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2. April 2025 11:06 Uhr: Von F. S. an Joachim P.

dass nur Logeinträge aufm DWD-Server ein gültiger Nachweis sind, halte ich für ein Gerücht.

Sorry - ich hatte das "nur" überlesen. Natürlich volkommen d'accord.

Warum sollte das kein gültiger Nachweis sein? Das ist viel schwerer zu fälschen, als Ausdrucke oder gar irgendwelche Screenschoots von Chatgruppen.
Mag sein, dass der Ramp-Checker das anders sieht - aber dann soll er damit vor Gericht und das Gericht sollte damit überhaupt kein Problem haben.

Es gibt keine Vorschrift - nicht mal in Deutschland - dass man das Wetterbriefing in irgendeiner Form schriftlich dabei haben muss, um den Nachweis zu führen. Was man dabei haben und vorzeigen muss, steht in den entsprechenden Vorschriften explizit.

2. April 2025 11:17 Uhr: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Huch, die Antwort passt irgendwie nicht zu meiner Aussage ;) Natürlich ist das beim DWD ein Nachweis. Aber eben nicht der einzig mögliche, wie PBS impliziert hat.

2. April 2025 11:21 Uhr: Von Joachim P. an Joachim P.

Mir fällt grad ein: das Gafor im Telegram erzeugt ja auch einen DWD-Logeintrag. ;)

2. April 2025 12:58 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P.

Mir fällt grad ein: das Gafor im Telegram erzeugt ja auch einen DWD-Logeintrag. ;)

Kommt darauf an, wie's implementiert ist. Wenn der Bot den Request jedes Mal mit Deinen individuellen Credentials weiterleitet, ja. Wenn er nur checkt, ob die Credentials valide sind, dann aber den Request über eine API mit einem generischen Zugang macht, nicht unbedingt.

11. April 2025 12:07 Uhr: Von Achim H. an Joachim P. Bewertung: +4.00 [4]

Mir fällt grad ein: das Gafor im Telegram erzeugt ja auch einen DWD-Logeintrag. ;)

Bei Flugunfällen tritt die BFU regelmäßig an uns heran und bittet um die vom Piloten erhaltenen Briefing-Informationen. Wir archivieren mindestens 14 Tage.


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