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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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35 Beiträge Seite 1 von 2

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6. März 2020: Von Sven Walter an Steffen Keil

Danke vielmals für die Info aus dem letzten Absatz, das würde dann ja einiges erklären.

6. März 2020: Von Chris _____ an Sven Walter

Irgendwo hat mal jemand beschrieben, wie das mit dem Ausflaggen praktisch geht, inklusive der späteren Erfordernisse für den Erhalt der Ratings (SEP und IR). Hat jemand noch den Link? Oder einen aktuelleren Erfahrungsbericht? Dann würde ich das rechtzeitig vor dem nächsten ZÜP-Termin (bei mir September 2021) auch machen.

21. März 2020: Von Gustav HOLDOSI an Chris _____

Wer seine Lizenz bewahren möchte und Hilfe beim Ausflaggen nach Österreich braucht kann sich gerne an uns wenden.
Wir erledigen dann den "Kleinkram" und stellen für Sie die erforderlichen Anträge.
Nähere Information unter:

https://www.mfu.at/zp-frei-fliegen.php

23. März 2020: Von Matthias Schwarz an Gustav HOLDOSI Bewertung: +2.00 [2]

Meine ZÜP ist inzwischen ohne weitere Probleme angekommen. Antragsstellung war der 19.09.2019, Lieferung ca. Mitte März 2020, wobei der Postweg nochmal begangen werden musste, da die Ausstellung einen Fehler im Datum beinhaltete (auf 4 Jahre ausgestellt anstatt auf 5). Alles in allem etwa 6 Monate Bearbeitungsdauer. Nicht schlecht.

Als Begründung kam auf meine Nachfrage nur nochmal der Hinweis auf den Umweg über die anderen Behörden. Ob bei mir letzten Endes besondere Umstände vorlagen, werde ich wohl nie erfahren. Vielen Dank an alle für die Unterstützung und die hilfreichen Tipps!

24. März 2020: Von Joachim P. an Matthias Schwarz

... mal was anderes: wird das von jedem RP anders gehandhabt? Ich hab noch nie ein Feedback auf ne ZÜP bekommen. Ihr bekommt alle Bescheide und wisst wann die abläuft? Cool. Da müsste ich erst Detektiv spielen, bei welchem Flughafenausweis oder Rating ich mal einen Antrag ausgefüllt habe. Dann könnte ich auf Verdacht mal wieder einen Antrag machen. :)

24. März 2020: Von Chris _____ an Joachim P.

Ein Terminkalender kann helfen. Einfach die Ablaufdaten minus 3 4 Monate eintragen als "neu beantragen".

24. März 2020: Von Johannes König an Chris _____

Achtung: ZÜP ist nicht Medical.

Um dauerhaft gezüppt zu sein muss der Antrag mehr(!) als 3 Monate vor Ablauf eingehen.

Reminder also lieber 4 Monate vorher setzen

24. März 2020: Von Chris _____ an Johannes König

Korrigiert (oben und im Terminkalender). Danke.

31. März 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Johannes König Bewertung: +7.00 [7]

Im Aerokurier April-Heft ist ein lesenswerter Artikel über die ZÜP zu finden. Den solllte man aufheben, denn da wird die Sache wirklich rundum beleuchtet. Mit den Akteuren, ihren Ansichten und Absichten und, man kann es nicht anders nennen, ihrer Paranoia was Privatpiloten betrifft. Außerdem gibt es einen Überblick, aus welchen Quellen man sich bedienen will. Am liebsten würde man jede Parksünde einspeichern, und gelöscht wird nie. Ausdrücklich soll auch das allgemeine Verkehrsverhalten am Boden erfasst und zur Grundlage einer luftrechtlichen Wohlverhaltensprognose gemacht werden. Es geht also nur zum Teil um Terrorismusabwehr, der große Rest ist China pur.

Kurzes Fazit: Da wird mit deutscher Gründlichkeit und gar nicht mal böser Absicht ein großer Apparat mit erheblicher Selbstgänger-Schwungmasse aufgebaut. Angstgesteuert, Intransparent, geheimdienstnah, willkürgefährdet.

