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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Mai 2020: Von Chris _____ an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Weiter oben wurde hier eine interessante Sichtweise geschrieben: dass die FL-Pflicht eine des Platzes und nicht des Piloten ist.

Finde ich gut.

Das heißt dann aber konsequent weitergedacht, dass neben der Landung auch der (Wieder-)Start erlaubt sein muss. Oder wo wäre da jetzt der Unterschied?

(Immer angenommen, wir haben Betriebspflicht bzw. erteiltes PPR).

31. Mai 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Weiter oben wurde hier eine interessante Sichtweise geschrieben: dass die FL-Pflicht eine des Platzes und nicht des Piloten ist.

Das ist richtig, hilft Dir aber als Pilot nicht. Der Flugplatz darf nur betrieben werden, wenn ein Flugleiter anwesend ist - in manchen Fällen genügt eine "besonders befähigte Person" (die unter anderem die Feuerwehr rufen kann). Sind diese Personen nicht anwesend, darf der Flugplatz nicht betrieben und somit auch weder gestartet, noch gelandet werden. Das gilt auch bei Betriebspflicht! Du bist als Pilot bestenfalls fein raus, wenn Du sicher annehmen konntest, dass der Platz geöffnet ist. An einem VLP, zu dem es kein NOTAM gibt, gibt es dafür gute Argumente, an einem Sonderlandeplatz wird es schwieriger.

Ich kenne keinen Fall, der tatsächlich zu einem Bußgeld geführt hat, weil es meistens ein Versäumnis des Betreibers sein wird (zB Flugleiter zu spät, s.o. oder kurzfristig krank) und man dann im eigenen Interesse besser Stillschweigen bewahrt. Aber sicher sein kann man sich nicht. Es bleibt ein Restrisiko.


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