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2. April 2025 16:51 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe nie geschrieben, dass dies der einzig mögliche/zulässige Nachweis ist. Ohne Frage ist jedwede Wetterberatung zulässig, solange sie aus hierfür zugelassenen Quellen stammt und auch entsprechend dokumentiert ist/wird. Ob dies nun Autorouter (welches ich bekanntermaßen sehr schätze), DWD, homebriefing.com oder sonstige Anbieter sind, ist egal. Homebriefing loggt dies halt mit, und man ist safe. Es kostet nichts, kommt aber halt nicht aus Deutschland. So what - ich verwende es trotzdem sehr gerne und finde es gut, dass es sowas von der öffendlichen Hand noch ohne eine "yearly fee" gibt.

2. April 2025 17:15 Uhr: Von Joachim P. an Reinhard Haselwanter

Klar hast Du das nicht geschrieben. Liest irgendwer meine Texte hier? :)))

PBS hatte mit "ICAO-konformen" Nachweisen argumentiert.

3. April 2025 09:59 Uhr: Von Pascal H. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +8.00 [8]

Was ist denn jetzt wieder eine zugelassene Quelle?

EASA so: "Guck mal ins Wetter bevor du fliegen gehst!"

Deutsche Piloten: "Wir brauchen eine zertifizierte offizielle Wetterberatung aus zulässiger, amtlicher Quelle die auszudrucken und bei Kontrollen vorzuzeigen ist."

3. April 2025 13:12 Uhr: Von Wolken Doktor an Pascal H. Bewertung: +2.00 [2]

Ist irgendwie aus dt. Pilotinnenköpfen nicht wegzubekommen. Suba Merketing by DWD.

3. April 2025 18:19 Uhr: Von F. S. an Pascal H.

Naja. Dieses "Guck mal ins Wetter" der EASA sagt, dass eine ordentliche metereologische Vorbereitung eine Woche vor dem Flug anfängt...

https://www.easa.europa.eu/en/downloads/106651/de

3. April 2025 19:02 Uhr: Von Matthias Reinacher an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Welche Information steht eine Woche vor dem Flug zur Verfügung, die zwei Stunden vor dem Flug nicht zur Verfügung steht?

3. April 2025 20:14 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Pascal H.

Vielleicht ist mein Wiissen veraltet. Daher bitte ich einmal den Schnellen Tobias, ob er mir mit Paragraphen/Regeln aushelfen kann. Es langt jedenfalls sicher nicht, einen Screenshot von wetter.com aufzubewahren, in dem "leicht bewölkt" für den Zeitraum des geplanten Fluges drin stand...

3. April 2025 20:25 Uhr: Von Pascal H. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Part NCO / 135

"Before commencing a flight, the pilot-in-command shall be familiar with all available meteorological information appropriate to the intended flight. Preparation for a flight away from the vicinity of the place of departure, and for every flight under IFR, shall include:

(1) a study of available current weather reports and forecasts; and L 227/54 Official Journal of the European Union 24.8.2013 EN

(2) the planning of an alternative course of action to provide for the eventuality that the flight cannot be completed as planned, because of weather conditions. "

4. April 2025 06:38 Uhr: Von Tobias Schnell an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Es langt jedenfalls sicher nicht, einen Screenshot von wetter.com aufzubewahren, in dem "leicht bewölkt" für den Zeitraum des geplanten Fluges drin stand

Mir ist für NCO-Flüge keine Festlegung über Art und Umfang der erforderlichen Wetterberatung bekannt.

Und ich musste auch noch bei keinem Ramp Check eine Wetterberatung vorlegen oder sonstwie nachweisen.

4. April 2025 07:36 Uhr: Von P.B. S. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Die teutsche Unterthanen-Krux an der Sache ist ja, dass Part NCO.OP.135 mit angelsächsischem Bedacht die Formulierung "all available meteorological information appropriate to the intended flight" gewählt hat und eben nicht (über)definiert, was exakt darunter zu verstehen ist (weil das auf der Ebene international mit den heutigen Strukturen auch gar nicht ginge).