Das Fehlen eines Kataloges von Unzuverlässigkeitstatbeständen und Bagatellgrenzen kann am Ende dazu führen, dass jeder läppische Eintrag in der Datenbank nach dem Ermessen eines anonymen Entscheiders zur Ablehnung führt, die nicht begründet wird und nicht angefochten werden kann.

So ein Monster ohne innere Grenzen und Bremsen muss eigentlich irgendwann in Karlsruhe landen. Das ist durchgedrehten Bürokraten schon oft passiert, aber leider meist erst nach Jahrzehnten.

31. März 2020: Von Sven Walter an Ernst-Peter Nawothnig

Furchtbar, danke für die Info. Die wahren Gefährder kann man viel leichter in manch Moschee und rechten Chatrooms, oder auf Antifa-Treffen kennenlernen. Wehret den Anfängen. Soziale Wohlverhaltenspunktsystem finde ich furchteinflößend.

P.S.:

Das hier macht nachdenklich - bislang hatte ich im Umfeld, Freundeskreis den Eindruck, es wäre überwiegend vernünftig

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-03/ausgangssperren-coronavirus-verweilverbote-kontaktverbot-pandemie-ueberwachung?utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_campaign=ref&utm_medium=sm&wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf&utm_term=facebook_zonaudev_int&utm_source=facebook_zonaudev_int&fbclid=IwAR1bcRgYOhIMYmJ4FoUrbDBFAJh8v2B0oW2uyYYQfzHjR1YAOZ4wpW3D7Qw

Jetzt, in dem Kontext, denke ich, einfache klare Regeln, die das Wesentliche abdecken, müssen reichen. Unsicherheit ist kontraproduktiv.

Also Abstand 2 m, Sport alleine ja, soviel Telearbeit (oder Spontanurlaub in Balkonien) wie möglich, aber Diskriminierung wegen auswärtiger Kennzeichen? Absurd. Als ob Zweitwohnungsbesitzer, im Selbstversorgerappartment, mit Strandspaziergängen irgendjemanden gefährden würden. Bzw - nicht mehr als sonst.

Und das trifft es dann auch in der Fliegerei. Klare, nachvollziehbare Regeln, die man auch in einer Notsituation im Cockpit noch abrufen kann. Darum geht's. Proportionalität zum Regelungsgegenstand.

1. April 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Zurück zur ZÜP. Es ist nun hinlänglich erwiesen, dass mit Argumenten und dem pochen auf Verhältnismäßigkeiten kein Gehör zu finden ist. Außerdem ist das Ding vom Bundestag durchgewinkt und der Drops gelutscht. Folglich sollten unsere Verbände AOPA und DAeC die Strategie wechseln. Jetzt kommt es darauf an, die praktischen Folgen zu erkennen und zu dokumentieren, auch im Hinblick auf "Karlsruhe".

Es kann ja sein, dass alles halb so heiß gegessen wie gekocht wird, und dass abgelehnte ZÜP-Fälle sich an Tatsachen festmachen lassen, die sich die Betroffenen selber zuzuschreiben haben. Dann bleibt immer noch ein mulmiges Gefühl, aber man könnte vielleicht damit leben.

Doch wie wahrscheinlich ist das? Die Absicht ist ja, mehr Leute herauszufischen und eine Auslese zu betreiben, die in dieser Form kaum im Sinne des Grundgesetzes sein kann. Ich phantasiere mal: Abgelehnte oder ohne Bescheid hängen gelassene Bewerber sollten sich auf einer ZÜP-watch-Seite melden und aufzeigen was in der Praxis läuft. Wenn eine aussagekräftige Zahl zusammenkommt, kann man weitersehen.

1. April 2020: Von Sven Walter an Ernst-Peter Nawothnig Bewertung: +1.00 [1]

Noch viel einfacher, alle aus flaggen. Dann ist der Drops von unserer Seite aus gelutscht worden.

