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Luftrecht und Behörden | Mit FAA Lizenz in Europa fliegen  
10. September 2022: Von Klaus Ecker 

Hallo Zusammen,

die Möglichkeit mit einer FAA-Lizenz im EASA-Raum fliegen zu können ist ja seit Sommer abgeschafft, oder?

In welchen Ländern kann man mit einer FAA CPL Lizenz aktuell noch fliegen (außer natürlich USA)?

Danke vorab!

Klaus

10. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Klaus Ecker
Nur für „EASA Residents“.
Non Residents tangiert das nicht.
10. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Klaus Ecker
Non EASA: In den „entwickelten“ Ländern wird idR eine Anerkennung/Umschreibung auf eine nationale Lizenz verlangt bevor man dort registrierte bzw. dort stationierte und gewerblich eingesetzte N-reg Lfz fliegen darf.
Nur für Überflug/temporäre Aufenthalte kann man Nreg natürlich mit FAA Papieren fliegen.

Insgesamt ist das eine bürokratische Frage für den jeweiligen Einzelfall, dazu pauschal zu antworten ist schwierig.

Ob die neuen Richtlinien im EASA Raum je real exekutiert werden wird sich auch erst ergeben…
10. September 2022: Von Charlie_ 22 an Patrick Lean Hard

Was meinst Du mit "exekutiert"? Ob man jemals "erwischt" wird bei illegalen Flügen?

10. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Charlie_ 22
Ich hab irgendwas im Hinterkopf mit ICAO vs Registerstaat vs Luftraumstaat.

Es ist natürlich noch nichts ausjudiziert…

Schreiben die Amis, für ein D- reg Flugzeug in den USA, eine FAA Lizenz vor?

Mich betrifft es persönlich nicht, also hab ich mich nicht detailliert eingelesen.
10. September 2022: Von Achim H. an Patrick Lean Hard Bewertung: +1.00 [1]
Die Amis erlauben keine dauerhafte Stationierung von non N-reg. Wir sind ziemlich liberal.
10. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Achim H.
Stimmt. Darf man als US Ansässiger mit EASA Lizenz ein D-reg Lfz in den USA fliegen (zB für 2 Wochen)?
10. September 2022: Von Tobias Schnell an Patrick Lean Hard
… natürlich. Die Einschränkungen beziehen sich nur auf die Stationierung.
10. September 2022: Von Achim H. an Patrick Lean Hard
In den Emiraten bezahlt man eine jährliche Stationierungsgebühr von 30.000€ an die Behörde.
11. September 2022: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell
Und der umgekehrte Fall in EU/EASA… darf man nicht.
Daher „ob das so exekutiert werden wird?“.
11. September 2022: Von Rockhopper Flyer an Patrick Lean Hard

Anscheinend will die AOPA da Druck machen: „Das EU-Recht, das insofern in Deutschland vom 21. Juni 2022 wirksam sein wird, verlangt von einem Piloten, der ein Luftfahrzeug bedient, das in einem Drittstaat wie den USA zugelassen, aber von einem EU-Betreiber betrieben wird, zusätzlich zu seiner Drittstaaten- bzw. US-Lizenz eine Lizenz nach EU-Recht. Diese Regelung ist völkerrechtswidrig. Sie widerspricht den im Abkommen von Chicago gemachten Vorgaben, zu deren Einhaltung die Vertragsstaaten des Abkommens verpflichtet sind.“

https://aopa.de/wp-content/uploads/AOPA_Letter_02_2022.pdf

11. September 2022: Von F. S. an Rockhopper Flyer

Wo im Abkommen von Chicago steht, dass Du einen Flug von einem EASA-Betreiber innerhalb des EASA-Gebietes mit einem im Drittstaat zugelassenen LFZ nur mit der Lizenz dieses Drittstaates durchführen darfst?

Präziser: Wo steht, dass Du diesen Flug überhaupt durchführen darfst?

Ich bin mir nicht sicher, ob alle Betreiber von N-Reg. LFZ wirklich uneingeschränkt glücklich sind und jubeln, wenn die EASA (bzw. die Kommission) verkündet: "Ok, wir haben verstanden, halten wir uns an das Abkommen von Chicago im Wortlaut. Flüge zwischen zwei Zielen innerhalb des EASA Gebietes mit n-reg Flugzeugen sind ab jetzt nur noch mit Genehmigung im Einzelfall zulässig. Diese wird in der Regel nur für zusätzliche technische Stopps bei Reisen in/aus dem EASA-Gebiet erteilt"

Be carefull what you ask for ...

11. September 2022: Von Rockhopper Flyer an F. S.

Das war ein Zitat von das AOPA-Seite. Ich bin kein Jurist.

12. September 2022: Von Kilo Papa an F. S. Bewertung: +5.00 [5]

Du legst auch alles aus wie du es willst.

In einem anderen Thread hast du noch behauptet, wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt...

20. September 2022: Von Manfred Dotsch an Klaus Ecker Bewertung: +1.00 [1]
16. November 2022: Von Bernhard Sünder an Patrick Lean Hard

Für einen Bekannten folgende konkrete Frage:

Ein US-resident mit FAA-PPL Lizenz kommt im Urlaub nach Deutschland. Darf er hier ein D registriertes Flugzeug als PIC fliegen? Einmal für FAA-PPL -VFR einmal für FAAl-PPL & IR. Versicherung kommt zusätzlich.

Danke

Bernhard Sünder

16. November 2022: Von Philipp Tiemann an Bernhard Sünder Bewertung: +4.00 [4]

Nein, wenn das Lfz. D-reg. ist und er nur einen FAA-Schein hat natürlich nicht. Er dürfte aber natürlich ein N-reg. hier fliegen, denn er fällt als "Tourist" natürlich nicht unter die Lizenzanforderung der EASA für drittstaatregistrierte Lfz.

17. November 2022: Von Bernhard Sünder an Philipp Tiemann
Danke, klare Antwort.

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