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26. April 2022: Von Achim H. an Chris _____

Wenn man bei der FAA eine Berechtigung beantragt, muss man eine exakte Auflistung der Zeiten angeben. Die Versicherungen wollen das ebenfalls jährlich haben, vor allem für höherwertiges Gerät.

In den USA ist übrigens auch nicht vorgeschrieben, ein Logbuch (route log) für das Flugzeug zu führen, das macht dort auch fast keiner. Was die wenigsten wissen: sobald das N-reg die US-Grenze überfliegt, ist es vorgeschrieben, das Log zu führen und es an Bord zu haben. Das wurde mir einmal fast zum Verhängnis...

26. April 2022: Von Johannes König an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man bei der FAA eine Berechtigung beantragt, muss man eine exakte Auflistung der Zeiten angeben. Die Versicherungen wollen das ebenfalls jährlich haben, vor allem für höherwertiges Gerät.

Was eine Versicherung fordert und der Pilot vertraglich ggf. zusichert, ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Versicherung und Pilot. Deine Aussage bzgl. der FAA wird auch durch Wiederholung nicht richtiger. Ich nehme an, du beziehst dich auf das IACRA-Formular. Die Angabe der Flugerfahrung dort hat aber nur den Hintergrund, zu prüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Erteilung der beantragten Lizenz erfüllt sind. FAR §61.51 regelt das Logging abschließend, zumindest für den PPL-Bereich, d.h. wenn die Operation nach Part 61 stattfindet.

Siehe dazu auch: Fliegen in den USA, 10. Auflage, S. 197, 2. Absatz von oben: "Es existiert übrigens keine Verpflichtung, alle Flüge im Logbuch einzutragen. [...]"


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