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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. September 2022: Von Achim H. an Patrick Lean Hard Bewertung: +1.00 [1]
Die Amis erlauben keine dauerhafte Stationierung von non N-reg. Wir sind ziemlich liberal.
10. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Achim H.
Stimmt. Darf man als US Ansässiger mit EASA Lizenz ein D-reg Lfz in den USA fliegen (zB für 2 Wochen)?
10. September 2022: Von Tobias Schnell an Patrick Lean Hard
… natürlich. Die Einschränkungen beziehen sich nur auf die Stationierung.
10. September 2022: Von Achim H. an Patrick Lean Hard
In den Emiraten bezahlt man eine jährliche Stationierungsgebühr von 30.000€ an die Behörde.
11. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell
Und der umgekehrte Fall in EU/EASA… darf man nicht.
Daher „ob das so exekutiert werden wird?“.
11. September 2022: Von Rockhopper Flyer an Patrick Lean Hard

Anscheinend will die AOPA da Druck machen: „Das EU-Recht, das insofern in Deutschland vom 21. Juni 2022 wirksam sein wird, verlangt von einem Piloten, der ein Luftfahrzeug bedient, das in einem Drittstaat wie den USA zugelassen, aber von einem EU-Betreiber betrieben wird, zusätzlich zu seiner Drittstaaten- bzw. US-Lizenz eine Lizenz nach EU-Recht. Diese Regelung ist völkerrechtswidrig. Sie widerspricht den im Abkommen von Chicago gemachten Vorgaben, zu deren Einhaltung die Vertragsstaaten des Abkommens verpflichtet sind.“

https://aopa.de/wp-content/uploads/AOPA_Letter_02_2022.pdf

11. September 2022: Von F. S. an Rockhopper Flyer

Wo im Abkommen von Chicago steht, dass Du einen Flug von einem EASA-Betreiber innerhalb des EASA-Gebietes mit einem im Drittstaat zugelassenen LFZ nur mit der Lizenz dieses Drittstaates durchführen darfst?

Präziser: Wo steht, dass Du diesen Flug überhaupt durchführen darfst?

Ich bin mir nicht sicher, ob alle Betreiber von N-Reg. LFZ wirklich uneingeschränkt glücklich sind und jubeln, wenn die EASA (bzw. die Kommission) verkündet: "Ok, wir haben verstanden, halten wir uns an das Abkommen von Chicago im Wortlaut. Flüge zwischen zwei Zielen innerhalb des EASA Gebietes mit n-reg Flugzeugen sind ab jetzt nur noch mit Genehmigung im Einzelfall zulässig. Diese wird in der Regel nur für zusätzliche technische Stopps bei Reisen in/aus dem EASA-Gebiet erteilt"

Be carefull what you ask for ...

11. September 2022: Von Rockhopper Flyer an F. S.

Das war ein Zitat von das AOPA-Seite. Ich bin kein Jurist.

12. September 2022: Von Kilo Papa an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Du legst auch alles aus wie du es willst.

In einem anderen Thread hast du noch behauptet, wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt...


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