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27 Beiträge Seite 1 von 2

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2. April 2025 06:53 Uhr: Von P.B. S. an Rolf Andreas Bewertung: +1.00 [1]

Kann die DWD App eigentlich irgendetwas, was Windy nicht kann?

Zum Beispiel automatisch und ICAO konform dokumentieren dass man ein Wetter-Briefing gemacht hat?

2. April 2025 07:54 Uhr: Von Tias Rob an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ein ICAO-konformes Briefing? Was ist das denn?

2. April 2025 07:56 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Tias Rob Bewertung: +1.00 [1]

Ich las eher was von ICAO-konformer Dokumentation... Ich bin ein schlechter Paragraphen-Sucher, aber die regelkonforme Flugplanung (und hierzu zählt auch die meteorologische Flugvorbereitung) war auch vor 25 Jahren zu dokumentieren. Im AIS in München bekam man immer einen schönen Stapel Papier, den man gemeinsam mit den anderen Unterlagen der Flugvorbereitung dem Fluglehrer präsentierte. Heute wird sowas auf manchen seiten elektronisch getrackt. Als verwöhnter Ösi nutze ich daher gerne kostenfei www.homebriefing.com. Wie lange das bei unserem Budget-Defizit aber noch gratis ist ? Keine Ahnung...

2. April 2025 09:01 Uhr: Von T. Magin an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

Das Autorouter Briefing-Paket ... und die Welt ist bunt :-)

2. April 2025 09:02 Uhr: Von Tias Rob an Reinhard Haselwanter Bewertung: +6.67 [7]

Sorry aber das ist so typischer deutscher Amtsobrigkeitsreflex. Es gibt auch keine ICAO-konforme Dokumentation. Klar muss man sich vorbereiten, aber da gibt es keinen Stempel oder kein Gütesiegel. Es gibt deshalb auch keine zugelassene oder offizielle Dokumentationsart. Klar gibt es Behörden, die so tun als ob das so sei und das vielleicht auch auf den Checklisten für ihre Ramp Checker als Beispiel notieren, was akzeptabel ist. Aber eine Vorschrift sieht anders aus.

2. April 2025 09:14 Uhr: Von F. S. an Tias Rob Bewertung: +2.00 [2]

Absolut richtig: Es gibt die Pflicht, sich angemessen vorzubereiten aber keine "Durchführungsverordnung" (im EASA-Sprech AMC oder GM), was angemessen ist und wie das im Zweifel nachzuweisen ist.

Was aber auch stimmt: Der DWD dokumentiert in seiner Wetter-App automatisch, was man aufgerufen hat. Gerade in den traurigen Fällen, in denen man den Pilot selber nicht mehr fragen kann, ist das ein plus für diejenigen, die Geld von der Versicherung wollen.
Und auch bei einem Ramp-Check kann man sich im Zweifellsfall darauf berufen - aber natürlich ist genauso völlig ok, wenn man die entsprechenden Seiten aus Windy ausgedruckt hat oder ähnliches. Lediglich ein "ihr müsst mir schon glauben, dass ich das gemacht habe" könnte zu Diskussionen führen.

2. April 2025 09:47 Uhr: Von Joachim P. an P.B. S.

Bei Ramp-Checks bei der PPL-Schulung war es nie ein Problem die Flugvorbereitung (Wetter, M&B usw..) als Screenshots aus verschiedenen Apps/Bots in der Messengergruppe mit dem Schüler nachzuweisen. Wir haben da immer mehrere FIs drin, damit auch bei einem Totalverlust die Doku da ist. Einzig Notams als Kringel in der App wurden nicht akzeptiert, daher gehen die Texte jetzt auch als Screenshots rein bzw der Schüler macht ein PDF im AIS-Portal.

IFR ist eh alles im AR-Pack, wie Thomas schon geschrieben hat.

--> dass nur Logeinträge aufm DWD-Server ein gültiger Nachweis sind, halte ich für ein Gerücht.

2. April 2025 10:16 Uhr: Von Adrian Weiler an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Bin als VFR Pilot seit Jahren Fan von Topmeteo.eu - Darstellung insgesamt super (bis auf das fehlende Vertikalprofil). Tendenziell eher "pessimistisch" in der Vorhersage. Bei ca. einem Duzend Reisen habe ich erfahren, wie kleinräumig zutreffend die Vorhersage war. So kam ich z.B. einmal turbulenzfrei über die Alpen, während sich am Horizont querab die Föhnfische tummelten. Ich erinnere zahlreiche andere Beispiele für letztlich zutreffende Vorhersagen (als Synthese der diversen Modelle). Kann natürlich alles Zufall gewesen sein - halt nur meine Erfahrung (UK, Zentraleuropa, Nordics, Italien).

