Auf Deutsch: Die Bundesländer wollen das weiterhin nicht und entgegen den schon laut den Sieg verkündenden Stimmen wird fieberhaft daran gearbeitet, jetzt halt auf Basis anderer Vorschrifen das Fliegen ohne Flugleiter doch zu verbieten. Die Argumente sind ja lächerlich:
In einigen Bundesländern übernehmen Flugleiter teilweise noch hoheitliche Aufgaben der Landesluftfahrtbehörden
Das mag so sein, ist aber weder das Problem der Platzbetreiber, noch das der Piloten. Die Wärmepumpenpflicht wird auch nicht deswegen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, weil ja noch nicht klar ist, was die ganzen Schornsteinfeger dann tun.
Eine Behörde im Süden sorgt sich besonders um Flugplätze mit einem "Schranken- oder Ampelbetrieb".
Das ist für 99% aller Flugplätze total irrelevant. dann könnte man bei denen ja schon mal mit FoF anfangen.
Teilweise wird angeführt, dass bei sich kreuzenden Bahnen auch ein Flugleiter anwesend sein müsse, um die Koordination des Verkehrs vorzunehmen.
Würde er das tun, dann würde er sich Stand heute strafbar machen - da ist doch sogar besser, wenn er nicht da ist und deswegen diese Gefahr gar nicht besteht!
Ebenfalls wird oft der Mischbetrieb ins Feld geführt, der einer Koordination bedürfe.
Luftverkehrsrechtliche Vorschriften für den Mischbetrieb unterliegen abschliessend der EU und gar nicht den Landesluftfahrtbehörden. Da haben sie schlicht keine Regelungskompetenz und müssen sich darüber auch keine Gedanken machen.
Beim Fliegen ohne Flugleiter ist der RFF für gewerblichen Flugverkehr nicht unbedingt voranden. Einige Bundesländer betrachten ihre Verkehrslandeplätze als Teil der öffentlichen Infrastruktur, die damit allen und somit auch CAT-Fliegern jederzeit während ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung stehen müsse.
Das ist ihr gutes Recht und es steht ihnen ja weiterhin frei, sowohl RFF als auch Flugleiter für jeden Platz zu stellen, wo sie das für notwendig halten.
Als Totschlagargument kommt am Ende dann gerne die Haftung des Platzhalters für den einwandfreien Zustand der Piste.
Die gibt es natürlich - aber es ist ja Sache des Platzhalters, wie er ihr nachkommt. Ich habe als KfZ-Halter auch die Verantwortung für den einwandfreien Zustand der Bremsen und trotzdem darf ich nicht nur Auto fahren, wenn ein staatlich verordneter Bremsenwart neben mir sitzt.