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1. April 2020: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Na ja, wenn jemand beruflich in der Infrastruktur eines FlugHAFENS beschäftigt ist (Vorfeldberechtigung, Luftfahrtunternehmen...), kann ich die Überprüfung ja fast verstehen, wenn ich auch bei der Intensität der Untersuchung und Quellen Zweifel habe. Wenn ich als GA Pilot dann dort mein Flugzeug stationiert habe, würde ich das ja grad auch noch verstehen können. Rumlaufen auf dem Vorfeld, noch mal schnell ... Werkzeug mit zum Hangar - könnte ich alles begreifen.

Wenn ich mein normales Fliegerleben auf einem Sport-Flugplatz lebe, alle paar Monate auf dem trecker sitze, um es fliegbar zu machen, mit 50-200 Leuten zusammen die Infrastruktur erhalte und vielleicht mal in die Hamburger Kontrollzone fliege, um mit einem "Low Approach" Airportfeeling schnuppere, um die Landegebühren zu sparen ... bin ich dann das gleiche Risiko, wie jemand, der 5-10x pro Monat durch Gate 5 mit zwei Taschen voller Oel und Ersatzteile zum Hangar geht/fährt und sich dann dort für jeweils 5-10 Stunden aufhält? Oder jemand, der 220 Tage p.a. 8-9 Stunden am Tag dort nach belieben ein- und aus geht?

Im Wesentlichen dürfte es bei der Beurteilung der Geschichte um genau diesen Unterschied gehen. Ist der private oder sportliche Pilot pauschaliert mit den den Risiko-Topf zu werfen oder wäre eine differenzierte Betrachtung nach Zugangsart nicht viel effizienter bzw. der realen Situation angepasster?

Nur sehr schwer zu begreifen wird die Sache dann, wenn die Abgeordneten, die sowas beschließen, ihre Zustimmung damit begründen, dass es ja schließlich unzumutbar wäre, wenn ein Drohnen-Pilot über einem Festical Gelände eine 0,5 kg VX Gas Phiole versprüht. Die Leute, die mich dieser "Ungerechtigkeit" per Stimmabgabe unterwerfen, begründen ihre Zustimmung mit einer Begründung, die das Gesetzeswerk nicht abdeckt. Immer klarer bildet sich die Vision, Abgeordnete müssten zu Beginn einer Sitzungsperiode als besondere Gefährder zunächst einen Alkohol oder Drogentest einreichen, bevor sie den Stimmzettel bewegen dürfen.

Gruß - Wolfgang

1. April 2020: Von Olaf Musch an  Bewertung: +1.00 [1]

Abgeordnete müssten zu Beginn einer Sitzungsperiode als besondere Gefährder zunächst...

Ich vervollständige mal Topic-gemäß:

... einer ZÜP unterliegen, evtl. sogar schon als eine notwendige Vorrausetzung für die Kandidatur überhaupt.

Das sollte alle Bundestags- und Landtags-/Senats-Positionen sowie alle Ministerposten betreffen.

Schließlich muss doch das oberste Souverän des Staates (aka "das Volk" oder so) wissen, dass es zuverlässige Leute wählen kann, die ihm "dienen" sollen (an mitlesende Politiker: Bitte dieses Wort ggf. noch mal im Bedeutungswörterbuch der Duden-Redaktion nachschlagen).

Nicht auszudenken, wenn auch nur EIN Politiker in einer Entscheiderrolle irgendwie demokratie- bzw. staatsgefährdende Ideen entwickeln würde, ohne dass das behördlich überprüfbar wäre.

Mal so aus Interesse: Wie viele Bundes-/Landespolitiker (Parlemente + Regierungen) gibt es, und wieviele Piloten?
Und wie viele Regional- (Landräte) und Kommunal-Politiker (incl. Stadträte), sozusagen der "PPLer der Politik"?

Nur mal so gefragt...

Olaf

1. April 2020: Von ch ess an Olaf Musch

In Bayern reicht nicht mal eine Verurteilung, um aus einem Amt entfernt zu werden.

Sonst gäbe es zu wenig Kandidaten ;-) Und Bürgermeister...

Auch eine Verurteilung nach Alkoholfahrt mit Unfall hält nicht davon ab Verkehrsminister (sic!) zu werden. Ist schon was her, aber als Beispiel taugt es ganz gut.

https://www.regensburg-digital.de/christsoziale-trunkenheit-%E2%80%93-eine-kleine-hall-of-fame/28032008/

und kohls mädchen....wäre sie bundeskanzlerin - ohne ZÜP?

1. April 2020: Von  an Olaf Musch

Ist das wirklich "Off-Topic"?

Wenn einem Unternehmer aus einer Insolvenz die Erpressbarkeit zugerechnet werden kann als Versagens-Grund, fallen mir bei Alkohol und Drogen Mißbrauch im Schwarm der Abgeordneten ganz hochgradig und viel wahrscheinlicherer Erpressbarkeiten ein und die sind ggf. nicht meiner neurotischen Phantasie geschuldet.

In Haft wegen Namensverwechselung - wer garantiert, das irgendwo in den Abfragen der 35 Behörden und Ämter sich nicht doch jemand beim Namen und der Adresse "irrt" und ich das in einem 5-jährigen Marathon durch die Verwaltungsgerichte endet?

Gruß - Wolfgang

1. April 2020: Von Erik Sünder an  Bewertung: +4.00 [4]

Oder nach falscher Anschuldigung, inkl. Verurteilung:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

wenn trotz erwiesener Unschuld die berufliche Rehabilitation nicht gewährt wird, will ich gar nicht wissen, wie es mit der Züp aussieht.

Gruß Erik

1. April 2020: Von Wolff E. an Erik Sünder

Wenn man das liest, sollte man schnellstmöglich die Lizenz nach Österreich verlegen. Bei Berufspiloten kann man dann nur in Deutschland die Zup verweigerung aber nicht mehr die Lizenz entziehen. Was passiert eigentlich, wenn ein z.B. Lh Pilot mit EASA lizenz (Österreich) keine deutsche Zup bekommt? Reicht das zur Kündigung?

was ist mit dem wetterschweizer?


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