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19. November 2018: Von  an Mich.ael Brün.ing

Man wäre ja ganz verrückt, wenn man dächte: "Da eh eine Befähigungsüberprüfung vorgeschrieben ist, kann man den Schulungskram davor auch ganz weglassen - wer es nicht kann, der wird die BÜ nicht packen und deswegen ganz von sich aus vorher noch mal mit FI üben und wer es kann der braucht auch keine Schulung davor..."

Aber die EASA vertraut halt ihren eigenen Prüfern nicht!

Übrigens: Ich lese im Moment noch nirgendwo, dass ein unabhängiger FI auch die Ermttlung des Schulungbedarfs und Festlegung der Lehrgangsinhalte machen darf. Da steht nur, dass er den Lehrgang unabhängig von einer ATO/DTO machen darf.

Ein Schelm der Böses dabei denkt - aber man braucht nicht allzu viel Phantasie, damit eine Behörde darauf kommt, dass die Inhalte weiterhin von einer ATO festgelegt werden müssen - und dass man keine ATO findet, die das macht, wenn sie nicht auch die Schulung danach macht, ist ja kein Problem der Behörde...


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