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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. April 2025 09:14 Uhr: Von F. S. an Tias Rob Bewertung: +2.00 [2]

Absolut richtig: Es gibt die Pflicht, sich angemessen vorzubereiten aber keine "Durchführungsverordnung" (im EASA-Sprech AMC oder GM), was angemessen ist und wie das im Zweifel nachzuweisen ist.

Was aber auch stimmt: Der DWD dokumentiert in seiner Wetter-App automatisch, was man aufgerufen hat. Gerade in den traurigen Fällen, in denen man den Pilot selber nicht mehr fragen kann, ist das ein plus für diejenigen, die Geld von der Versicherung wollen.
Und auch bei einem Ramp-Check kann man sich im Zweifellsfall darauf berufen - aber natürlich ist genauso völlig ok, wenn man die entsprechenden Seiten aus Windy ausgedruckt hat oder ähnliches. Lediglich ein "ihr müsst mir schon glauben, dass ich das gemacht habe" könnte zu Diskussionen führen.


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