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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. November 2020: Von Tobias Schnell an airworx Aviation

Seit 2014 war schon immer meine Argumentation so, das wenn man aufgrund der beiden Lizenzen berechtigt war (also auch FAA current) ein Flugzeug zu fliegen, es Unsinn ist, die LP Verlängerung zu machen

Eigentlich ganz einfach. Die LP muss (genauso wie ein Typerating, IR usw.) in diejenige Lizenz eingetragen und gültig sein, die man heranzieht, um den jeweiligen Flug durchzuführen. Wenn das die FAA-Lizenz ist - alles fein.

Wenn die aber nicht ausreicht (fehlende Berechtigung, EASA-reg in Europa, N-reg Flug außerhalb des Ausstellerstaates der Lizenz, ...), muss der Spracheintrag in der EASA-Lizenz stehen. Man kann sich nicht mit einer Kombination aus mehreren Lizenzen legitimieren.


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