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8. Oktober 2018: Von Florian S. an Constantin Droste zu Vischering

Es gibt keine feste Regel. Es geht nicht um die Fahrverbote an sich, sondern um die Frage, in wie weit diese einen Hinweis darauf geben, dass der Bewerber psychologisch nicht zum Führen eines LfZ geeignet ist. In so fern hängt das von der lizenzführenden Stelle ab, was sie durchgehen lassen und was nicht. Spätestens ab 4 Punkten wird es in der Regel kritisch.

Wie oft ist er denn geblitzt worden, um zu 2 Fahrverboten zu kommen?
Es gibt ein Urteil von vor ein paar Jahren, das besagt, dass zumindest nach 5 Geschwindigkeitsverstössen innert 4 Jahren die Anforderung eines psychologischen Gutachtens zulässig ist.


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