimmt ein Aufschrei durchs Land gehen, wenn man eine PAX-Gebühr an der Grenze zu Ösi einführen würde. Das sind "STückzahlen". Aber ob es pro 6ß Flüge mehr oder weniger sind mir 1-3 Paxen, ist egal. Und die, die mit Jets oder dicken Turboprops anreisen, überlassen dieses Problem der Charterfirma, die das mit SIcherheit lösen wird.

PS: Schön, das Sie sich zum Fliegen entschieden haben, es sind leider viel zu wenige. Hängt leider auch mit der PC-Welt zusammen.
1. März 2011: Von konrad konrad an Christian R.
Ich fordere die Redaktion der PuF auf,einen mehrstündigen Streik

aller Piloten...mitsamt Linienpiloten (Solidaritätsgedanke) im deutschsprachigen Raum einzuleiten und fachlich/sachlich zu supporten und zu begleiten.

Die Bedingungen für Piloten, überwiegend im deutschsprachigen Raum, rechtfertigen einen solchen Streik. Nun ist Schluss... auch wir sind das Volk!

Wer sonst, wenn nicht die PuF, kann diesen Streik einleiten und anführen.

Gruss
Zehrt K.
1. März 2011: Von  an konrad konrad
Herr Zehrt,

Ihren Aufruf in Ehren, aber Sie glauben da doch im Ernst nicht dran, das das passieren wird? Die GA ist viel zu fragil, die GA-Piloten verdienen viel zu wenig als das sie sich einen Gehaltsausfall leisten könnten.
1. März 2011: Von Christian R. an 
Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

ja, es sind prozentual nicht viele derzeit. Momentan. Doch es werden mehr werden. Wie viele werden alleine die Fliegerei aufgrund der neuen EASA-Lizenzen aufgeben (müssen?), wie viele werden die Fliegerei privat und geschäftlich an den sprichwörtlichen Nagel hängen, wenn N-zugelassene Lfz. nicht mehr in Europa in der GA fliegen dürfen?

Es ist immer nur "a wengal", wie der Bayer sagt, jedoch steter Tropfen hölt den Stein nun mal. Jedoch auch umgekehrt. Je mehr sich dagegen gewehrt wird, je mehr wir auch uns zusammenschliessen um gegen solche unausgewogenen Vorschriften vorzugehen, desto eher wird man "uns" in Ruhe lassen.

Ich weiß nicht, wie viele hier im Forum rechtskundig sind im Sinne von juristischer Ausbildung, wer Ahnung hat von medienrelevanten Kontakten, von Marketing (ich!), von wirtschafltichen Zusammenhängen, etc....

Wir sind so viele Leute hier, jeder mit unterschiedlichen Qualifikationen ausßerhalb der Fliegerei. Warum nicht nutzen für unsere Belange? Wohlgemerkt: Nutzen, nicht ausnutzen....!!

Exkurs: Japanische Unternehmen haben dieses Phänomen schon vor vielen Jahrzehnten erkannt und agiert (nicht regaiert!), indem sie sich zu Konglomeraten zusammen geschlossen haben. Die Folgen hiervon und der Erfolg dieser Unternehmungen sind hinlänglich bekannt und bedürfen keiner weiteren Ausführung.

Gemeinschaft macht stark, nicht der Einzelkämpfer. Der ist nur im Verborgenen erfolgreich, jedoch nie generisch.

Die AERO ruft und ich bin mir sicher, das viele von uns dort sein. Ebenso in Tannheim werden viele sein. Und zu guter letzt: Ja, es gäbe sogar eine Plattform im I.Net, welche man dafür nutzen könnte, sofern wir auch ein wenig Sponsoring dafür hätten.

Mir geht es nicht um Effekthascherei, sondern um das Leben eines Traumes. Und dafür bin ich bereit zu kämpfen und mich einzusetzen, Nicht umsonst habe ich es geschafft, meinen inneren Schweinehund und alle Angst zu überwinden und habe vor über 2 Jahren meinen allerersten Alleinflug absolviert. Wir alle haben das getan. Und wir vergessen dabei oft, vielleicht zu oft, welch tolle und wundervolle Möglichkeiten wir haben, weil wir Inhaber einer Pilotenlizenz sind.
1. März 2011: Von konrad konrad an 
...aber Herr Erhardt

was hilft es einem geringverdienenden Piloten denn, wenn die GA unter dem eigenen Hintern wegbröckelt? Wegducken und warten, bis man arbeitslos ist?

