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3. Juli 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Markus Weber Bewertung: +1.00 [1]

Neben dem Lizenzthema, was ich auch für unkritisch halte, wenn Du keine Bezahlung dafür bekommst UND das Unternehmen die Maschine chartert, würde ich noch 2 andere Dinge klären:

  1. Wer übernimmt den Selbstbehalt für Schäden? Normalerweise ist der Pilot derjenige, der versichert ist und somit auch den Selbstbehalt aufbringen muss, auch wenn die Maschine von jemand anderes gechartert wurde. Macht auch Sinn, da er der verantwortliche Pilot ist. Da könnte man ggfs. eine Übernahme durch die Firma vereinbaren.
  2. Wie sieht die Kranken- und Unfallversicherung aus? Der Pilot ist nicht von einer Insassenunfallversicherung des Flugzeugs gedeckt, er muss selbst versichert sein. Da es aber durch das Chartern der Firma offensichtlich eine Dienstreise ist, müste das die Unfallversicherung der Firma abdecken. Evtl. hat diese jedoch einen Ausschluss in ihren Klauseln für diese Reiseart. Das sollte die Firma klären und ggfs. eine Zusatzversicherung abschließen.

My 2 Cents,
Michael

3. Juli 2016: Von Magnus Kopfer an Mich.ael Brün.ing

Ich wäre da sehr vorsichtig. Wenn man nur fliegt um den Chef zu seinem Termin zu bringen und der Flug nicht in der Freizeit statt findet, ist eine Bezahlung für das Fliegen vorhanden. IMHO ist es dann auch unerheblich wer den Flieger chartert oder als was man eingestellt ist.

Falls man selbst zu einem Termin muss und einen Kollegen (oder den Chef) mitnimmt, könnte es IMHO möglich sein, da der Grund für den Flug die eigene Anreise ist.

Mich würden mal die entsprechenden EASA Regelungen im Detail interessieren. Die FAA ist da auf jeden Fall strikter, nach deren Auslegung wird bereits das vom Unternehmen bezahlte Flugzeug als "Compensation" angesehen.


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