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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27 Beiträge Seite 1 von 2

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15. Mai 2022: Von Horst Metzig an Friedhelm Stille

Senkt aber den Bludruck.

Ich habe innerhalb 3 Wochen von 70 kg auf 63 kg runtergespeckt, der Blutdruck ging auch runter. Was tut der Mann nicht alles für die Fliegertauglichkeit? Mein Konfirmationsanzug passt mir wieder, nach 50 Jahren.

18. Mai 2022: Von Peter Schneider an Horst Metzig

Mit dem Gewicht habe ich kein Problem bei 80kg auf 1,85m. Herz-Kreislauf ist auch in Ordnung. Ich muss bzw. sollte ein Medikement nehmen, für das man gemäß der Aussage des Fligerdocs eine Genehmigung vom LBA braucht. Ich halte das für kompletten Blödsinn, also ob er das nicht selbst und besser entscheiden könnte.

Anyway, ich habe vor ein paar Wochen einen Antrag bei der BAFA gestellt, um eine Förderung für meine neue Heizung (Wärmepumpe) zu erhalten. Und irgendwie bin ich mir ziemlich sicher, dass ich von dort schneller eine Antwort bekomme als vom LBA . Frustrierend !!!

Da schwindet es dahein, mein Class Rating. Ich sehe mich dann im November schon bei einer ATO vorstellig werden, mit Kosten die mir dann genau wer erstattet? Das LBA mit Sicherheit nicht. Das alles ist denen doch völlig egal.

18. Mai 2022: Von F. S. an Peter Schneider

Ich halte das für kompletten Blödsinn, also ob er das nicht selbst und besser entscheiden könnte.

Das magst Du dafür halten, ist aber komplett sachgerecht! Fliegerärzte sind Ärzte und keine Pharmakologen. Ein Fliegerarzt muss und kann nicht von allen möglichen Medikamenten alle möglichen Nebenwirkungen kennen und beurteilen können, was im Falle einer möglichen Fehleinnahme (und dabei geht es bei den Gutachten meist) die Auswirkungen auf die Flugtauglichkeit sind. Deswegen gibt es Vorgaben, welche Medikamente unkritisch sind und bei welchen im Einzelfall entschieden werden muss.

Und das hat sehr wenig damit zu tun, wie deine Vitalwerte bei der Untersuchung sind, nachdem Du das Medikament regulär eingenommen hast. Es geht im Wesentlichen um solche Fragen wie "Hat es Auswirkungen auf Deine Fähigkeit zum sicheren Führen eines Flugzeuges, wenn Du z.B. einen Tag vergessen hast, das Medikament zu nehmen? Wenn ja: Merkst Du das vor Flugantritt oder kann eine Verschlechterung überraschend während des Fluges entstehen? Wie lange hättest Du Zeit zwischen ersten Anzeichen und Wegfall der Flugtauglichkeit?"
All das sind Fragen, die ein normaler Fliegerarzt nicht für jedes mögliche Medikament wissen kann. Hierfür braucht es Sachverständige, die exakt für diese eine Substanz die Pharmakologie beurteilen können.

Das Problem ist nicht, dass solche sehr schwierigen Entscheidungen nicht jeder einzelne Fliegerarzt treffen darf. Das Problem ist, dass der Prozess beim LBA so lange dauert!

18. Mai 2022: Von Horst Metzig an Peter Schneider

Wie lange seit Bestehen die Fliegertauglichkeit nimmst Du dieses Medikament? Wurde dieses Medikament bereits bei vorherigen Fliegertauglichkeitsuntersuchungen eingenommen, dann frage ich mich, wieso hatte der Fliergerarzt das akzeptiert?

Wenn dieses Medikament erstmalig bei der Fliegertauglichkeitsuntersuchung angegeben wurde, und dadurch das LBA konsultiert wurde, dann ist meine erste Frage überflüssig.

Ist dieses Medikament überlebensnotwenig, oder kann man es weglassen?

,

18. Mai 2022: Von Peter Schneider an F. S.

"Es geht im Wesentlichen um solche Fragen wie "Hat es Auswirkungen auf Deine Fähigkeit zum sicheren Führen eines Flugzeuges, wenn Du z.B. einen Tag vergessen hast, das Medikament zu nehmen? Wenn ja: Merkst Du das vor Flugantritt oder kann eine Verschlechterung überraschend während des Fluges entstehen? Wie lange hättest Du Zeit zwischen ersten Anzeichen und Wegfall der Flugtauglichkeit?"
All das sind Fragen, die ein normaler Fliegerarzt nicht für jedes mögliche Medikament wissen kann. Hierfür braucht es Sachverständige, die exakt für diese eine Substanz die Pharmakologie beurteilen können."

