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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. April 2025 07:54 Uhr: Von Tias Rob an P.B. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ein ICAO-konformes Briefing? Was ist das denn?

2. April 2025 07:56 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Tias Rob Bewertung: +1.00 [1]

Ich las eher was von ICAO-konformer Dokumentation... Ich bin ein schlechter Paragraphen-Sucher, aber die regelkonforme Flugplanung (und hierzu zählt auch die meteorologische Flugvorbereitung) war auch vor 25 Jahren zu dokumentieren. Im AIS in München bekam man immer einen schönen Stapel Papier, den man gemeinsam mit den anderen Unterlagen der Flugvorbereitung dem Fluglehrer präsentierte. Heute wird sowas auf manchen seiten elektronisch getrackt. Als verwöhnter Ösi nutze ich daher gerne kostenfei www.homebriefing.com. Wie lange das bei unserem Budget-Defizit aber noch gratis ist ? Keine Ahnung...

2. April 2025 09:01 Uhr: Von T. Magin an Reinhard Haselwanter Bewertung: +2.00 [2]

Das Autorouter Briefing-Paket ... und die Welt ist bunt :-)

2. April 2025 09:02 Uhr: Von Tias Rob an Reinhard Haselwanter Bewertung: +6.67 [7]

Sorry aber das ist so typischer deutscher Amtsobrigkeitsreflex. Es gibt auch keine ICAO-konforme Dokumentation. Klar muss man sich vorbereiten, aber da gibt es keinen Stempel oder kein Gütesiegel. Es gibt deshalb auch keine zugelassene oder offizielle Dokumentationsart. Klar gibt es Behörden, die so tun als ob das so sei und das vielleicht auch auf den Checklisten für ihre Ramp Checker als Beispiel notieren, was akzeptabel ist. Aber eine Vorschrift sieht anders aus.

2. April 2025 09:14 Uhr: Von F. S. an Tias Rob Bewertung: +2.00 [2]

Absolut richtig: Es gibt die Pflicht, sich angemessen vorzubereiten aber keine "Durchführungsverordnung" (im EASA-Sprech AMC oder GM), was angemessen ist und wie das im Zweifel nachzuweisen ist.

Was aber auch stimmt: Der DWD dokumentiert in seiner Wetter-App automatisch, was man aufgerufen hat. Gerade in den traurigen Fällen, in denen man den Pilot selber nicht mehr fragen kann, ist das ein plus für diejenigen, die Geld von der Versicherung wollen.
Und auch bei einem Ramp-Check kann man sich im Zweifellsfall darauf berufen - aber natürlich ist genauso völlig ok, wenn man die entsprechenden Seiten aus Windy ausgedruckt hat oder ähnliches. Lediglich ein "ihr müsst mir schon glauben, dass ich das gemacht habe" könnte zu Diskussionen führen.


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