1. April 2020: Von Malte Höltken an Sven Walter

Sorry, habe im falscher Thread geschrieben...

noch sehr viel einfacher: ein gewisser pilot aus worms mit einer extended range und cargo-duke fliegt jeden donnerstag vormittag nach LOWN, dort wartet ein bus, der zu austrocontrol fährt, dort asyl beantragen, zurück mit dem bus in die duke-ER-EW und zurück nach worms.

nach ein paar wochen habt habt ihr den gültigen asylbescheid, ohne euren ausweis wegwerfen zu müssen!

mfg

ingo fuhrmeister

1. April 2020: Von Wolfgang Lamminger an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Svaen,

leider ist ausflaggen nicht für jeden eine gangbare Option.

Für Vorfeldausweise, Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen etc. kann die ZÜP damit nicht umgangen werden.

1. April 2020: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Na ja, wenn jemand beruflich in der Infrastruktur eines FlugHAFENS beschäftigt ist (Vorfeldberechtigung, Luftfahrtunternehmen...), kann ich die Überprüfung ja fast verstehen, wenn ich auch bei der Intensität der Untersuchung und Quellen Zweifel habe. Wenn ich als GA Pilot dann dort mein Flugzeug stationiert habe, würde ich das ja grad auch noch verstehen können. Rumlaufen auf dem Vorfeld, noch mal schnell ... Werkzeug mit zum Hangar - könnte ich alles begreifen.

Wenn ich mein normales Fliegerleben auf einem Sport-Flugplatz lebe, alle paar Monate auf dem trecker sitze, um es fliegbar zu machen, mit 50-200 Leuten zusammen die Infrastruktur erhalte und vielleicht mal in die Hamburger Kontrollzone fliege, um mit einem "Low Approach" Airportfeeling schnuppere, um die Landegebühren zu sparen ... bin ich dann das gleiche Risiko, wie jemand, der 5-10x pro Monat durch Gate 5 mit zwei Taschen voller Oel und Ersatzteile zum Hangar geht/fährt und sich dann dort für jeweils 5-10 Stunden aufhält? Oder jemand, der 220 Tage p.a. 8-9 Stunden am Tag dort nach belieben ein- und aus geht?

Im Wesentlichen dürfte es bei der Beurteilung der Geschichte um genau diesen Unterschied gehen. Ist der private oder sportliche Pilot pauschaliert mit den den Risiko-Topf zu werfen oder wäre eine differenzierte Betrachtung nach Zugangsart nicht viel effizienter bzw. der realen Situation angepasster?

Nur sehr schwer zu begreifen wird die Sache dann, wenn die Abgeordneten, die sowas beschließen, ihre Zustimmung damit begründen, dass es ja schließlich unzumutbar wäre, wenn ein Drohnen-Pilot über einem Festical Gelände eine 0,5 kg VX Gas Phiole versprüht. Die Leute, die mich dieser "Ungerechtigkeit" per Stimmabgabe unterwerfen, begründen ihre Zustimmung mit einer Begründung, die das Gesetzeswerk nicht abdeckt. Immer klarer bildet sich die Vision, Abgeordnete müssten zu Beginn einer Sitzungsperiode als besondere Gefährder zunächst einen Alkohol oder Drogentest einreichen, bevor sie den Stimmzettel bewegen dürfen.

Gruß - Wolfgang

1. April 2020: Von Olaf Musch an  Bewertung: +1.00 [1]

Abgeordnete müssten zu Beginn einer Sitzungsperiode als besondere Gefährder zunächst...

Ich vervollständige mal Topic-gemäß:

... einer ZÜP unterliegen, evtl. sogar schon als eine notwendige Vorrausetzung für die Kandidatur überhaupt.

Das sollte alle Bundestags- und Landtags-/Senats-Positionen sowie alle Ministerposten betreffen.

Schließlich muss doch das oberste Souverän des Staates (aka "das Volk" oder so) wissen, dass es zuverlässige Leute wählen kann, die ihm "dienen" sollen (an mitlesende Politiker: Bitte dieses Wort ggf. noch mal im Bedeutungswörterbuch der Duden-Redaktion nachschlagen).

Nicht auszudenken, wenn auch nur EIN Politiker in einer Entscheiderrolle irgendwie demokratie- bzw. staatsgefährdende Ideen entwickeln würde, ohne dass das behördlich überprüfbar wäre.

