Das war 2012 bis 2016 im tschechischen Luftraum innerhalb eines für Wolkenflug vorgesehenen Luftraums. 24 Stunden vor Wolkenflug habe ich der tschechischen Flugleitung gebeten, für mich den Luftraum für Wolkenflug zu aktivieren. Dieser Luftraum war dann während meines durchgängigen Urlaubsaufenthalt aktiv. Vor Einflug in die Wolke musste ich mich bei der Flugplatzflugleitung über Funk melden, und mein Vorhaben ankündigen. Dann war der Luftraum für alle anderen gesperrt, auch für IFR Verkehr, welcher von den tschechischen Radarlotsen kontrolliert wurde.
Ob Wolkenflug in Deutschland wieder zugelassen wird, lasse ich mit einer Petition im Bundestag klären. Vorangegangen waren viele Telefongespräche. Tragischerweise wollte das Verkehrsministerium das Wolkensegelfliegen wieder zulassen, bis von Aeroclub Abteilung Segelflug ein Herr Eisele sich gegen Wolkensegelflug aussprach. Heute möchten wieder einige Führungspersönlichkeiten ( ehemals DFS Radarlotsen ) des Deutschen Aeroclubs Wolkensegelflug mit Transponderfreigabe zulassungsfähig machen, nur gibt es dann ein Zerwürfnis innerhalb des Aeroclub. Rechtlich ist allerdings Wolkensegelflug nicht verboten.
Beispielsweise wurde in der Schweiz Wolkensegelflug rechtlich geregelt. Die Skyguide ist eingewiesen. Die Skyguide wäre im südlichsten Bereich der Bundesrepublik Deutschland, über dem Schwarzwald, auch zuständig. Ich habe den Wachleiter der schweizer Flugsicherung Skyguide Zürich antelefoniert, und mein Vorhaben Wolkensegelflug über dem Schwarzwald mit Transponder angesagt. Nach etwas Diskussion sagte ich zu ihn, das es in Deutschland kein Paragraphen gibt, welcher Wolkensegelflug verbietet. Wir müssen einfach das schweizer AIP in Deutschland anwenden. Verantwortlich ist der Wolkensegelflugpilot und der Radarlotse von Skyguide, und nicht die Herren im Bundesverkehrsministerium.
Ich habe mit der Deutschen Flugsicherung gesprochen, die Radarlotsen hätten damit auch kein Problem, nur möchte sich die Deutsche Flugsicherung rechtlich absichern. Von dem Bundesverkehrsministerium möchte die DFS schriftlich ein Verfahren bekommen, nach welchen die Separation zwischen dem Segelflugzeug in Wolken und dem übrigen IFR Verkehr durchzuführen ist. So eine Art Durchführungsverordnung. Es würde aber auch ausreichen, wenn die Herren im Bundesverkehrsministerium, Abteilung L 17, das schweizer AIP mal gut durchlesen würden. Alles beruht auf EASA Richtlinien.
Viele Segelflugpiloten halten sich nicht an die vertikale Wolkenabstände. Alles was weniger als 1000 fuss ist, gehört bereits zum Wolkenflug, und ist transponderkontrollpflichtig.
Ach, übrigens Herr Dr, wenn wir schon dran sind, hier meine gemessenen Werte bei tschechischen Hals - Nasen - Ohrenarzt im flugmedizinischen Zentrum Prag. Das Hören ist in der Fliegerei auch wichtig, besonders im Instrumentenflug.