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1. April 2020: Von  an Olaf Musch

Ist das wirklich "Off-Topic"?

Wenn einem Unternehmer aus einer Insolvenz die Erpressbarkeit zugerechnet werden kann als Versagens-Grund, fallen mir bei Alkohol und Drogen Mißbrauch im Schwarm der Abgeordneten ganz hochgradig und viel wahrscheinlicherer Erpressbarkeiten ein und die sind ggf. nicht meiner neurotischen Phantasie geschuldet.

In Haft wegen Namensverwechselung - wer garantiert, das irgendwo in den Abfragen der 35 Behörden und Ämter sich nicht doch jemand beim Namen und der Adresse "irrt" und ich das in einem 5-jährigen Marathon durch die Verwaltungsgerichte endet?

Gruß - Wolfgang

1. April 2020: Von Erik Sünder an  Bewertung: +4.00 [4]

Oder nach falscher Anschuldigung, inkl. Verurteilung:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold

wenn trotz erwiesener Unschuld die berufliche Rehabilitation nicht gewährt wird, will ich gar nicht wissen, wie es mit der Züp aussieht.

Gruß Erik

1. April 2020: Von Wolff E. an Erik Sünder

Wenn man das liest, sollte man schnellstmöglich die Lizenz nach Österreich verlegen. Bei Berufspiloten kann man dann nur in Deutschland die Zup verweigerung aber nicht mehr die Lizenz entziehen. Was passiert eigentlich, wenn ein z.B. Lh Pilot mit EASA lizenz (Österreich) keine deutsche Zup bekommt? Reicht das zur Kündigung?

was ist mit dem wetterschweizer?


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