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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Gestern 13:30 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig Bewertung: +7.00 [7]

"...Mit einen dieser medical assessor habe ich telefoniert, auf meine Frage der monatelangen Bearbeitungszeiten sagte mir der eine medical assessor, das liegt daran, dass Piloten ihre medizinische Unterlegen nicht oder sehr spät, oft Monate, nicht einsenden..."

Horst, das ist jetzt nicht dein Ernst? Billigste LBA-Propaganda die du hier verbreitest. Die Leute schicken ihre Unterlagen ein, dann passiert Wochen bzw. Monate nichts, dann fordert man immer nur scheibchenweise weitere Befunde ein, die zudem mit dem aktuellen Verweisungsverfahren überhaupt nichts zu tun haben und nur dazu dienen die Verfahren zu verschleppen.

Sorry, aber du bist kein Klasse 1-Pilot und hier geht es um viele hunderte Existenzen von Berufs- und Verkehrspiloten, die mit solchen unsinnigen Aussagen nichts anfangen können.

Gestern 13:53 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Einer von diesen 10 medical assessor beim Luftfahrtbundesamt hat inzwischen seine Tätigkeit aufgegeben, das habe ich telefonisch von der betroffenen Arztpraxis erfahren.

Ich habe mich auf die telefonische Aussage eines anderen medical assessors aus der Liste berufen. Diese ganze Sache scheint mir inzwischen völlig undurchsichtig zu sein. Das LBA hat lauf Liste 10 angestellte/freiberufliche medical assessors, Frankreich als etwa gleich grosses Land hat vier medical assessors. Tschechien einen.

Zwischen Klasse 1 und Klasse 2 ist ein gewaltiger Unterschied, vor allem wegen der wirtschaftlichen Existenz.

Mir fehlt es auch an Wissen, wie vergleichbar in anderen EU Länder verfahren wird. Jeder flugmedizinischer Fall im Verfahren einer Verweisung bei Klasse 1 ist aus medizinischer Betrachtung schwer zu verallgemeinern, besonders wenn psychiatrische Ursachen vorliegen.

Wenn unter der Pilotenschaft der Klasse 1 ein inzwischen so grosses Misstrauen entstanden ist, dann sind die Klasse 1 Piloten gut beraten, bevor es zu einer Verweisung kommt, die Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit Klasse 1 bei dem Fliegerarzt zurück zu ziehen. Nur auf diesen Weg kann die Pilotenlizenz ATPL in ein anderes Land transferiert werden. Wenn dass geschehen ist, also eine österreichische ATPL Lizenz auf den Tisch liegt, dann müssen alle flugmedizinische Unterlagen nach Wien zu austrocontrol gesendet werden. Dann beginnt der gleiche Vorgang in Österreich in der Hoffnung, das der eingeleitete Verweis deutlich schneller bearbeitet wird.

Gestern 14:37 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig Bewertung: +6.00 [6]

Wie wäre es, wenn du die Leute mal nicht lahmlegst? Gehe bitte fliegen, bei vielen Missständen werde ich das Gefühl nicht los, dass du verschlimmbesserst.

Mit Verlaub.

Gestern 16:06 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Sven Walter

sven...ich schätze horst für seine umfassenden, tiefgehenden und substanziellen beiträgen!

es wäre schön, wenn du ähnlich tiefgehend recherchierte fakten zu anderen themen bringen würdest

ohne andere in die wüste zu schicken!

Gestern 16:15 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

"dann sind die Klasse 1 Piloten gut beraten, bevor es zu einer Verweisung kommt, die Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit Klasse 1 bei dem Fliegerarzt zurück zu ziehen. Nur auf diesen Weg kann die Pilotenlizenz ATPL in ein anderes Land transferiert werden. "

Ich denke wir lassen es. Hier ist so viel Unwissen in den Beiträgen, dass sich eine Kommentierung nicht mehr lohnt, bei aller Wertschätzung.
Ein Pilot (Klasse 1) kann nicht einfach eine Bewerbung zurückziehen um einer Verweisung aus dem Wege zu gehen. Das würde ja bedeuten, dass man ihm angekündigt, dass es zu einer Verweisung käme, würde er/sie an seinem/ihren Antrag festhalten. Wir sind hier ab nicht im "Ich wünsch mir was"-Paradies.
Verweisung heißt der Lappen ist weg!!!
Denkbar wäre allenfalls, dass man selbst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen damit rechnen muss, bei der nächsten Verlängerungsuntersuchung in die Verweisung geschickt zu werden und noch schnell versucht zu transfererien. Ohne gültiges Medical kein Transfer mehr, daher müsste der Transfer mind. 3-4 Monate vor Ablauf in Gang gesetzt werden, damit der Prozess vor Ablauf des Medicals vollzogen ist, da das LBA schon teils mehrere Monate benötigt um die Akte zu versenden.

