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5. Dezember 2020: Von Michael Söchtig an Peter Schneider

Dass Bußgelder im Straßenverkehr lächerlich gering im Verhältnis zum Gefährdungspotenzial sind, das ist sicherlich unstreitig. Allein die Diskussion darüber, die (moderaten) Verschärfungen beim Fahrverbot innerorts jetzt wieder rückabzuwickeln, zeigen schon wie verharmlost wird (26 km/h zu schnell bei 30 km/h sind ja bekanntlich der Unterschied zwischen rechtzeitig gebremst und sicher tot).

Nur: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht, wie es so schön heißt. Ein Vergleich mit anderen Ländern ist auch schwierig, weil es unsere Differenzierung zwischen bloßen Bußgeldern und Straftaten so nicht in allen Ländern gibt.

Das Gefährdungspotenzial kann man m.E. dennoch nicht ganz vergleichen. Man denke nur an PSA 182, auch wenn es da nicht um eine Luftraumverletzung ging. Die meisten Gefährdungen im Straßenverkehr gefährden relativ wenige Menschen, und nach Kollisionen kann man anhalten und rechts ran fahren. Das soll es nicht verharmlosen - aber bei einer Luftraumverletzung kann halt ggf. eine Kollision drohen. Und wenn ein Flieger wegen der Verletzung durchstarten muss, kostet das auch gleich eine Stange Geld für den Go Around.

Ob man wirklich jede kurze Verletzung von Charlie ahnden muss, ist eine andere Frage - da kenne ich aber die Verwaltungspraxis nicht, und nachdem was man hier liest scheint man da durchaus mit einem gewissen Augenmaß zu operieren.

5. Dezember 2020: Von Tobias Schnell an Michael Söchtig Bewertung: +11.00 [11]

Dass Bußgelder im Straßenverkehr lächerlich gering im Verhältnis zum Gefährdungspotenzial sind, das ist sicherlich unstreitig

Und es gibt noch einen Unterschied: Die meisten Verstöße im Straßenverkehr werden absichtlich begangen, während Luftraumverletzungen in aller Regel versehentlich passieren. In dem Fall lohnt es sich dann auch, mal auf die systemischen Ursachen zu schauen.

5. Dezember 2020: Von Patrick Lienhart an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

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