Ein weiters Plus: die inkludierte App TopMetSat. Sie zeigt die wichtigsten Parameter (Ceiling, Tops, Precip, Gewitterzellen, Turbulenz aufg. Thermik oder Mountain Waves) im 15 min Takt auch im Flug per datensparsamem Internet-Zugriff. Es genügt kurzer LTE- oder 5G- Empfang - in D bis 3000 ft; in anderen Ländern natürlich auch höher ;-)

2. April 2025 10:56 Uhr: Von Adrian Weiler an Adrian Weiler

Zur Klarstellung: ich nutze Topmeteo seit Jahren bei inzwischen mehr als 50 Reisen in Europa. Aber für circa ein Dutzend davon erinnere ich mich gerne, wie zutreffend die kleinräumige Vorhersage bei marginalen und oder dynamischen Wetterlagen tatsächlich gewesen ist.

2. April 2025 11:01 Uhr: Von Michael Söchtig an Adrian Weiler

Ganz herzlichen Dank für euer Feedback.

2. April 2025 11:06 Uhr: Von F. S. an Joachim P.

dass nur Logeinträge aufm DWD-Server ein gültiger Nachweis sind, halte ich für ein Gerücht.

Sorry - ich hatte das "nur" überlesen. Natürlich volkommen d'accord.

Warum sollte das kein gültiger Nachweis sein? Das ist viel schwerer zu fälschen, als Ausdrucke oder gar irgendwelche Screenschoots von Chatgruppen.
Mag sein, dass der Ramp-Checker das anders sieht - aber dann soll er damit vor Gericht und das Gericht sollte damit überhaupt kein Problem haben.

Es gibt keine Vorschrift - nicht mal in Deutschland - dass man das Wetterbriefing in irgendeiner Form schriftlich dabei haben muss, um den Nachweis zu führen. Was man dabei haben und vorzeigen muss, steht in den entsprechenden Vorschriften explizit.

2. April 2025 11:17 Uhr: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Huch, die Antwort passt irgendwie nicht zu meiner Aussage ;) Natürlich ist das beim DWD ein Nachweis. Aber eben nicht der einzig mögliche, wie PBS impliziert hat.

2. April 2025 11:21 Uhr: Von Joachim P. an Joachim P.

Mir fällt grad ein: das Gafor im Telegram erzeugt ja auch einen DWD-Logeintrag. ;)

2. April 2025 12:58 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P.

Mir fällt grad ein: das Gafor im Telegram erzeugt ja auch einen DWD-Logeintrag. ;)

Kommt darauf an, wie's implementiert ist. Wenn der Bot den Request jedes Mal mit Deinen individuellen Credentials weiterleitet, ja. Wenn er nur checkt, ob die Credentials valide sind, dann aber den Request über eine API mit einem generischen Zugang macht, nicht unbedingt.

2. April 2025 16:51 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe nie geschrieben, dass dies der einzig mögliche/zulässige Nachweis ist. Ohne Frage ist jedwede Wetterberatung zulässig, solange sie aus hierfür zugelassenen Quellen stammt und auch entsprechend dokumentiert ist/wird. Ob dies nun Autorouter (welches ich bekanntermaßen sehr schätze), DWD, homebriefing.com oder sonstige Anbieter sind, ist egal. Homebriefing loggt dies halt mit, und man ist safe. Es kostet nichts, kommt aber halt nicht aus Deutschland. So what - ich verwende es trotzdem sehr gerne und finde es gut, dass es sowas von der öffendlichen Hand noch ohne eine "yearly fee" gibt.

2. April 2025 17:15 Uhr: Von Joachim P. an Reinhard Haselwanter

Klar hast Du das nicht geschrieben. Liest irgendwer meine Texte hier? :)))

PBS hatte mit "ICAO-konformen" Nachweisen argumentiert.

3. April 2025 09:59 Uhr: Von Pascal H. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +8.00 [8]

Was ist denn jetzt wieder eine zugelassene Quelle?

EASA so: "Guck mal ins Wetter bevor du fliegen gehst!"

Deutsche Piloten: "Wir brauchen eine zertifizierte offizielle Wetterberatung aus zulässiger, amtlicher Quelle die auszudrucken und bei Kontrollen vorzuzeigen ist."

3. April 2025 13:12 Uhr: Von Wolken Doktor an Pascal H. Bewertung: +2.00 [2]

Ist irgendwie aus dt. Pilotinnenköpfen nicht wegzubekommen. Suba Merketing by DWD.

3. April 2025 18:19 Uhr: Von F. S. an Pascal H.

Naja. Dieses "Guck mal ins Wetter" der EASA sagt, dass eine ordentliche metereologische Vorbereitung eine Woche vor dem Flug anfängt...

https://www.easa.europa.eu/en/downloads/106651/de

3. April 2025 19:02 Uhr: Von Matthias Reinacher an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Welche Information steht eine Woche vor dem Flug zur Verfügung, die zwei Stunden vor dem Flug nicht zur Verfügung steht?