Gestern 17:51 Uhr: Von M. St. an Peter Meier

Ich denke wir lassen es. Hier ist so viel Unwissen in den Beiträgen, dass sich eine Kommentierung nicht mehr lohnt, bei aller Wertschätzung.

Da liegt ein Missverständnis deinerseits vor. Unser Experte F.S. klärt dich aber gerne auf. O-Ton:

"In Internetforen werden keine Informationen, sondern Meinungen ausgetauscht. Wenn Du in Unterhuzelhausen am Sonntag am Stammtisch fragst "wie fandet ihr die Prdeigt vom Pfaffen heute?" erwartest Du ja auch keine theologisch präzise Exegese.
Deswegen sind in allen Internetforen die "Informationen" unzuverlässig."

Gestern 18:10 Uhr: Von ingo fuhrmeister an M. St.

steht das so im handbuch der HVA?

Gestern 18:27 Uhr: Von Sven Walter an ingo fuhrmeister

sven...ich schätze horst für seine umfassenden, tiefgehenden und substanziellen beiträgen!

es wäre schön, wenn du ähnlich tiefgehend recherchierte fakten zu anderen themen bringen würdest

ohne andere in die wüste zu schicken!

Ingo, ich schätze diese Beiträge zum Teil auch, und hab da sicherlich als jemand, der früher Vollzeit Schüler mit ASS unterrichtete, ein gerüttelt Maß an Einführungsvermögen. Nur schießt Horst oft komplett übers Ziel hinaus mit Engagement, ja geradezu Eifer. Auch wenn ich ihm beim Ziel rechtgebe, gilt dies oft nicht für die Methode.

Übrigens, wenn von dir primär umfassende, tiefgehende und substanzielle Beiträge kämen, wäre ich dankbar. Nicht diese Viertelstundenoszillationen zwischen Genie und A...rmleuchtertum.

Was meine Fakten angeht, weis mir mal nach, dass ich irre, sobald ich mich irre. Glaub mir, dazu bist du zu verbohrt und verkommen. qed

Gestern 18:29 Uhr: Von Horst Metzig an M. St.

Die Sache mit dem Zurückziehen einer Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit bei dem Fliegerarzt habe ich schriftlich von einer Sachbearbeiterin austrocontrol bekommen, zuvor hat sich die Sachbearbeiterin bei austrocontrol meine Fragestellung bei der internen Rechtsabteilung abklären lassen. Das habe ich nicht nach dem 10. Bier um halb 1 nachts bei dem Oktoberfest in München aus meiner Laune heraus geschrieben, sondern ich habe mein Fragenkomplex an austrocontrol gestellt. Dort wurde ich um ein paar Tage Wartezeit gebeten, weil man sich bei der Rechtsabteilung absichern wollte.

Die Antwort von austroconrol auf mein Fragenkomplex lautet folgendermassen: Wenn ein Fliegerarzt eine Verweisung an die Behörde gestellt hat, gibt es nur eine Möglichkeit, die Pilotenlizenz zu transferieren, 1) der Pilot nimmt bei dem Fliegerarzt seine Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit zurück. Das erfolgt in Schriftform. Danach erst kann der Fliegerarzt 2) die abgesendete Verweisung bei der Behörde stornieren. Wenn dass geschehen ist, kann der Pilot seine Pilotenlizenz transferieren in sein gewünschtes Land der EU. Danach muss der Pilot bei dem Fliegerarzt im gewünschten Land erneut einen Antrag auf Fliegertauglichkeit stellen. In seinem gewünschten EU Land wird der Fliegerarzt erneut eine Verweisung durchführen. In der Hoffnung, dass im gewünschten EU Land die behördliche Medicalbearbeitung schneller als in Deutschland erfolgt.

Diese ganze Sache habe ich schriftlich bei einen erfahrenen Fliegerarzt, Mitglied im Deutschen Fliegerarztverband, so wie hier beschrieben, gestellt. Seine kurze Antwort, dem ist nichts hinzuzufügen.

Gestern 18:47 Uhr: Von Sven Walter an Horst Metzig

Und hast Arbeitskapazität bei der Austrocontrol für eine völlig offenkundige Fragestellung gebunden, in der die ihren Schreibtisch auch mit für das restliche fliegende Personal wichtigen Dingen, Fristsachen, hätten leerarbeiten können...

