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18. März 2022: Von Ulrich Dr. Werner an robin fan

Die zitierte Frist "10 Jahre nach Ablauf des Zeugnisses" gilt nicht für Ärzte sondern nur für Behörden, hier das LBA bzw. das BAF bei Fluglotsen. Für den Arzt gilt 10 Jahre Aufbewahrungsfrist nach Behandlungsdatum.

Das bedeutet im individuellen Fall (Untersuchung 2010), dass der Arzt 2022 nichts mehr haben muss.

Im Jahr 2010 galt noch JAR-FCL. Damals wurden keinerlei Dokumente an die Behörde gesandt. Von 2010 hat das LBA also gar nichts. Erst mit EU-FCL 2014 kam die Vorlagepflicht bei der Behörde, welche aber in Deutschland erst ca. 2016 analog umgesetzt wurde und eher ein Dokumentengrab war. Erst mit Einführung des elektronischen Dokumentationssystems der Firma EMPIC etwa 2017 liegen die Daten in einer Datenbank, auf das auch der AME für seine eigenen Klienten Zugriff hat.

Nur der Arzt aus dem Jahr 2010 kann also im individuellen Fall überhaupt etwas haben.

Gruß

Ulrich Werner

18. März 2022: Von robin fan an Ulrich Dr. Werner

DANKE!

Nur der Arzt aus dem Jahr 2010 kann also im individuellen Fall überhaupt etwas haben.

und das auch nur, wenn er die Unterlagen nicht schon vernichtet hat, was er eigentlich hätte tun müssen?

Gibt es den Arzt nicht mehr, gibt es auch keine Unterlagen, außer ggfs bei der Ärztekammer, oder ist das ein eher sinnloses Unterfangen?

18. März 2022: Von Ulrich Dr. Werner an robin fan

Völlig sinnlos, denn die ÄK hat keine Unterlagen. Die ÄK kann nur helfen, wenn die Praxis während der laufenden10-Jahresfrist ohne Praxisnachfolger geschlossen wurde, indem sie ggf. sagen kann, wo die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der geschlossenen Praxis realisiert worden ist.

Gruß

Ulrich Werner

18. März 2022: Von robin fan an Ulrich Dr. Werner

danke, jetzt habe ich glaube ich alles verstanden/zusammen.

Eine abschließende Frage:
gibt es irgendeine Pflicht (§) auf Seiten des Piloten, vor Löschung der medizinischen Unterlagen aufgrund der 10 Jahresfrist, diese zu beschaffen, insbesondere, wenn bereits das Nachfolgemedical ausgestellt wurde?

19. März 2022: Von F. S. an robin fan Bewertung: +1.00 [1]

Nein - der Pilot hat überhaupt keine Aufbewahrungspflicht.

Allerdings kann er natürlich Unterlagen, die er nicht hat, auch nicht als Beleg dafür heranziehen, dass irgendetwas in der Vergangenheit schon diagnostiziert/getestet/ausgeschlossen wurde. Daher kann es sinnvoll sein, dass sich ein Pilot ebensolche Unterlagen besorgt und länger als die 10 jahre aufbewahrt.
Beispiel: Wenn nach einer schwerwiegenden medizinischen Prozedur irgendwann festgestellt wurde, dass diese jedtzt folgenlos ausgeheilt ist, dann würde ich so etwas aufheben. Alleine die Tatsache, dass im Anschluss irgendwann wieder ein Medical ausgestellt wurde ist immer ein eher schwacher Beleg für ein solches "folgenlos ausgeheilt". Auch bei z.B. Laternentests bei grenzwertigem Farbsehen würde ich die Testergebnisse ad ultimo aufheben und nicht auf die "aber ich hab doch ein medical bekommen"-Argumentation bauen.

26. März 2022: Von Tomasz Soroczynski an F. S.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? I glaube keine.

28. März 2022: Von F. S. an Tomasz Soroczynski

Wofür?


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