Die im deutschen Denken im vorauseilenden Gehorsam eingebrannte Gerichtslogik auf der abstrakten Annahme eines menschenunabhängigen Buchgesetzes mit ihrem lediglich "Regeln gegen Realität" legen, könnte einem im Zweifelsfall also einen Strick daraus drehen, sollte es irgendetwas relevantes gegeben haben, was man übersehen, nicht gekannt oder nicht angeschaut hat.

Der aufgeprägten übermässigen Angstkultur gegen mögliche Risiken lässt sich in Deutschland (weil das Problem wohl eher lokal betont wird) bei einem vielleicht irgendwann mal stattfindenden entsprechenden RampCheck begegnen = indem man dem RampChecker einfach antwortet mit "ich habe meine Flugwetterplanung mit meinem DWD Abo gemacht". Für mich ist das DWD Abo ein einfaches Mittel einer möglicherweise auch empfunden profilneurotisch angehauchten Belehrung "Portal XY kann man dafür aber nicht verwenden" präventiv zu begegnen und es hat den Vorteil, dass ich mich um keine weitere Dokumentation kümmern muss. Dass ich natürlich einen ganzen Strauss anderer Wetterinformationsquellen benutze, ist für den Check dann auch meist nicht relevant.

Zum Thema "kommt das vor beim RampCheck", kann ich nur berichten, Ja. Bei den weit überwiegenden RampChecks, bei denen es primär um die Papierlage eines Flugzeugs oder des Piloten geht, nach meiner Erfahrung tatsächlich eher nicht. Hat man allerdings einen Check im Nachgang eines Fluges bei dem ein Passagierausstieg bemerkt wurde und Dinge wie die 90-Tage-Regelung zur Abfrage kommen, kann die Frage nach der Wettervorbereitung schon mal kommen und ich habe den Eindruck dass wird wie das berühmt-berüchtigte Kontrollieren des Warndreieck und Verbandskasten im Strassenverkehr, wennn man halt sonst nix gefunden hat, gehandhabt.

Fazit: Für meine Seelenruhe sind die 79,50 Euro für das jährliche DWD Abo angemessen ausgegeben und Nein, ich kenne auch keine preiswerte Alternativ-Quelle.

*Disclaimer: Wer irgendwelche Gesellschaftskritik oder Sarkasmus/Zynismus findet, darf sie kommentarlos behalten*

4. April 2025 11:14 Uhr: Von Timo Cz an P.B. S.

Same here... Ramp Check nach meinem zweiten Flug nach Scheinerhalt in Speyer. War sehr freundlich, wollte aber Wetter sehen. Hatte einen digitales Wetterbriefing von SkyDemon "ausgedruckt" im PDF. War er zufrieden.

Nutze persönlich Windy und DWD App, jeweils in der Bezahlversion. Kumpel bezahlt Windy und ich DWD. Verlängere immer auf der AERO für den Messepreis 50,- EUR DWD und das ist es mir wert. Cross Section etc. sind mittlerweile echt schick.

In WIndy ist die Stundenanzeige für den jeweiligen Flugplatz sehr hilfreich und man kann schnell das Wettermodell ändern und vergleichen. Für mich als PPL Greenhorn echt gut zum Verstehen.

4. April 2025 13:31 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Pascal H. Bewertung: +2.00 [2]

Danke an alle. Schön, dass es da etwas "deregulierter" geworden ist. Wie P.B.S. seinen DWD-acoount gerne verwendet, werde auch ich weiter gerne meinen homebriefing-account zur Flugplanaufgabe sowie Notam- und MET-Briefing verwenden. Unbenommen nutze aber auch ich selbstverständlich parallel - gerade bei kritischen Wettersituationen - jede sich bietende Informationsquelle - egal, ob es ein Anruf bei einem Flugplatz oder die Webcam einer Bergbahn ist ;-) !


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