Ich spreche von ein paar Stunden (von 160 h im betroffenen Monat)

Es gibt die, die nur heulen.....es gibt aber auch die, die machen

###-MYBR-###Gruss
Zehrt
1. März 2011: Von konrad konrad an konrad konrad
Ich habe eben (15.15 Uhr) mit Herrn Bartels (+43 171125) vom Finanzamt Wien telefoniert. Seine Abteilung erteilt Auskünfte zu diesem Gesetz. Das Finanzministerium hat dieses Finanzamt mit dieser Aufgabe betraut https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/weiteresteuern/flugabgabegesetz/informationzurflugabgabe/_start.htm

Auch Herr Bartels erkennt die Wahrscheinlichkeit, dass man mit diesem Aufwand um Registrierung, Fiskalvertreter, Datenerfassung eher mehr Kosten als Einnahmen haben wird...er wird aber dem Gesetzeslaut folgen.
-------------
Betroffen sind alle Passagiere, die von einem der sechs grossen Flughäfen ("internationalen Flugverkehr zugelassen") sind, z.B. Salzburg, Wien, Innsbruck etc.

Nicht betroffen sind Flugplätze!

Betroffen ist nie der Pilot oder Copilot (Crew ist stes befreit), aber immer der Passagier.

Sollte also ein Pilot mit Passagier unbedingt mit einm UL nach Salzburg wollen, so muss er sich vorher beim Finanzamt registriert haben
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Flug9.pdf


und einen Fiskalvertreter beauftragt haben. Dieser FV (kann auch ein Unternehmen in A sein) kann belangt werden, hat alle Rechte, Urkunden und Zahlungsbefehle an den Halter des UL zuzustellen. Er kassiert auch bei dem Piloten letztendlich die 8.- (+ seine Auslagen vermutlich).
###-MYBR-###------------
Herr Bartels ist nicht glücklich über diese Regelung. Es ist nicht klar, warum die 8.- für einen Passagier nicht am Flughafen bezahlt werden dürfen. Gerade vor 2 Stunden hatte er noch ein langes Telefon mit dem Ministerium darüber.


zum ominösen Herrn Dr. Oberhammer

Er hat keinerlei Briefpapier, wie alle anderen, die Einsprachen an das Ministerium gestellt haben, verwendet. Es scheint eine Privatperson zu sein (meine Meinung).
------------
###-MYBR-###Gruss

Zehrt
1. März 2011: Von Alexander Stöhr an konrad konrad
Ist der Käse damit geschält? Klingt nach "Ausweisung" der Klein-AL aus den internationalen Flughäfen (und seid's mir ned bees) aus fehlender Rücksichtnahme auf eine unbedeutend kleine Gruppe. Also wie immer.
1. März 2011: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Diese Dummheit wäre ja noch verständlich, wenn es sich nicht gerade um ausgerechnet das Land handeln würde, dessen Kleinflugzeugindustrie als eine der wenigen in der Welt noch erwähnenswerte Stuckzahlen hervorbringt und damit auch viele Arbeitsplätze schafft.

Hat denn Österreich keinen Wirtschaftsminister? Oder hat der so eine Wirtschaft in seinem Amt, dass es möglich ist, von Regierungsseite aus einen wichtigen nationalen Wirtschaftszweig einfach abzumurksen? Wenn jetzt Belgien oder Dänemark so tun würden ... aber doch nicht Österreich!
1. März 2011: Von Urs Wildermuth an 
Ich denke, wir müssen mal über den GA Tellerrand rausschauen.

Dieses Ding gilt ja nicht nur für uns, sondern auch für Leute wie Netjets und änliche Ops, für Chartergesellschaften mit Passagier und Frachtfliegern, eigentlich hat jeder damit ein Problem, der nicht Linie ist. Ne Linie kann früh genug nen Fiskalvertreter bestellen (wird wahrscheinlich eh der Handling Agent) und entsprechend vorsorgen.

Aber:

- Ein Ad Hoc Flug einer, sagen wir, Russischen Charterairline, die gestrandete Paxe abholen soll
- Ein Biz Jet, der auf die Schnelle einen VIP, CEO, Kammersänger, sonstwen nach Salzburg fliegen soll
- jede Charterairline, die ne Skicharter Serie fliegen will (ok, die haben auch Zeit aber sowas nervt) e.t.c. ist mit diesen Problemen konfrontiert.