Kein Pharmakologe oder Arzt kann das sicher beurteilen, weil Wirkungen und vor allem Nebenwirkungen höchst individuell ausgeprägt sind. Vielleicht sollte ICH diesbezüglich mal befragt werden ??? Tut aber natürlich keiner. Nachdem ich seit Ende Februar sowieso kein Medical mehr habe, weil das der Fliegerdoc einkassiert hat, bin ich nämlich zu meiner Hausärztin marschiert und habe es mir verschreiben lassen, was SIE übrigens, und NICHT der Fliegerarzt*, schon seit JAHREN empfohlen hat. Ergebnis: Wirkung gut, Nebenwirkungen Null. Aber mich fragt ja keiner. Meine Konsultation gammelt nun beim LBA vor sich hin und ich kann den ganzen Sommer abschreiben.

* wahrscheinlich in weiser Voraussicht, weil er weiß, was für ein Chaos beim LBA herrscht ....

19. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Peter Schneider
Laut Fliegersrzt muss ich wegen operierter Achillessehne mit einem Fluglehrer/Prüfer zuvor einen Medical Flight Test nschen. Das entsprechende Formular soll sich auf der Website des LBAs befinden.

Suche schon geraume Zeit.
19. Mai 2022: Von _D_J_PA D. an Friedhelm Stille
Das ist ein schlechter Scherz, oder?
Demnächst ist so ein Testflug nach jedem Schneiden der Fußnägel erforderlich, selbstverständlich mit amtlichem Vordruck. Ist doch nachvollziehbar, ständig liest man von entzündeten Füßen nach dem Schneiden der Nägel und infolgedessen massenhaft stattfindender Abstürze
19. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an _D_J_PA D.
Kein Scherz. Begründung: Kraft im (operierten) Vorderfuss nur ca 20% im Vergleich zum nicht operierten.
19. Mai 2022: Von Horst Metzig an Friedhelm Stille

Wie wurden diese 20 % festgestellt? Mit welchen Prüfverfahren? Ich würde beim Orthopäden den Fuss mal auf Funktionsfähigkeit überprüfen lassen. Alle Körperfunktionen müssen geeignet sein, die Flugzeugbedienung mit 100 % zu erfüllen. Der Fliegerarzt sollte der beste Freund des Flugzeugführers sein.

19. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Horst Metzig
Die Belastungsfähugkeit wzrde in der Physiotherapie auf der Beinpresse festgestellt.
Die Ärzte, besonders jener welcher much operiert hat, hat da nichts gemessen.

Grundsätzlich habe uch keine Probleme, kann die Pedale im Auto bedienen. Schnelles Laufen mit Belastung des Vorderfusses geht allerdings nicht, ebensowenig wie das Benutzen einer Leiter.

Aber die erste Herausforderung ist die Webseite des LBA und der Formularbereich.
Möglicherweise scheitert das Vorhaben schon daran.
19. Mai 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Friedhelm Stille
Bei meinem Achillessehnenriss war das Kriterium, dass ich auf dem operierten Bein einen Zehenspitzenstand machen konnte. Das habe ich ein paar Sekunden gehalten und war dann wieder tauglich. Wenn dafür die Kraft fehlt, würde ich eher täglich
trainieren. Die Muskeln bauen sich schnell wieder auf. Geht jedenfalls schneller als LBA-Bürokratieprozesse.
19. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Mich.ael Brün.ing
Die operierte Sehne hat sich, so der Opetateur, "ausgedünnt". Die Kraftübertragung von der Wade zur Ferse ist nicht mehr zu 100% gegeben. Da kann uch trainieren soviel ich will.
Eine zweite OP (mit zwrifelhaftem Ausgang) könnte vielleicht helfen. Will ich mir nach den Erfahrungen aus dem letzten Jahr aber nicht mehr antun.
19. Mai 2022: Von Jens V. an Peter Schneider

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg....

Zum medizinischen kann ich nix sagen, aber eine Anregung hätte ich:

Benötigst du zwingend den PPL oder reicht der LAPL? Falls letzterer reicht, wäre der Wechsel zum LAPL Medical eine Option.

Da gibt es dann nur die Entscheidung des Arztes und keine LBA Konsultation.

