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Gibt es einen crash, schaut sich die Versicherung sofort an, ob denn eventuell ueberladen wurde. Technisch koennen die SE turboprops allemal ueberladen fliegen, Power ist genug vorhanden und strukturell gibt es auch keine Probleme wenn man z.B 5-10% ueberladen hat. Oft geht es ja nur um die Einhaltung der Vso von 61 KIAS. Das ist zB bei der TBM750/800 der Fall. (Die fliegt in der Militaerversion mit 1,000lb mehr). Professionell ist das aber allemal nicht. Die Gesetzgeber versuchen in allen Laendern der Welt (mehr oder weniger erfolgreich) gegen das Phaenomaen der "illegalen" Charterfluege vorzugehen. Oft sind es wirkliche "Grauzonen". Deshalb auch die Begrenzung fuer Selbskostenfluege auf Maschinen mit 4 Sitzen. Ohne jemanden verletzen zu wollen: ich wuerde mir 3 x ueberlegen, ob ich so ein "Mitflugangebot" wahrnehmen wuerde. Die Sicherheits-und Trainingstandards sind bei einer "richtigen" Charterfirma doch eher gewaehrleistet. Kostet halt seinen Preis.
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Es gibt schon lange keine "Selbstkostenflüge" mehr im deutschen Luftrecht. Was es neben den gewerblichen und den unentgeltlichen Flügen gibt, sind die nicht gewerblichen Flüge gegen Entgelt. Diese sind auf Luftfahrzeugen mit weniger als 5 Sitzplätzen genehmigungsfrei.
Der Unterschied zwischen einem "Selbstkostenflug" und einem nicht gewerblichen Flug gegen Entgelt ist, dass dabei durchaus Geld verdient werden darf. Der Flug darf aber keinesfalls gewerblich sein. - Diese Grenze ist recht schnell überschritten (z.B. durch Werbung). Hat der Pilot dann auch nur PPL fliegt er zusätzlich auch noch ohne Erlaubnis (Lizenz).
Wer Werbung für einen entgeltlichen Flug in einem 6-sitzigen Luftfahrzeug macht, ohne ein AOC zu haben, spielt mit dem Feuer.
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Das beschreibt es kurz und treffend!
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>>..hat der Pilot dann nur PPL...<<
Sie meinen NACHDEM die Grenze überschritten wurde,z.B. durch Werbung? Weil wenn man unter der Grenze bleibt,also NICHT gewerbl., reicht PPL ja wohl,oder hab ich was verpasst?
mfG OLVIS
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Nur, wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, also etwa auch die Sitzplatz-Anzahl.
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bis auf die Sitzplatz anzahl wär es aber immer noch in Ordnung wenn die Mitflieger ebenso zum Führen des Luftfahrzeuges Berechtigt sind,also selbst Scheininhaber.Ob man die Anfrage in einem Pilotenforum als Werbung bezeichnen kann oder nicht,ist denke ich Ansichtssache.Ebenso kann man sich darüber Streiten ob der rechtssitzer dann Gast oder Besatzung ist.Bei nem Unfall wird i.d.r immer davon Ausgegangen das ein mitfliegender Scheininhaber zumindest Teilweise in die Führung des Flugzeuges Integriert war,vorallem wenn es sich um IFR oder NFVR Flüge handelt.
nix desto trotz...ein teuerer Spaß...
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