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3. Juli 2016: Von Magnus Kopfer an Mich.ael Brün.ing

Ich wäre da sehr vorsichtig. Wenn man nur fliegt um den Chef zu seinem Termin zu bringen und der Flug nicht in der Freizeit statt findet, ist eine Bezahlung für das Fliegen vorhanden. IMHO ist es dann auch unerheblich wer den Flieger chartert oder als was man eingestellt ist.

Falls man selbst zu einem Termin muss und einen Kollegen (oder den Chef) mitnimmt, könnte es IMHO möglich sein, da der Grund für den Flug die eigene Anreise ist.

Mich würden mal die entsprechenden EASA Regelungen im Detail interessieren. Die FAA ist da auf jeden Fall strikter, nach deren Auslegung wird bereits das vom Unternehmen bezahlte Flugzeug als "Compensation" angesehen.


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