Und das sind andere Zahlen und Gewichte.

Wenn dann mal ein "Bockwurstpromi" mit seinem Biz Jet der Abflug verweigert wird vom Finanzamt oder sowas, dann kracht's richtig. Man kann nur hoffen, das passiert gleich am 1. April :)

Was die Presse auszurichten mag, sieht man ja an aktuellen Vorkommnissen. Also mal mit irgend einem Paparazzo Kanonenfutter in Klagenfurt auf ne Sause und dann reinlaufen lassen mit Blöd, Krönchen und Auge zur Stelle?

Oder 160 russische Neureiche stranden lassen beim Skiurlaub?

Sicher auch sehr wirksam.
1. März 2011: Von Urs Wildermuth an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,

hoffe auch dass die Herren dieser Firmen hier aktiv werden.

Wobei bisher klar ist, das Ganze gilt wirklich "nur" für die Flughäfen, also nicht für Wiener Neustadt, Zell am See und sowas.

Aber dass nun Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt e.t.c nicht mehr ohne Fiskalvertreter angeflogen werden darf, ist eine Riesensauerei und gleichzeitig ein herber Verlust, wieviele der anderen Plätze haben z.B. IFR und ständigen Zoll?

Schade, dass PuF genau jetzt auf Leserreise ist, da wäre sofortige Aktion von Nöten.
1. März 2011: Von Max Sutter an Urs Wildermuth
Besonders tragisch wird es, wenn einmal das BAZL die volle Einweisungspflicht in LSZS in Kraft setzt. Wenn dann der einzige sinnvoll mögliche Einweiser-Absetz- und Aufnahmeplatz LOWI durch das österreichische Finanzamt am richtigen Funktionieren gehindert wird, fallen die Flugbewegungen in LSZS temporär auf 10% zurück. Spätestens dann ist die Katastrophe da, weil die Natur-, Alpen-, Bären- und Wolfsschützer auf den Trichter kommen könnten, es gehe auch ohne den Flugplatz Samedan. Dass das ein paar wirtschaftliche Implikationen hat, daran denken doch diese Träumer nie im Leben.

Fassen wir zusammen: Erstmals seit 1291 kämpfen die schweizerische und österreichische Regierung Seite an Seite gegen die eigenen Bürger, das ist doch was. Fast so schön wie in Libyen ...
2. März 2011: Von Gustav HOLDOSI an Albert Paleczek
JA, DIESE ABGABE GILT AUCH FÜR UL!
Hier die komplette Wiedergabe des österreichischen Bundesgesetzes zum Auskosten:
###-MYBR-###.ris.bka.gv.at
Artikel 57
Bundesgesetz, mit dem eine Flugabgabe eingeführt wird (Flugabgabegesetz – FlugAbgG)
Gegenstand der Abgabe
§ 1. Der Flugabgabe unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug.
Begriffsbestimmungen
§ 2. (1) Motorisierte Luftfahrzeuge im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Flugzeuge und Drehflügler, für die Mineralöl als Betriebsstoff eingesetzt wird.
(2) Ein Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt (§ 64 des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957).
(3) Luftfahrzeughalter ist, wer das Luftfahrzeug auf eigene Rechnung betreibt und jene Verfügungsmacht darüber besitzt, die ein solcher Betrieb voraussetzt (§ 13 LFG).
(4) Abflug ist das Abheben eines motorisierten Luftfahrzeuges von einem inländischen Flughafen.
(5) Zielflugplatz ist der in- oder ausländische Ort, auf dem die Flugreise des Passagiers planmäßig enden soll. Der Flugplatz, auf dem eine Zwischenlandung erfolgt gilt nicht als Zielflugplatz. Eine Zwischenlandung ist die Unterbrechung der Flugreise des Passagiers für weniger als 24 Stunden, wenn an die Unterbrechung ein Abflug an einen anderen Flugplatz als den Flugplätzen der vorangegangenen Abflüge anschließt. Der Zielflugplatz muss sich vom Flughafen des Abfluges nicht unterscheiden (Rundflug).
(6) Zur Flugbesatzung gehören alle Personen, die mit einem Luftfahrzeug abfliegen und
1. mit dem Führen des Luftfahrzeuges oder
2. mit der technischen Überwachung, Wartung oder Reparatur des Luftfahrzeuges oder
3. mit der Sicherheit der Passagiere oder
4. mit der Versorgung der Passagiere
befasst sind.
Befreiung von der Abgabenpflicht
§ 3. Von der Flugabgabe ist befreit:
1. Der Abflug von Passagieren, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen eigenen Sitzplatz verfügen.
2. Der Abflug von Personen, die zur Flugbesatzung gehören oder die als Flugbesatzungsmitglieder eines anderen Fluges an ihren Einsatzort oder von ihrem Einsatzort geflogen werden.
3. Der Abflug zu Ausbildungszwecken oder zum Zweck des Absprunges mit einem Fallschirm.
4. Der Abflug ausschließlich zu militärischen, medizinischen oder humanitären Zwecken.
5. Der Abflug von Transit- und Transferpassagieren nach einer Zwischenlandung auf einem inländischen Flughafen, die zu einer planmäßigen Unterbrechung der Flugreise des Passagiers von weniger als 24 Stunden geführt hat.
6. Der Abflug nach einer nicht planmäßigen Landung.
Berechnung der Flugabgabe
§ 4. Die Flugabgabe bemisst sich nach der Lage des Zielflugplatzes und der Anzahl der beförderten Passagiere.
Tarif
§ 5. (1) Die Flugabgabe beträgt je Passagier für Abflüge mit einem Zielflugplatz innerhalb der Kurzstrecke gemäß Anlage 1
8 Euro
Mittelstrecke gemäß Anlage 2
20 Euro
Langstrecke
35 Euro.
(2) Ein Zielflugplatz liegt innerhalb der Langstrecke, wenn er in einem Staatsgebiet oder Gebiet liegt, das weder in der Anlage 1 noch in der Anlage 2 angeführt ist.
(3) Die Abgabe für Kurzstreckenflüge in Höhe von 8 Euro versteht sich einschließlich einer allenfalls anfallenden Umsatzsteuer.
Abgabenschuldner
§ 6. Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt. Der Flugplatzhalter des inländischen Flughafens, von dem aus der Abflug erfolgt, haftet für die Abgabe.
Abgabenschuld und Abgabenerhebung
§ 7. (1) Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug erfolgt ist.
(2) Der Abgabenschuldner hat die Abgabe selbst zu berechnen und spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist (Anmeldungszeitraum), zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung beim Finanzamt einzureichen. Die Einreichung der Anmeldung hat elektronisch zu erfolgen.
(3) Der Abgabenschuldner hat die Flugabgabe spätestens am Fälligkeitstag (Abs. 2) zu entrichten.
(4) Eine gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. 194/1961, festgesetzte Abgabe hat den in Abs. 2 genannten Fälligkeitstag.
(5) Der Abgabenschuldner wird nach Ablauf des Kalenderjahres veranlagt. Er hat bis zum 31. März jeden Jahres eine Abgabenerklärung für das vorangegangene Kalenderjahr dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Auf die Abgabenschuld werden die im Veranlagungszeitraum entrichteten Beträge angerechnet.
Fiskalvertreter
§ 8. (1) Ein Luftfahrzeughalter, der im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte hat, ist verpflichtet, vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 einen Fiskalvertreter zu beauftragen.
(2) Der Fiskalvertreter hat die abgabenrechtlichen Pflichten des von ihm Vertretenen zu erfüllen. Er ist befugt, die dem Vertretenen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Er haftet für die Abgabe. Der Fiskalvertreter muss auch Zustellungsbevollmächtigter sein.
(3) Als Fiskalvertreter können nur
1. Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare oder Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 (UStG 1994), BGBl. 663/1994, jeweils mit Sitz oder Wohnsitz im Inland oder
2. internationale Verbände von Flugunternehmen, die mit einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen sind,
bestellt werden, wenn sie in der Lage sind, den abgabenrechtlichen Pflichten nachzukommen.
(4) Der Luftfahrzeughalter hat dem für die Erhebung der Abgabe zuständigen Finanzamt vor der Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 mitzuteilen:
1. den von ihm beauftragten Fiskalvertreter,
2. den Sitz oder Wohnsitz des Fiskalvertreters,
3. die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Art 28 UStG 1994 des Fiskalvertreters.
Registrierung der Luftfahrzeughalter
§ 9. (1) Der Luftfahrzeughalter hat spätestens bis zur Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen nach dem 31. März 2011 beim Finanzamt einen Antrag auf Registrierung zu stellen. Im Antrag auf Registrierung ist anzugeben:
1. die Bezeichnung des Luftfahrzeughalters,
2. der Sitz oder Wohnsitz des Luftfahrzeughalters,
3. ein Verzeichnis der inländischen Flughäfen, von denen ein Abflug beabsichtigt ist.
(2) Hat ein Luftfahrzeughalter im Inland weder Wohnsitz noch Sitz oder Betriebsstätte, ist im Antrag auf Registrierung zusätzlich die Bezeichnung und der Sitz oder Wohnsitz des Fiskalvertreters (§ 8) anzugeben.
(3) Der Luftfahrzeughalter hat dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen:
1. Änderungen von Angaben im Sinne der Abs. 1 oder 2,
2. die Einstellung der Durchführung von Abflügen von einem bestimmten inländischen Flughafen,
3. die beabsichtigte Durchführung von Abflügen von noch nicht im Verzeichnis erfassten inländischen Flughäfen,
4. die Zahlungseinstellung, die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung oder die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(4) Das Finanzamt hat dem registrierten Luftfahrzeughalter eine Steuernummer zu erteilen und bekannt zu geben.
(5) Das Registrierungsverfahren ist von dem für die Erhebung der Abgabe zuständigen Finanzamt durchzuführen.
Pflichten der Luftfahrzeughalter
§ 10. (1) Der Luftfahrzeughalter ist verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen in deutscher oder englischer Sprache zu führen, aus denen sich taggenau ergibt:
1. die Anzahl der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere,
2. die Flugnummer der durchgeführten Abflüge,
3. der Zielflugplatz im Sinne des § 2 Abs. 5 der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere,
4. das Datum und der Zeitpunkt des Abfluges,
5. die Bezeichnung des inländischen Flughafens, von dem der Abflug erfolgt ist.
(2) Von der Aufzeichnungspflicht sind auch Abflüge umfasst, die von der Flugabgabe gemäß § 3 befreit sind. Die abgabenfreien Abflüge sind gesondert auszuweisen.
(3) Der Luftfahrzeughalter ist verpflichtet, die Aufzeichnungen spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Kalendermonats unter Angabe seiner Steuernummer (§ 9 Abs. 4) dem Finanzamt zu übermitteln. Die Übermittlung der Aufzeichnungen hat elektronisch zu erfolgen.
(4) Der Luftfahrzeughalter ist verpflichtet, die Aufzeichnungen spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, folgenden Kalendermonats dem Halter des inländischen Flughafens, von dem aus er im betreffenden Zeitraum die jeweiligen Abflüge durchgeführt hat, zu übermitteln.
Pflichten der Flugplatzhalter
§ 11. (1) Der Halter des inländischen Flughafens, von dem der Abflug erfolgt, ist verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen zu führen, aus denen sich taggenau ergibt:
1. die Bezeichnung der Luftfahrzeughalter, die Abflüge durchgeführt haben,
2. die Flugnummern der durchgeführten Abflüge,
3. die Flugplätze, auf denen die Abflüge planmäßig endeten,
4. die Anzahl der abgeflogenen Passagiere,
5. das Datum und der Zeitpunkt der Abflüge.
(2) Von der Aufzeichnungspflicht sind auch Abflüge umfasst, die von der Flugabgabe gemäß § 3 befreit sind.
(3) Der Flugplatzhalter ist verpflichtet, die ihm von den Luftfahrzeughaltern übermittelten Daten (§ 10 Abs. 4) zu überprüfen und mit den eigenen Daten abzugleichen.
(4) Der Flugplatzhalter ist verpflichtet, eine Zusammenstellung der abgeglichenen Daten spätestens am 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem der Abflug erfolgt ist, zweitfolgenden Kalendermonats dem für die Erhebung der Flugabgabe zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Die Übermittlung der Aufzeichnungen hat elektronisch zu erfolgen. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Übermittlung der Aufzeichnungen mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Flugplatzhalter einer bestimmten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedienen hat.
(5) Übermittelt der Flugplatzhalter die abgeglichenen Daten korrekt, vollständig und rechtzeitig, dann entfällt die Haftung des Flugplatzhalters gemäß § 6 für die Abgabe, die auf jenen Zeitraum entfällt, für den die Daten übermittelt worden sind.
Verordnungsermächtigung
§ 12. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt und das Verfahren der elektronischen Übermittlung
1. der Anmeldung gemäß § 7 Abs.
2. der Abgabenerklärung gemäß § 7 Abs. 5,
3. der Aufzeichnungen des Luftfahrzeughalters gemäß § 10 Abs. 3 und
4. der Aufzeichnungen des Flugplatzhalters gemäß § 11 Abs. 4
mit Verordnung festzulegen. In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Abgabenschuldner einer bestimmten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedienen hat.
Verweise auf andere Rechtsvorschriften
§ 13. Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 14. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Vollziehung
§ 15. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Inkrafttreten
§ 16. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) Liegt dem Abflug kein Rechtsgeschäft zugrunde, dann entsteht die Abgabenschuld erstmals für Abflüge nach dem 31. März 2011. Liegt dem Abflug ein Rechtsgeschäft zu Grunde, dann entsteht die Abgabenschuld erstmals, wenn das Rechtsgeschäft nach dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen worden ist und der Abflug nach dem 31. März 2011 erfolgt.
Zielflugplätze innerhalb der Kurzstrecke
Zielflugplätze innerhalb der Kurzstrecke sind Flugplätze in folgenden Staaten und Gebieten: Arabische Republik Ägypten
Republik Mazedonien
Republik Armenien
Republik Moldau
Republik Albanien
Montenegro
Demokratische Volksrepublik Algerien
Fürstentum Monaco
Fürstentum Andorra
Königreich der Niederlande
Königreich Belgien
Königreich Norwegen
Bosnien und Herzegowina
Republik Österreich
Republik Bulgarien
Palästinensische Autonomiegebiete
Königreich Dänemark
Republik Polen
Bundesrepublik Deutschland
Portugiesische Republik
Republik Estland
Rumänien
Republik Finnland
Russische Förderation
Französische Republik
Republik San Marino
Georgien
Königreich Schweden
Hellenische Republik (Griechenland)
Schweizerische Eidgenossenschaft (Schweiz)
Irland
Republik Serbien
Isle of Man
Slowakische Republik
Staat Israel
Republik Slowenien
Italienische Republik
Spanien
Haschemitisches Königreich Jordanien
Arabische Republik Syrien
Kanalinseln (Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Sark)
Tschechische Republik
Republik Kosovo
Republik Tunesien
Republik Kroatien
Türkische Republik
Republik Lettland
Ukraine
Fürstentum Liechtenstein
Republik Ungarn
Republik Litauen
Staat der Vatikanstadt
Großherzogtum Luxemburg
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Libanesische Republik (Libanon)
Republik Belarus (Weißrussland)
Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija (Libyen)
Republik Zypern
Republik Malta

Ich frage mich nur, ob dieses Gesetz (genannt "Kuenringer-Maut", benannt nach einem altösterreichischen Raubrittergeschlecht, welches bei ihren Raubzügen auf der Donau Kaufleute überfallen hat, in dem man eine Kette über die Donau spannte) mit den ICAO-Rules noch in Einklang zu bringen ist.

Der obgenannte Zwang wird durch die Tatsache, dass nach Art 10 AIZ, §8 LFG ubd GÜV alle Luftfahrzeuge, die in (österreichisches) Hoheitsgebiet (zwecks Landung) einfliegen, auf einem für Zwecke der ZOLLBESCHAU und anderer KONTROLLEN bezeichneten Flughafen zu landen haben!

Ich vertrete die Meinung, dass wir in der GA nach solch unerwünschtem Vorbild bald in der ganzen EU gemobbt werden - ist ja nur eine Frage der Zeit - und daher möglichst gemeinsam den Anfängen wehren sollten! Die AERO wäre ein möglicher Zeitpunkt eine Versammlung zu diesem Thema einzuberufen und auch die Luftfahrtfachzeitschriften sind aufgefordert sich dieses luftfahrtfeindlichen UKAS anzunehmen.

Eine Frage an die Chefredaktion von PILOT und FLUGZEUG:
Was werdet Ihr unternehmen?

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