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24. Juni 2016: Von Christian Weidner an Tee Jay

Hier das AIC dazu.

https://www.dfs.de/dfs_homepage/newsletter/de/Services/Newsletter/VFR-Newsletter-Archiv/2016/VFR-Newsletter%20Ausgabe%2005%202016/AIC_VFR_04_16_09JUN16.pdf

Die Einschränkung für den Werktag Samstag finde ich ja ganz schön happig.

Dann muss man jetzt die Programme wohl etwas flacher und niedriger fliegen, um im Luftraum G zu bleiben. Da braucht man weder Flugplan noch ATC Freigabe. Zwischen der Mindesthöhe für Kunstflug und der Untergrenze von Luftraum E ist immer noch genug Platz. Schade nur, daß das dann viel mehr Krach macht, als zwischen 3000 und 5000 Fuß zu fliegen. Und sicherer wird das leider auch nicht.

Kann bitte irgendwer dafür sorgen, daß die Zeiten fürs Rasenmähen ebensolchen Beschränkungen unterworfen werden?

24. Juni 2016: Von Stefan K. an Christian Weidner

Bin mir gerade nicht 100% sicher, aber für Kunstflug braucht man immer, unabhängig von der Luftraum Klasse eine Freigabe. Bei G wird die allerdings meist pauschal via Telefon gegeben. Ein NOTAM braucht man rein rechtlich nicht, aber ein Flugplan.

Bitte verbessern, falls es gerade einer besser in Erinnerung hat. Habe gerade keinen Dienst.... :-)

24. Juni 2016: Von Achim H. an Stefan K.

Eine Freigabe in G? So etwas gibt es?

Über unkontrollierten Plätzen muss die Flugleitung informiert sein aber sonst dürfte es im unkontrollierten Flugraum nichts zu beachten geben.

24. Juni 2016: Von Christian Weidner an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

Da manche Leute inzwischen Freigaben zum Verlassen der FIS Frequenz erbitten und ohne Freigabe durch FIS nicht mal mehr von FL65 auf FL85 steigen mögen, könnte man fast glauben, daß es bis zur Freigabe zur Nutzung des Luftraum G nur noch eine Frage der Zeit ist.

Absatz 4 regelt die Sache mit dem Flugplan ziemlich eindeutig:

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 14 Kunstflüge

(1) Kunstflüge dürfen nur bei Flugverhältnissen, bei denen nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, und nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeugs ausgeführt werden. Kunstflüge mit Luftsportgeräten sind verboten.
(2) Kunstflüge in Höhen von weniger als 450 Metern (1 500 Fuß) über Grund oder Wasser sowie über Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten, Menschenansammlungen und Flughäfen sind verboten. Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
(3) Kunstflüge bedürfen, soweit sie in der Umgebung von Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle durchgeführt werden, der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Für Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle ein Flugplan zu übermitteln.

24. Juni 2016: Von Peter Luthaus an Stefan K.

Paragraph 14 LuftVo regelt die Durchführung von Kunstflügen, hier hat man sich wohl nicht einigen können und nationale Regelungen bleiben bestehen, siehe auch SERA.3130. Hier wird sogar nur die Aufgabe eines Flugplans gefordert, eine Freigabe nicht so wie ich das sehe, im Gegensatz zu den Zeiten vor SERA. Leider finde ich gerade keine historische Version der LuftVO um das sicher herauszufinden. Das man keine Freigabe braucht im unkontrolliertem Luftraum geht schon aus den Definitionen zu SERA hervor, Nummer 58 definiert kontrollierten Luftraum als einen Luftraum in dem es Freigaben gibt, ergo Umkehrschluß im unkontrollierten gibt es keine.

Soweit meine Interpretation.

Das AIC bezieht sicher nur auf kontrollierte Lufträume, daher hat Christian vollkommen recht und ich handhabe meine Kunstflugausbildung genau so, kann die "Belästigungen" mit etwas Ortskenntnis und Nachdenken so minimieren, dass ich KEINERLEI Beschwerden mehr bekomme, auch nicht am Wochenende. zu Zeiten als ich früher in einer Box geflogen bin mit Freigabe gab es sowohl Ärger mit Anwohnern als auch Koordinationsprobleme mit den Fallschirmspringern, das ist auch Geschichte, ich fliege einfach unkontrolliert und alle sind glücklich, einziger Nachteil ist die Reduktion der Sicherheit durch die niedrige Höhe (zumindest für Ausbildung), das ist aber akzeptabel wenn auch schade, dass man durch Einhalten der Regeln zu einem niedrigeren Sicherheitsstandard gezwungen wird.

25. Juni 2016: Von Markus Doerr an Achim H.

Eine Freigabe in G? So etwas gibt es?

Man glaubt es kaum. Aber D ist ja ganz speziell. Vielleicht sollten die die ICAO verlassen.

26. Juni 2016: Von Stefan K. an Markus Doerr

Hab jetzt ein Blick in alle Vorschriften geworfen.....kein Flugplan in G, keine Freigabe nötig. Ist halt dann ein sehr schmales Band für Kunstflug......

26. Juni 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Stefan K.

Besonders schmal in den Ballungsgebieten um die großen Flughäfen, wo Luftraum G großflächig auf 1000ft GND abgesenkt ist, wie z.B. rund um Frankfurt.


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