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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. September 2022: Von Patrick Lienhart an Klaus Ecker
Nur für „EASA Residents“.
Non Residents tangiert das nicht.
16. November 2022: Von Bernhard Sünder an Patrick Lienhart

Für einen Bekannten folgende konkrete Frage:

Ein US-resident mit FAA-PPL Lizenz kommt im Urlaub nach Deutschland. Darf er hier ein D registriertes Flugzeug als PIC fliegen? Einmal für FAA-PPL -VFR einmal für FAAl-PPL & IR. Versicherung kommt zusätzlich.

Danke

Bernhard Sünder

16. November 2022: Von Philipp Tiemann an Bernhard Sünder Bewertung: +4.00 [4]

Nein, wenn das Lfz. D-reg. ist und er nur einen FAA-Schein hat natürlich nicht. Er dürfte aber natürlich ein N-reg. hier fliegen, denn er fällt als "Tourist" natürlich nicht unter die Lizenzanforderung der EASA für drittstaatregistrierte Lfz.

17. November 2022: Von Bernhard Sünder an Philipp Tiemann
Danke, klare Antwort.

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