Gestern 19:02 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

1) der Pilot nimmt bei dem Fliegerarzt seine Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit zurück. Das erfolgt in Schriftform. Danach erst kann der Fliegerarzt 2) die abgesendete Verweisung bei der Behörde stornieren. Wenn dass geschehen ist, kann der Pilot seine Pilotenlizenz transferieren in sein gewünschtes Land der EU.

H O O O O R S T:

Nochmal: Ohne Medical kann man nach derzeitigen Stand eine Lizenz nicht vom LBA innerhalb der EASA transferieren. Siehe hier: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Flugmedizin_node.html

Änderung der Rechtsauffassung des LBA zum Transfer bei Untauglichkeit
Aufgrund einer stetigen Vereinheitlichung der Rechtsauffassung von EASA und Mitgliedsstaaten zu diesem Thema, hat das Luftfahrt-Bundesamt seine bisherige Rechtsauffassung dahingehend angepasst, dass ein Transfer der Zuständigkeit bei Untauglichkeit sowie mit einem widerrufenen oder ausgesetzten Tauglichkeitszeugnis nicht mehr möglich ist.

Dies gilt seit dem 01.02.2025. Vor diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge werden noch der bisherigen Rechtsauffassung entsprechend bearbeitet.

Unabhängig davon haben, von Austrocontrol abgesehen die anderen EASA-Luftfahrtbehörden auch vor dieser Regelung schon keine Transfers ohne gültiges Medical akzeptiert.

Aber: Es ist strittig, ob das LBA das verweigern kann, schließlich ist es die Entscheidung der neuen Luftfahrtbehörde, dem Transfer zuzustimmen. Es wird demnächst das Verwaltungsgericht Braunschweig beschäftigen, ob das LBA den Transfer in der Art behindern darf.

Gestern 19:24 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Danke für die Information. Hierzu habe ich eine begriffliche Unklarheit, es betrifft die Wörter widerrufene Tauglichkeit und ausgesetzte Tauglichkeit. Das Verstehen dieser beiden Begriffe ist für mich entscheident.

Wann ist eine Tauglichkeit widerrufen, und wann ausgesetzt? Hier habe ich zwei Fallbeispiele angegeben. Fall 1 meine ich ist ein Transfer gut möglich, bei Fall 2 stellt sich für mich die Frage, wenn ein Fliegerarzt etwas feststellt, wo er verweisen muss, aber dann in gemeinsamer Entscheidung zwischen Fliegerarzt und Pilot so verfährt, als währe der Pilot nicht zum Fliegerarzt gegangen, dann tritt automatisch Fall 1 in Kraft.

Fall 1: Ein Pilot geht nicht zum Fliegerarzt, sein medical läuft aus. In diesen Fall ist eine Fliegeruntauglichkeit nicht festgestellt worden. Die Tauglichkeit ist hierbei nicht widerrufen oder ausgesetzt. Folglich kann ein Pilot mit deutscher Pilotenlizenz seine Lizens transferieren, weil keine der angegebenen Formulierungen zutreffen. Ich verstehe das ganze so, ob mein medical noch gültig ist, oder abgelaufen, ich denke dann kann ich meine Pilotenlizenz transferieren.

Fall 2: Ein Pilot geht zum Fliegerarzt, weil sein medical entweder schon abgelaufen ist, oder demnächst abläuft. Der Fliegerarzt stellt unerwartet eine gesundheitliche Abweichung fest, bei dieser muss er die Behörde verweisen. Der Pilot zieht deswegen seine Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit zurück. Alles bleibt beim alten. Der Pilot ist verwaltungsrechtlich meiner Rechtsauffassung deswegen nicht untauglich, weil er seinen Bewerbungsantrag zurück gezogen hat. Somit steht ihm der Weg noch offen, seine Pilotenlizenz zu transferieren.

Leute, es kann nicht sein, dass bei diesen vielen öffentlichen Beschwerden und Petitionen seitens des Deutschen Aeroclub, der AOPA sowie Vereinigung Cockpit und weiter Personen eine Bundesbehörde nicht reagiert und vieles unverändert zum Nachteil von Piloten bleibt. Wenn auch noch Gerichtsurteile in das Leere gehen, wo bleibt dann die Waffengleichheit zwischen Pilot und Behörde?

Ich denke, dann muss man genau zwischen den Zeilen einer Verordnung suchen um fündig zu werden, um eine Lösung zu finden.


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