3. April 2025 20:14 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Pascal H.

Vielleicht ist mein Wiissen veraltet. Daher bitte ich einmal den Schnellen Tobias, ob er mir mit Paragraphen/Regeln aushelfen kann. Es langt jedenfalls sicher nicht, einen Screenshot von wetter.com aufzubewahren, in dem "leicht bewölkt" für den Zeitraum des geplanten Fluges drin stand...

3. April 2025 20:25 Uhr: Von Pascal H. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Part NCO / 135

"Before commencing a flight, the pilot-in-command shall be familiar with all available meteorological information appropriate to the intended flight. Preparation for a flight away from the vicinity of the place of departure, and for every flight under IFR, shall include:

(1) a study of available current weather reports and forecasts; and L 227/54 Official Journal of the European Union 24.8.2013 EN

(2) the planning of an alternative course of action to provide for the eventuality that the flight cannot be completed as planned, because of weather conditions. "

4. April 2025 06:38 Uhr: Von Tobias Schnell an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Es langt jedenfalls sicher nicht, einen Screenshot von wetter.com aufzubewahren, in dem "leicht bewölkt" für den Zeitraum des geplanten Fluges drin stand

Mir ist für NCO-Flüge keine Festlegung über Art und Umfang der erforderlichen Wetterberatung bekannt.

Und ich musste auch noch bei keinem Ramp Check eine Wetterberatung vorlegen oder sonstwie nachweisen.

4. April 2025 07:36 Uhr: Von P.B. S. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Die teutsche Unterthanen-Krux an der Sache ist ja, dass Part NCO.OP.135 mit angelsächsischem Bedacht die Formulierung "all available meteorological information appropriate to the intended flight" gewählt hat und eben nicht (über)definiert, was exakt darunter zu verstehen ist (weil das auf der Ebene international mit den heutigen Strukturen auch gar nicht ginge).

Die im deutschen Denken im vorauseilenden Gehorsam eingebrannte Gerichtslogik auf der abstrakten Annahme eines menschenunabhängigen Buchgesetzes mit ihrem lediglich "Regeln gegen Realität" legen, könnte einem im Zweifelsfall also einen Strick daraus drehen, sollte es irgendetwas relevantes gegeben haben, was man übersehen, nicht gekannt oder nicht angeschaut hat.

Der aufgeprägten übermässigen Angstkultur gegen mögliche Risiken lässt sich in Deutschland (weil das Problem wohl eher lokal betont wird) bei einem vielleicht irgendwann mal stattfindenden entsprechenden RampCheck begegnen = indem man dem RampChecker einfach antwortet mit "ich habe meine Flugwetterplanung mit meinem DWD Abo gemacht". Für mich ist das DWD Abo ein einfaches Mittel einer möglicherweise auch empfunden profilneurotisch angehauchten Belehrung "Portal XY kann man dafür aber nicht verwenden" präventiv zu begegnen und es hat den Vorteil, dass ich mich um keine weitere Dokumentation kümmern muss. Dass ich natürlich einen ganzen Strauss anderer Wetterinformationsquellen benutze, ist für den Check dann auch meist nicht relevant.

Zum Thema "kommt das vor beim RampCheck", kann ich nur berichten, Ja. Bei den weit überwiegenden RampChecks, bei denen es primär um die Papierlage eines Flugzeugs oder des Piloten geht, nach meiner Erfahrung tatsächlich eher nicht. Hat man allerdings einen Check im Nachgang eines Fluges bei dem ein Passagierausstieg bemerkt wurde und Dinge wie die 90-Tage-Regelung zur Abfrage kommen, kann die Frage nach der Wettervorbereitung schon mal kommen und ich habe den Eindruck dass wird wie das berühmt-berüchtigte Kontrollieren des Warndreieck und Verbandskasten im Strassenverkehr, wennn man halt sonst nix gefunden hat, gehandhabt.

Fazit: Für meine Seelenruhe sind die 79,50 Euro für das jährliche DWD Abo angemessen ausgegeben und Nein, ich kenne auch keine preiswerte Alternativ-Quelle.

*Disclaimer: Wer irgendwelche Gesellschaftskritik oder Sarkasmus/Zynismus findet, darf sie kommentarlos behalten*

4. April 2025 11:14 Uhr: Von Timo Cz an P.B. S.

Same here... Ramp Check nach meinem zweiten Flug nach Scheinerhalt in Speyer. War sehr freundlich, wollte aber Wetter sehen. Hatte einen digitales Wetterbriefing von SkyDemon "ausgedruckt" im PDF. War er zufrieden.

Nutze persönlich Windy und DWD App, jeweils in der Bezahlversion. Kumpel bezahlt Windy und ich DWD. Verlängere immer auf der AERO für den Messepreis 50,- EUR DWD und das ist es mir wert. Cross Section etc. sind mittlerweile echt schick.

In WIndy ist die Stundenanzeige für den jeweiligen Flugplatz sehr hilfreich und man kann schnell das Wettermodell ändern und vergleichen. Für mich als PPL Greenhorn echt gut zum Verstehen.


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