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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Mai 2020: Von Olaf Musch an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Endanflug, Meldung, keine Reaktion.

Darf ich nun landen?

Ist mir schon passiert. Und: ja.

Ich war in der Ausbildung mit FI unterwegs und wir waren morgens sehr früh kurz nach offizieller Platzöffnung (VLP) auf der Frequenz und haben keinerlei Antwort bekommen. Während der Platzrunde und dann im Endanflug war auch nichts erkennbar, was auf einen kurzfristig gesperrten Platz hingewiesen hätte (Feuer, Warnlichter, X, ...).

Wir sind dann gelandet, mein FI hat telefoniert (aus der AIP die entsprechenden Nummern rausgesucht) und festgestellt, dass der eigentlich vorgesehene Flugleiter schlicht verpennt hatte. Der kam dann 20 Minuten später und hat uns die Tanke aufgemacht.

Fazit: Kein Problem. Und ist für die Crew - wenn überhaupt - maximal eine Sicherheitslandung und keine unerlaubte Außenlandung, denn nach allen verfügbaren Informationen war der Platz ja in Betrieb, also anfliegbar. Was das in einem Ernstfall für den Platzbetreiber beteutet hätte, weiß ich aber nicht.

Olaf

31. Mai 2020: Von Chris _____ an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Weiter oben wurde hier eine interessante Sichtweise geschrieben: dass die FL-Pflicht eine des Platzes und nicht des Piloten ist.

Finde ich gut.

Das heißt dann aber konsequent weitergedacht, dass neben der Landung auch der (Wieder-)Start erlaubt sein muss. Oder wo wäre da jetzt der Unterschied?

(Immer angenommen, wir haben Betriebspflicht bzw. erteiltes PPR).

31. Mai 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Weiter oben wurde hier eine interessante Sichtweise geschrieben: dass die FL-Pflicht eine des Platzes und nicht des Piloten ist.

Das ist richtig, hilft Dir aber als Pilot nicht. Der Flugplatz darf nur betrieben werden, wenn ein Flugleiter anwesend ist - in manchen Fällen genügt eine "besonders befähigte Person" (die unter anderem die Feuerwehr rufen kann). Sind diese Personen nicht anwesend, darf der Flugplatz nicht betrieben und somit auch weder gestartet, noch gelandet werden. Das gilt auch bei Betriebspflicht! Du bist als Pilot bestenfalls fein raus, wenn Du sicher annehmen konntest, dass der Platz geöffnet ist. An einem VLP, zu dem es kein NOTAM gibt, gibt es dafür gute Argumente, an einem Sonderlandeplatz wird es schwieriger.

Ich kenne keinen Fall, der tatsächlich zu einem Bußgeld geführt hat, weil es meistens ein Versäumnis des Betreibers sein wird (zB Flugleiter zu spät, s.o. oder kurzfristig krank) und man dann im eigenen Interesse besser Stillschweigen bewahrt. Aber sicher sein kann man sich nicht. Es bleibt ein Restrisiko.


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