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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. August 2021: Von Kevin Kissling an Andreas Jaschke Bewertung: +1.00 [1]

Wenn der bisherige Eigentümer damit einverstanden ist, dass du mit seinen Papieren rumfliegst ...

§ 11 (2) LuftVZO

Der Eigentümer des Luftfahrzeugs hat der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen, wenn der Eigentümer wechselt oder wenn der Halter für mindestens sechs Monate wechselt.

20. August 2021: Von Andreas Jaschke an Kevin Kissling

Moin Kevin,

danke fuer die Antwort und dem Auszug. Das klingt ja ziemlich stark nach 'geht eigentlich nicht'. Plus, der LBA Sachbearbeiter hat ja auch schon die neue Versicherungsbescheinigung vorliegen, da diese direkt vom Makler an ihn geschickt wurde. Dann schicke ich mal lieber die Formulare raus und hoffe auf eine gute Bearbeitungszeit.

Viele Grüße, Andi

20. August 2021: Von Achim H. an Andreas Jaschke
Als bisheriger Eigentümer/Halter würde ich dem Käufer maximal einen Flug zu seiner Homebasis erlauben und das vertraglich fixieren, dabei auf Erfahrung im Muster bzw Fluglehrer bestehen. Kann nur Scherereien verursachen.
20. August 2021: Von Lennart Mueller an Andreas Jaschke Bewertung: +1.00 [1]

Das klingt ja ziemlich stark nach 'geht eigentlich nicht'.

Warum? "Anzeigen" bedeutet sinngemäß "der Behörde mitteilen", oder im Falle eines zugehörigen Antrags, diesen zu stellen.

20. August 2021: Von Frank Schmitz an Lennart Mueller

Antrag stellen = Formblatt inklusive Eintragungsschein wegschicken --> ohne Eintragungsschein = nicht fliegen :-)

20. August 2021: Von Udo R. an Frank Schmitz

Also bei mir hat das LBA letztes Jahr in 5 Arbeitstagen den neuen Eintragungsschein zurückgeschickt - inklusive Postlaufzeit. Ist also kein Problem.

Aber wenn es eins wäre, dann schick halt den Umschreibungsantrag erstmal ohne den Eintragungsschein hin, wobei das in Summe für alle mehr Arbeit ist. Aber dann sind alle Verpflichtungen erfüllt. Nur ohne Eintragungsschein wird nicht geflogen ;-)

Du solltest nur bedenken, dass die Versicherung sich an allem festkrallen wird, was möglicherweise dazu führen könnte, dass sie nicht bezahlen muss. Selbst wenn Du schon den neuen Versicherungsschein hast. Wenn das kein Problem ist, dass dann im Falle eines Falles das Geld weg ist, dann mach...

20. August 2021: Von Stephan Kablitz an Udo R. Bewertung: +1.00 [1]

Und nebenbei, bitte Unterlagen an das Lustige Bundesamt immer per Einschreiben schicken. Sonst ruft man da nach zwei Wochen an und die Dame erzählt, sie hätte niemals nicht irgendeinen Antrag bekommen. Woher ich das weiß?...

20. August 2021: Von Reinhard Thormeyer an Stephan Kablitz Bewertung: +1.00 [1]

Ein im Umgang mit Behörden Geplagter empfiehlt dringend:

EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN !!!!


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