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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Januar 2021: Von Alexander Wolf an Norbert S. Bewertung: +1.00 [1]

Zumindest ist jetzt eine "gültige Erlaubnis für Luftfahrzeugführer" für diesen Zweck wertlos:

https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/FAQ_Betrieb_UAS_12_2020/FAQ_node.html

Aus diesen FAQ:

Ich besitze eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer und durfte bisher auf dieser Grundlage eine Drohne betreiben. Darf ich das auch weiterhin?

Nein! Eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist nicht vergleichbar mit einem EU-Kompetenznachweis oder einem EU-Fernpiloten-Zeugnis im Sinne der EU-Gesetzgebung. Zwar wurde Luftfahrzeugführern aufgrund Ihrer Kenntnisse aus der bemannten Luftfahrt bisher das Recht zugestanden, Drohnen zu steuern, jedoch setzte der Gesetzgeber voraus, dass sich die Luftfahrzeugführer selbständig mit den gesetzlichen Forderungen für den Drohnenflug vertraut machen. Das EU-Drohnen-Recht kennt diese Möglichkeit nicht. Daher ist sowohl das weitere Steuern einer Drohne auf dieser Basis (ab dem 31.12.2020), als auch eine Umschreibung in EU-Kompetenznachweise oder EU-Fernpiloten-Zeugnisse nicht möglich.

Sogar für eine Drohne unter 250g mit Kamera (wie die DJI Mavic Mini) muss man sich als "UAS-Betreiber" registrieren, unter Vorlage einer Personalausweiskopie und der Versicherungsnummer. Und wenn man dann gnädigerweise die "e-ID" erhält, ist diese auf den benutzten Drohnen anzugeben.

Und wenn es über 250 Gramm MTOM gehen soll, können angehende "UAS-Pilot*innen" sich auch trainieren und prüfen lassen. Mit Zertifikat!

Zitat aus https://lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/

Im Groben kann man sagen, dass es sich um eine Art “Basiskurs” für UAS-Pilot*innen handelt, der von den meisten absolviert werden muss, die ein unbemanntes Luftfahrzeug fliegen möchten. Für viele – insbesondere professionelle – Aufgabenbereiche wird er jedoch nicht hinreichend sein, sondern muss um weitere Schulungen ergänzt werden. Es ist deswegen essentiell, dass Sie sich vor dem ersten Flug und / oder der Anschaffung eines UAS mit den Voraussetzungen des Betriebs im Detail vertrautmachen.

https://lba-openuav.de/einstieg

5. Januar 2021: Von Rockhopper Flyer an Alexander Wolf Bewertung: +1.00 [1]

Dafür scheint der Schein 'ne richtig harte Nuss zu sein:

https://www.heise.de/news/Kommentar-Der-Fernpiloten-Nachweis-fuer-Drohnenpiloten-ist-ein-Witz-5003189.html

#germanBureaucracy

5. Januar 2021: Von Nicolas Nickisch an Rockhopper Flyer

Könnte es sein, daß die härteste Nuss ist, den Test vollständig zu durchlaufen?

Ich habe es jetzt dreimal begonnen.und jedes Mal kam nach einigen Fragen "ein schwerwiegender Fehler ist aufgetreten".

Dann dreht sich der Wartecursor unendlich und die Uhr läuft rückwärts ....

Wenn dieselbe Software aktuell auch für die echten LBA-Prüfiungen läuft, dann gute Nacht.

5. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an Nicolas Nickisch

Prüfung ohne weitere Schulung erfolgreich abgelegt; Aufwand ca 40 Minuten.

6. Januar 2021: Von Nicolas Nickisch an Friedhelm Stille

Gratuliere zu dieser Höchstleistung :-)

Welcher Browser kommt bei Dir zum Einsatz?

Hier habe ich nur Chrome und auf 2 Rechnern schlug das Projekt fehl wegen Fehlermeldungen und Hängenbleiben.

6. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an Nicolas Nickisch
Edge aufcWindows 10.
Habe das mit dem Zertifikat lediglich aus Interesse gemacht, ich betreibe gar keunexDrohne.

Gruss
6. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Nicolas Nickisch

"Könnte es sein, daß die härteste Nuss ist, den Test vollständig zu durchlaufen?"

Scheint so schwer nicht zu sein:

https://www.heise.de/news/Kommentar-Der-Fernpiloten-Nachweis-fuer-Drohnenpiloten-ist-ein-Witz-5003189.html

Und er schreibt, bei ihm sei die Prüfung ohne Identifizierung möglich gewesen.

6. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an Willi Fundermann
Die Identifizierung ist nur verpflichtend sofern eine Drohne betrieben wird ansondten optional.
Wird so auch im Online Kurs kommuniziert.
Sogenannte Journalisten machen da schnell ein Fass auf.
6. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Friedhelm Stille

Er schreibt aber gerade, dass er eine Drohne - die er auch noch genau beschreibt - betreibt. Und warum solte man diese Prüfung ablegen, wenn man gar keine Drohne betreibt / betreiben will?

6. Januar 2021: Von Marco Schwan an Nicolas Nickisch

Firefox auf Windows 10 geht auch.

Ich hatte eine Frage in der wollten sie wissen was ein Buchstabe bei EASA bedeutet. Damit wird eindeutig die Luftsicherheit erhöht.

7. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an Willi Fundermann
Ja, der Artikel weist den Autor als Drohnenbesitzer aus.
Es wird aber suggeriert, dass er ohne notwendige Identifozierung den Test erst gar nicht ablegen dürfen.
Der Test selbst weist deutlich auf die optionale Identifizierung im Falle einer Drohnenregistrierung hin; hat der Autor aber verschwiegen.
7. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Friedhelm Stille

Lügenpresse!

7. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]
Nrin, keine Lügenpresse. Einfach schlechter Journalismus.
10. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Friedhelm Stille

Noch mehr Fake News:

https://www.spiegel.de/netzwelt/luftfahrt-bundesamt-verteidigt-drohnen-fuehrerscheintest-a-e70bc20d-b4d8-47c9-b613-6e2377fd77fb?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtlFcJ

Laut SPIEGEL das LBA dazu:

"Dass auch jemand komplett anderes als der Prüfling die Prüfung am Rechner ablegen könnte, ist der Behörde klar. Der Test soll dennoch unverändert bleiben. »Es ist ausdrücklich nicht angestrebt, besondere Maßnahmen gegen Betrug zu ergreifen«, sagt Konzock."

11. Januar 2021: Von Friedhelm Stille an Willi Fundermann
Auch hier glänzt der Spiegel nicht.
Es existieren zwei verschiedene sogenannte Drohnenführerscheine, den 'Kleinen', von dem hier die ganze Zeit die Rede ist, und den 'Großen ', bei dem eine Vorort-Prüfung abzulegen ist.

Da wird dann auch die Identität geprüft.

Hätte der Spiegel, der sich ja rühmt investigativ zu arbeiten, ja einmal herausarbeiten können.

Gruss

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