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17. September 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Malte Höltken Bewertung: +3.00 [3]

Und die Antwort von Malte ist nur die halbe Wahrheit.

VO(EU) 1178/2011 FCL 140.A

Bei LAPL ist die Bedingung zu jedem beliebigen Zeitpunkt auf die jeweils letzen 24 Monate bezogen. Da müssen es 12 Flugstunden und eine Auffrischungsschulung sein, nicht aber bezogen auf die letzten 12 Monaten vor Fristende des class ratings, denn es gibt bei LAPL keine Frist.

Gruß

Ulrich Werner

18. September 2016: Von Reinhard Rüdiger an Ulrich Dr. Werner

genau richtig!

Um es drastischer auszudrücken: Beim LAPL müssen die Verlängerungsbedingungen vor jedem Flug erfüllt sein!

Viele LAPL Piloten sind sich dessen jedoch nicht bewusst.


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