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25. April 2022: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

@Achim: dann hätten mich meine Instructors aber durchweg und konsequent falsch informiert.

Meine Information ist, man muss im FAA-System nur das loggen, was man für die Currency braucht

* Das sind für VFR, falls man Paxe mitnimmt, die Starts/Landungen für die 90-Tage-Regel und natürlich die zweijährigen BFRs.

* Für IFR sind es die Approaches (6 n den letzten 6 Monaten, wenn man IFR fliegt) oder eben die IPCs.

Kompliziert sind diese Currency Requirements auch nicht. Vor allem sind sie total logisch: die Idee ist immer, wenn man was bestimmtes macht, braucht man gewisse Erfahrungen, die nicht zu lange zurückliegen dürfen. Pausiert man also 3 Jahre, macht dann Medical, Flight Review und IPC (beides geht mit Instructor) sowie die 3 Starts und Landungen, dann ist man wieder fit für alles. Wohlgemerkt ohne einen Prüfer oder die FAA selbst zu involvieren.

Ich wüsste nicht, warum man IFR-Zeit, IMC-Zeit etc. pp loggen _müsste_. Oder Uhrzeiten. Darf man natürlich alles.

Falsch? Dann gerne ergänzen.

26. April 2022: Von Achim H. an Chris _____

Wenn man bei der FAA eine Berechtigung beantragt, muss man eine exakte Auflistung der Zeiten angeben. Die Versicherungen wollen das ebenfalls jährlich haben, vor allem für höherwertiges Gerät.

In den USA ist übrigens auch nicht vorgeschrieben, ein Logbuch (route log) für das Flugzeug zu führen, das macht dort auch fast keiner. Was die wenigsten wissen: sobald das N-reg die US-Grenze überfliegt, ist es vorgeschrieben, das Log zu führen und es an Bord zu haben. Das wurde mir einmal fast zum Verhängnis...

26. April 2022: Von Johannes König an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man bei der FAA eine Berechtigung beantragt, muss man eine exakte Auflistung der Zeiten angeben. Die Versicherungen wollen das ebenfalls jährlich haben, vor allem für höherwertiges Gerät.

Was eine Versicherung fordert und der Pilot vertraglich ggf. zusichert, ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Versicherung und Pilot. Deine Aussage bzgl. der FAA wird auch durch Wiederholung nicht richtiger. Ich nehme an, du beziehst dich auf das IACRA-Formular. Die Angabe der Flugerfahrung dort hat aber nur den Hintergrund, zu prüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Erteilung der beantragten Lizenz erfüllt sind. FAR §61.51 regelt das Logging abschließend, zumindest für den PPL-Bereich, d.h. wenn die Operation nach Part 61 stattfindet.

Siehe dazu auch: Fliegen in den USA, 10. Auflage, S. 197, 2. Absatz von oben: "Es existiert übrigens keine Verpflichtung, alle Flüge im Logbuch einzutragen. [...]"


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