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4. November 2022: Von Sebastian G____ an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Der richtige Weg wäre, wenn Du im Ausland ohne USt. einkaufst und der Vercharterer im sogenannten Reverse-Charge-Verfahren die Umsatzsteuer auf die Tankrechnung in D bezahlt und gleichzeitig als Vorsteuer erstattet bekommt

Das funktioniert so nicht, da die Lieferung an den Verbraucher direkt im Ausland erfolgt. Im Ergebnis gibt es wohl kein praktikables Verfahren, mit einem Unternehmen ohne AOC MwSt. frei im Ausland zu tanken.

4. November 2022: Von Patrick Lienhart an Sebastian G____

Ein hiesiger Vercharter schreibt den Kunden vor, die Betankung im Namen des Vercharterers inkl. Angabe der UID Nummer durchzuführen. Ob das dann so auch klappt mit Vorsteuer usw... weiß ich aber nicht.

4. November 2022: Von Laro Kreuznach an Sebastian G____

In Ergänzung zu Joachim's Beitrag, der die USt-Mechanik für GA-Vercharterung schön darstellt, und Sebastian, der leider recht hat, das reverse charge beim Tanken im Ausland nicht funktioniert:

Das Verfahren, um ausländische USt wiederzubekommen, ist hier dargestellt:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Vorsteuerverguetung/InlaendischeUnternehmer/inlaendischeunternehmer_node.html

Es funktioniert auch. Es lohnt sich leider erst ab gewissen Beträgen, (a) weil der Steuerberater für die Meldung natürlich bezahlt werden will, und (b) weil es Mindestbeträge gibt, unterhalb denen eine Erstattung dann tatsächlich abgelehnt wird.

Zur kommerziellen Luftfahrt: Ein Lufthansa-Flug innerhalb Deutschlands wird mit Umsatzsteuer berechnet, geht er über eine Grenze, fällt er unter die Umsatzsteuerbefreiung.


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