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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Mai 2022: Von Jens V. an Peter Schneider

Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg....

Zum medizinischen kann ich nix sagen, aber eine Anregung hätte ich:

Benötigst du zwingend den PPL oder reicht der LAPL? Falls letzterer reicht, wäre der Wechsel zum LAPL Medical eine Option.

Da gibt es dann nur die Entscheidung des Arztes und keine LBA Konsultation.

Inwieweit ein Switch bei laufender Konsultation möglich ist müsste man sicher erfragen

20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Jens V.
Danke für den Tip. LAPL kenne ich, habe diese Option aber nicht betrachtet.
Da ich nur die LISAs fliege muss ich prüfen, ob ich mit dem LAPL auch N -registrierte Flugzeuge fliegen kann.
Beschränkung auf Deutschland wäre für.mich (mittlerweile) kein Problem.
20. Mai 2022: Von T. Magin an Friedhelm Stille
Und LAPL kennt iirc kein IFR, falls das ein Kriterium ist.
20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an T. Magin
Nein -IFR ist (auch) kein Kriterium mehr.
Habe zwat die US IFR Theorie, aber die ist verfallen mittlerweile.
Es geht bei mir ja nur noch um 3 Jshre, dann bin ich 65 und werde dann im Ruhestand ohnehin nicht mehr aktiv fliegen.
Aufgrund von Corona und der OP hatte ich - bis auf den Flugsimulator- ohnehin eine Flugpause.
Wird daher nein letzter Versuch, nochmal ins Cockpit zurück zu kehren.
20. Mai 2022: Von Jens V. an Friedhelm Stille
N rwg mit LAPL geht leider nicht
20. Mai 2022: Von Friedhelm Stille an Jens V.
Gerade reingekommen bom Fliegerarzt: Auch für den LAPL brauche ich den Medical Flight Test.
20. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Jens V.

N rwg mit LAPL geht leider nicht

Das wird immer wieder behauptet, aber keiner kann eine Quelle nennen, warum das so sein soll.

61.3 fordert keine ICAO-Konformität der Lizenz (im Gegensatz zu 61.75.)

Aus meiner Sicht kann man eine N-reg in D mit LAPL-Medical fliegen.

20. Mai 2022: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA Deutschland hat sogar eine schriftliche Bestätigung der FAA, dass LAPL und N-reg aus Sicht der FAA kein Problem darstellen. Die FAA verlangt nur, dass die Lizenz in diesem Staat zur Führung des Flugzeugtyps berechtigt.

20. Mai 2022: Von Jens V. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Das wäre super, ich hatte auf die gleiche Frage hier im Forum genau die Begründung erhalten, dass das eben nicht so geht.
Hast du eine Quelle zur AOPA Aussage?
20. Mai 2022: Von Achim H. an Jens V.

AOPA Anfrage an die FAA gerne per Email, da dort persönliche Daten enthalten sind.


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