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24. März 2022: Von Christian Schmidt an Udo R.

Spannends Thema, aber es muss doch eine eindeutge Aussage dazu geben oder?

In einem anderen Magazin habe ich das hier gefunden:

https://www.fliegermagazin.de/news/easa-flugbetriebsregeln-nach-part-nco-treten-in-kraft/

24. März 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Christian Schmidt Bewertung: +1.00 [1]
Die FSAV ist eine Vorschrift, die regelt, mit welcher Ausrüstung man den deutschen Luftraum befliegen darf. Der Part NCO regelt, welche Ausrüstung man mindestens für IFR-Flüge benötigt. Für IFR im deutschen Luftraum gelten nach wie vor beide Vorschriften.

Praktisch wird es aber nicht überprüft, ob ein Flugzeug ein DME hat.
24. März 2022: Von ch ess an Mich.ael Brün.ing
Die SERA Regulierung der EASA ist ein vollständig/abgeschlossen, d.h nationale Regelungen, die denselben Sachverhalt regeln (sollen), sind nicht mehr anzuwenden.
Ob sie dadurch formal ausser Kraft gesetzt werden ist wenig relevant.
Eine nationale Regelung kann keine neuen oder andere Anforderungen stellen als die SERA Regeln vorgeben.
Das ist ja der Grund warum das LBA so zickig reagiert. In Braunschweig ist man der Meinung, dass die EASA gemachten Regeln nicht auusreixhen, bzw nicht direkt durchführbar sind. Ist in manchen Fällen sicher richtig, da europaweite Kompromisse.
Aber anstat damit wohlwollend / pragmatisch umzugehen - wie mit früheren eigenen Regeln, die auch nicht perfekt waren - schmeisst man nach Kräften Sand ins Getriebe.
Beispiel Medicals, Beipiel Zulassung ohne IHP (unzwischen gelöst, aber nicht durch das LBA) Beispiel Sprachprüfungen etc etc
24. März 2022: Von Christian Schmidt an Mich.ael Brün.ing

Ja, aber in dem Artikel steht: "Was bisher vor allem durch die deutsche Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) und deren Dritte Durchführungsverordnung (3. DV LuftBO) sowie die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV) geregelt war, ist ab 25. August EASA-einheitlich geregelt – zumindest für Flugzeuge, die gemäß EASA-Vorschriften zugelassen sind".


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