Inwieweit ein Switch bei laufender Konsultation möglich ist müsste man sicher erfragen

20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Jens V.
Danke für den Tip. LAPL kenne ich, habe diese Option aber nicht betrachtet.
Da ich nur die LISAs fliege muss ich prüfen, ob ich mit dem LAPL auch N -registrierte Flugzeuge fliegen kann.
Beschränkung auf Deutschland wäre für.mich (mittlerweile) kein Problem.
20. Mai 2022: Von T. Magin an Friedhelm Stille
Und LAPL kennt iirc kein IFR, falls das ein Kriterium ist.
20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an T. Magin
Nein -IFR ist (auch) kein Kriterium mehr.
Habe zwat die US IFR Theorie, aber die ist verfallen mittlerweile.
Es geht bei mir ja nur noch um 3 Jshre, dann bin ich 65 und werde dann im Ruhestand ohnehin nicht mehr aktiv fliegen.
Aufgrund von Corona und der OP hatte ich - bis auf den Flugsimulator- ohnehin eine Flugpause.
Wird daher nein letzter Versuch, nochmal ins Cockpit zurück zu kehren.
20. Mai 2022: Von F. S. an Friedhelm Stille Bewertung: +3.00 [3]

Laut Fliegersrzt muss ich wegen operierter Achillessehne mit einem Fluglehrer/Prüfer zuvor einen Medical Flight Test nschen.
...
Kraft im (operierten) Vorderfuss nur ca 20% im Vergleich zum nicht operierten.

Wenn man das ganze LBA-Bashing mal vergisst, wird plötzlich eine ganz andere Geschichte draus:

Du musst den Test nicht wegen einer Operation machen, sondern weil Du nach einer Operation eine wesentliche Funktionseinschränkung in einem Deiner Füsse hast.
Und jetzt kommt der Hammer: Das LBA besteht nicht auf einen abstrakten Prozess mit monatelanger Gutachterschlacht, sondern hat eine ganz pragmatische und praxisgerechte Lösung: Es wird schlicht zusammen mit einem Prüfer ausprobiert, ob Dich dieser Fuss beim praktischen Fliegen einschränkt oder nicht!

Eigentlich müsste man das als Beispiel dafür veröffentlichen, dass trotz aller Bürokratie und sicherlich vorhandenen Verbesserungspotentialen bei den Abläufen zumindest in einigen Fällen praxisgerechte und pragmatische Entscheidungen getroffen werden !

20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an F. S.
Ob die Entscheidung für den Medical Flight Test direkt vom Fliegerarzt oder erst nach Rücksprache mit dem LBA getroffen wurde, wriss ich nicht. Wir, also ich und der Flieherarzt haben den Sachverhalt vor dem eigentlichen Medical Termin per email diskutiert.
Mal sehen, wie es hier weitergeht.
20. Mai 2022: Von Jens V. an Friedhelm Stille
N rwg mit LAPL geht leider nicht
20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Jens V.
Gerade reingekommen bom Fliegerarzt: Auch für den LAPL brauche ich den Medical Flight Test.
20. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Jens V.

N rwg mit LAPL geht leider nicht

Das wird immer wieder behauptet, aber keiner kann eine Quelle nennen, warum das so sein soll.

61.3 fordert keine ICAO-Konformität der Lizenz (im Gegensatz zu 61.75.)

Aus meiner Sicht kann man eine N-reg in D mit LAPL-Medical fliegen.

20. Mai 2022: Von Horst Metzig an Friedhelm Stille Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt komme ich dieser Sache schon näher. Deine Aussage, die Benutzung einer Leiter geht nicht, könnte darauf schliessen, dass bei gewissen Belastungssituationen des Fuss nicht alle Funktionen des Seitenruders erfüllt werden können.

Ich versuche meine Vermutung mal mit Hilfe einer Internetveröffentlichung aus meiner Sicht zu erklären: https://www.planet-wissen.de/natur/anatomie_des_menschen/fuesse/index.html

Kann der vordere Fuss problemlos bewegt werden, hoch und runter, ohne Belastung, Pfeil Bodenauflage B?

Kann man mit dem operierten Fuss mit Pfeil Bodenauflage A senkrecht belasten? Das wäre der fall im Auto die Pedale zu bewegen, aber auch genau an dieser Stelle an einer Leiter auf den Sprossen zu stehen.

Kann man auf der vordersten Seite , wo Pfeil B hinzeigt, eine Belastung ausüben?

Im manchen Flugzeugen gibt es Seitenruderfunktionen, welche nur durch vordere Kippbewegung bedient werden können, aber auch die Bremsfunktion muss im Motorflugzeug mit Drücken des vorderen Fuss, dort wo der Pfeil B hinzeigt, bedient werden kann.



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20. Mai 2022: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA Deutschland hat sogar eine schriftliche Bestätigung der FAA, dass LAPL und N-reg aus Sicht der FAA kein Problem darstellen. Die FAA verlangt nur, dass die Lizenz in diesem Staat zur Führung des Flugzeugtyps berechtigt.

20. Mai 2022: Von Jens V. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Das wäre super, ich hatte auf die gleiche Frage hier im Forum genau die Begründung erhalten, dass das eben nicht so geht.
Hast du eine Quelle zur AOPA Aussage?
20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Horst Metzig
Ja, geht alles.

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