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Stimmt. Darf man als US Ansässiger mit EASA Lizenz ein D-reg Lfz in den USA fliegen (zB für 2 Wochen)?
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… natürlich. Die Einschränkungen beziehen sich nur auf die Stationierung.
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In den Emiraten bezahlt man eine jährliche Stationierungsgebühr von 30.000€ an die Behörde.
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Und der umgekehrte Fall in EU/EASA… darf man nicht. Daher „ob das so exekutiert werden wird?“. | ||||||
Anscheinend will die AOPA da Druck machen: „Das EU-Recht, das insofern in Deutschland vom 21. Juni 2022 wirksam sein wird, verlangt von einem Piloten, der ein Luftfahrzeug bedient, das in einem Drittstaat wie den USA zugelassen, aber von einem EU-Betreiber betrieben wird, zusätzlich zu seiner Drittstaaten- bzw. US-Lizenz eine Lizenz nach EU-Recht. Diese Regelung ist völkerrechtswidrig. Sie widerspricht den im Abkommen von Chicago gemachten Vorgaben, zu deren Einhaltung die Vertragsstaaten des Abkommens verpflichtet sind.“
– https://aopa.de/wp-cont | ||||||
Wo im Abkommen von Chicago steht, dass Du einen Flug von einem EASA-Betreiber innerhalb des EASA-Gebietes mit einem im Drittstaat zugelassenen LFZ nur mit der Lizenz dieses Drittstaates durchführen darfst? Ich bin mir nicht sicher, ob alle Betreiber von N-Reg. LFZ wirklich uneingeschränkt glücklich sind und jubeln, wenn die EASA (bzw. die Kommission) verkündet: "Ok, wir haben verstanden, halten wir uns an das Abkommen von Chicago im Wortlaut. Flüge zwischen zwei Zielen innerhalb des EASA Gebietes mit n-reg Flugzeugen sind ab jetzt nur noch mit Genehmigung im Einzelfall zulässig. Diese wird in der Regel nur für zusätzliche technische Stopps bei Reisen in/aus dem EASA-Gebiet erteilt" Be carefull what you ask for ... | ||||||
Das war ein Zitat von das AOPA-Seite. Ich bin kein Jurist. | ||||||
Du legst auch alles aus wie du es willst. In einem anderen Thread hast du noch behauptet, wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt... | ||||||
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