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7. November 2008: Von Thomas Borchert an Oliver Giles
Nur, wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, also etwa auch die Sitzplatz-Anzahl.
7. November 2008: Von  an Thomas Borchert
bis auf die Sitzplatz anzahl wär es aber immer noch in Ordnung wenn die Mitflieger ebenso zum Führen des Luftfahrzeuges Berechtigt sind,also selbst Scheininhaber.Ob man die Anfrage in einem Pilotenforum als Werbung bezeichnen kann oder nicht,ist denke ich Ansichtssache.Ebenso kann man sich darüber Streiten ob der rechtssitzer dann Gast oder Besatzung ist.Bei nem Unfall wird i.d.r immer davon Ausgegangen das ein mitfliegender Scheininhaber zumindest Teilweise in die Führung des Flugzeuges Integriert war,vorallem wenn es sich um IFR oder NFVR Flüge handelt.

nix desto trotz...ein teuerer Spaß...

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