Mal so aus Interesse: Wie viele Bundes-/Landespolitiker (Parlemente + Regierungen) gibt es, und wieviele Piloten?
Und wie viele Regional- (Landräte) und Kommunal-Politiker (incl. Stadträte), sozusagen der "PPLer der Politik"?

Nur mal so gefragt...

Olaf

1. April 2020: Von ch ess an Olaf Musch

In Bayern reicht nicht mal eine Verurteilung, um aus einem Amt entfernt zu werden.

Sonst gäbe es zu wenig Kandidaten ;-) Und Bürgermeister...

Auch eine Verurteilung nach Alkoholfahrt mit Unfall hält nicht davon ab Verkehrsminister (sic!) zu werden. Ist schon was her, aber als Beispiel taugt es ganz gut.

https://www.regensburg-digital.de/christsoziale-trunkenheit-%E2%80%93-eine-kleine-hall-of-fame/28032008/

und kohls mädchen....wäre sie bundeskanzlerin - ohne ZÜP?

1. April 2020: Von  an Olaf Musch

Ist das wirklich "Off-Topic"?

Wenn einem Unternehmer aus einer Insolvenz die Erpressbarkeit zugerechnet werden kann als Versagens-Grund, fallen mir bei Alkohol und Drogen Mißbrauch im Schwarm der Abgeordneten ganz hochgradig und viel wahrscheinlicherer Erpressbarkeiten ein und die sind ggf. nicht meiner neurotischen Phantasie geschuldet.

In Haft wegen Namensverwechselung - wer garantiert, das irgendwo in den Abfragen der 35 Behörden und Ämter sich nicht doch jemand beim Namen und der Adresse "irrt" und ich das in einem 5-jährigen Marathon durch die Verwaltungsgerichte endet?

Gruß - Wolfgang

1. April 2020: Von Erik Sünder an  Bewertung: +4.00 [4]

Oder nach falscher Anschuldigung, inkl. Verurteilung:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

wenn trotz erwiesener Unschuld die berufliche Rehabilitation nicht gewährt wird, will ich gar nicht wissen, wie es mit der Züp aussieht.

Gruß Erik

1. April 2020: Von Wolff E. an Erik Sünder

Wenn man das liest, sollte man schnellstmöglich die Lizenz nach Österreich verlegen. Bei Berufspiloten kann man dann nur in Deutschland die Zup verweigerung aber nicht mehr die Lizenz entziehen. Was passiert eigentlich, wenn ein z.B. Lh Pilot mit EASA lizenz (Österreich) keine deutsche Zup bekommt? Reicht das zur Kündigung?

was ist mit dem wetterschweizer?

1. April 2020: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger

Nein, aber wie viele machen das quantitativ aus? Wenn 90 oder 95% ausflaggen in ein Nachbarland, haben wir schon einmal einen großen Teil der Lizenzgebühren aus den Landes Luftfahrt Verwaltungen und dem LBA rausgehalten. Ohne dass ich fliegerisch irgendetwas ändern würde. Ich bin mir sicher, da würden ein paar Kiefer runterklappen und man würde versuchen, dass bei der Easa zu ändern. Dann viele aber auf einmal auf, dass alle außer einem Land und vielleicht noch Tschechien hier gar keine Verschärfung wünschen. Wir reißen den Kaiser eigentlich die Kleidung vom Leibe Punkt finde ich in dem Kontext eher sexy.

2. April 2020: Von Albert Paleczek an Sven Walter

Ich antworte dem letzten aus praktischen Gründen.

Hier mal ein positives Beispiel für Geschwindigkeit:

Am 23.03.2020 habe ich die Erneuerung meiner ZÜP beim Luftamt SÜDBAYERN beantragt (lief bis 23.06.2020). Heute war ein Brief von der Regierung OBERBAYERN mit der Verlängerung über weitere 5 Jahre in der Post, datiert am 31.03.2020. Schneller geht´s wohl kaum.

Jetzt habe ich allerdings 3 Monate "verschenkt", weil die Gültigkeit 5 Jahre ab Ausstellungsdatum zählt ...


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