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3. Juli 2016: Von Lennart Mueller an Markus Weber Bewertung: +1.00 [1]

Ich würde die Firma das Flugzeug nass chartern lassen, weil man dann keinen Aufwand mit der Abrechnung hat.

Da die Firma durch das Chartern keine externe Dienstleistung in Form von Personen- oder Warentransport anbietet, handelt sie bei solchen Dienstreiseflügen nicht gewerblich, sofern keine fremden Personen befördert werden und der Pilot nicht als Pilot eingestellt oder separat vergütet wird.

Eine betriebliche, interne Teeküche muss auch nicht den Vorschriften eines Gastronomiebetriebes entsprechen, wenn sie lediglich durch die Angestellten genutzt wird.

Alle Personen inkl. dem Piloten müssen das natürlich ordnungsgemäß als Dienstreise deklarieren. Reisebegründungen des Piloten à la "Führen des Flugzeugs" würde ich dabei vermeiden.


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