Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Mai 2018: Von Michael Münch an Michael Münch Bewertung: +2.00 [2]

Tja, das ist ja jetzt wieder in Richtung „Geschwätz, Thema verfehlt“ gelaufen.

Scheinbar ist es unmöglich, beim Thema zu bleiben - schade eigentlich!

22. Mai 2018: Von Markus Doerr an Michael Münch Bewertung: +1.00 [1]

Ist leider so. Alle folgen ihren Bedürfnissen. Eigentlich reichen 2 Threads.

Cirrus und der Fallschirm

Umkehrkurve.

Zurück zum Thema. Wenn ich umziehe, wir es wohl Österreich werden.

23. Mai 2018: Von B. S.chnappinger an Michael Münch

Das ist leider typisch für dieses Forum. Einige Selbstdarsteller schaffen es immer wieder zu anderen Themen abzuschweifen oder Witzchen einzustreuen, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben. Wenn man mal ein Thema in alten threads sucht, muss man erstmal mühsam gedanklich 80% Mist aussortieren.

23. Mai 2018: Von Chris Schu an Markus Doerr Bewertung: +4.00 [4]

Auch wenn es sich manchen nicht erschliessen wuerde - Ich habe meine Lizenz vor ein paar Jahren von Oesterreich nach Deutschland umgezogen weil mir der Papierkram bzgl. Verlaengerung, Checkflug, Medical etc.. zu bloed war.

Hier in Darmstadt habe ich das RP vor der Tuere und kann einfach hinlaufen wenn ich was brauche. Dort bin ich zumindest mit meiner Sachbearbeiterin und deren Support mehr als zufrieden. ZÜP habe ich halt machen muessen, tat mir auch nicht weh und faellt hoffentlich sowieso bald weg.

Das "Problem" mit dem LBA habe ich noch nicht da ich bis dato noch VFR unterwegs bin und solange ich das bin, werde ich auch sicherlich nichts an der Situation aendern.

Ich habe durch positive Erfahrungen lernen duerfen, nicht alle deutschen Behoerden in die selbe Schublade zu stecken...

23. Mai 2018: Von Achim H. an Chris Schu

Das "Problem" mit dem LBA habe ich noch nicht da ich bis dato noch VFR unterwegs bin und solange ich das bin, werde ich auch sicherlich nichts an der Situation aendern.

Willst Du eine US-Lizenzanerkennung oder die Lizenz umziehen, hast Du ein Problem mit dem LBA -- VFR oder IFR ist egal.

23. Mai 2018: Von Markus Doerr an Chris Schu

Angenommen ich hätte jetzt die Vorraussetzungen für irgendein Luftamt oder RP.

Welches würde ich dann nehmen? Kann ich mir das aussuchen als Auslandsdeutscher?

Eben nicht. Als Auslanddeutscher muss man zum LBA gehen.

Aber man ist dort gefangen wie Achim schon ausgeführt hat.

Ansonsten ist der Papierkram doch nicht die Welt? Bei meinem letzten Checkflug hat der Examiner einfach die Verlängerung eingetragen und die Formulare an die CAA verschickt. Was ist da in Österreich noch zusätzlicher Papierkram?

23. Mai 2018: Von Lutz D. an Markus Doerr

Eben nicht. Als Auslanddeutscher muss man zum LBA gehen.

Nein, ich glaube, das stimmt nicht. Ich bin als Auslandsdeutscher beim RP Duesseldorf.

23. Mai 2018: Von Chris Schu an Achim H.

Ich persoenlich hatte eben keine groesseren Problem - luckily..

Vor einigen Jahren habe ich meinen US PPL umgeschrieben nach OE (als unabhaengigen EASA Schein) weil das tatsaechlich unkomplizierter war. Ein Jahr spaeter habe ich das Transfer Formular ausgefuellt und habe seit dem alles vor der Haustuere.

Vielleicht erinnere ich mich an Eure Geschichten wenn ich endlich mal mein IFR angehe..

23. Mai 2018: Von Markus Doerr an Lutz D.

Da scheine ich falsch informiert zu sein.

Aber der zusätzliche Aufwand. Gut bei mir ist das nur ein Land, aber sowas wie Führungzeugnis gibts dort nicht.

Hier mal von der Seit des BYLAN:

Zuverlässigkeitsüberprüfung:

Schnipp-----

Aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 10 Jahren gewohnt haben, ist ein Führungszeugnis im O r i g i n a l vorzulegen.

Solche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates in der Regel nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden. Die Bestätigung der Echtheit solcher Urkunden erfolgt i.d.R. mittels Legalisation oder der sog. „Haager Apostille“.

Wann welches Verfahren notwendig bzw. ggf. entbehrlich ist, kann den Informationen des Auswärtigen Amtes auf folgender Internetseite entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Hinweise zum internationalen Urkundenverkehr.

Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte vor der Beantragung mit uns Kontakt auf.

In jedem Fall sind alle Dokumente, sofern diese nicht bereits in deutscher Sprache abgefasst sind, durch einen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen!

Schnapp ----

8. September 2018: Von Daniel Gebhardt an Markus Doerr

Das wird in der Praxis deutlich pragmatischer gehandhabt. Insbesondere wissen die Behörden auch welche Länder gar keine Führungszeugnisse ausstellen. Da tut es dann auch eine eidesstattliche Versicherung als Selbstauskunft.

8. September 2018: Von Daniel Gebhardt an Lutz D.

Kann ich bestätigen, meine Lizenz blieb auch als ich im Ausland war beim vorher zuständigen Luftamt. So wie man halt auch am letzten Wohnsitz wählt.


11 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang