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1. April 2020: Von Erik Sünder an  Bewertung: +4.00 [4]

Oder nach falscher Anschuldigung, inkl. Verurteilung:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

wenn trotz erwiesener Unschuld die berufliche Rehabilitation nicht gewährt wird, will ich gar nicht wissen, wie es mit der Züp aussieht.

Gruß Erik

1. April 2020: Von Wolff E. an Erik Sünder

Wenn man das liest, sollte man schnellstmöglich die Lizenz nach Österreich verlegen. Bei Berufspiloten kann man dann nur in Deutschland die Zup verweigerung aber nicht mehr die Lizenz entziehen. Was passiert eigentlich, wenn ein z.B. Lh Pilot mit EASA lizenz (Österreich) keine deutsche Zup bekommt? Reicht das zur Kündigung?

was ist mit dem wetterschweizer?


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